Archiv der Online-Zeitung der Universität Wien
Bilanzrecht und Konzernbesteuerung in Europa |
| Professuren, Antrittsvorlesungen |
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| Gastbeitrag von Gunter Mayr am 7. Dezember 2009 |
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Der Steuerrechtler Gunter Mayr hielt am 5. November 2009 seine Antrittsvorlesung zum Thema "Bilanzrecht und Konzernbesteuerung in Europa". In einem Gastbeitrag hat Mayr diese auszugsweise zusammengefasst. |
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Bilanzrecht und Konzernbesteuerung sind für sich selbst jeweils anspruchsvolle und vielleicht etwas "trocken" klingende Rechtsgebiete. Diese beiden in einer Antrittsvorlesung zu verbinden, mag daher überraschen. Doch auf europäischer Ebene wird an einem spannenden Projekt gearbeitet, das gerade diese beiden Rechtsgebiete verbindet. Bevor auf dieses EU-Projekt eingegangen wird, soll die nationale Ausgangslage beleuchtet werden.
Gruppenbesteuerung in Österreich
Herzstück der großen Steuerreform 2005 war die neue Gruppenbesteuerung, über die auch in den Medien diskutiert wurde. Vereinfacht gesagt geht es bei der Gruppenbesteuerung um den Ausgleich von Gewinnen und Verlusten im Konzern. Die Gruppenbesteuerung ist international ausgerichtet und ermöglicht es, auch ausländische Gruppenmitglieder einzubeziehen. Dabei sind Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern in Österreich zu berücksichtigen, der ausländische Verlust ist auf österreichisches Steuerrecht umzurechnen. Da Verluste insgesamt aber nur einmal berücksichtigt werden sollen, erfolgt in jenem Folgejahr eine Nachversteuerung in Österreich, in dem der Verlust im Ausland mit ausländischen Gewinnen verrechnet wird oder verrechnet werden könnte. Spätestens mit dem Ausscheiden des ausländischen Gruppenmitglieds hat eine Nachversteuerung zu erfolgen. Österreich soll damit nicht endgültig auf den ausländischen Verlusten sitzen bleiben.
Die Berücksichtigung ausländischer Verluste erfolgte auch vor dem Hintergrund der EuGH-Rechtsprechung; im Lichte dieser erscheint die österreichische Gruppenbesteuerung weitgehend gemeinschaftsrechtskonform, die Umrechnung der ausländischen Verluste auf österreichisches Steuerrecht bereitet in der Praxis aber Probleme (Umrechnung bei einem z. B. brasilianischen Gruppenmitglied). Vergleichsweise schließt die deutsche Organschaft ausländische Körperschaften aus und erscheint gemeinschaftsrechtlich problematisch.
Bilanzrecht
Rechnungslegungspflichtige Unternehmen haben neben der Unternehmensbilanz (UGB-Bilanz) auch eine Steuerbilanz zu erstellen. Das EStG wiederum kennt zwei unterschiedliche Arten der Bilanzierung, die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und für rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende nach § 5 EStG. Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen seit 2005 den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) erstellen. Zudem wird auf europäischer Ebene an einer CCCTB (Common Consolidated Corporate Tax Base) gearbeitet, bei der - vereinfacht gesagt - die IAS/IFRS für steuerliche Zwecke adaptiert werden. Diese Vielfalt an Bilanzierungssystemen hat durchaus eine inhaltliche Berechtigung; man sollte aber auch die davon betroffenen Unternehmen vor Augen haben: In einem "worst case" bedeutete dies vier unterschiedliche Bilanzierungsverpflichtungen.
Das Bilanzrecht ist insgesamt reformbedürftig. Im EStG sollten die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 und § 5 EStG zu einer steuerlichen Bilanzierung zusammengeführt und die Unterschiede zwischen der UGB-Bilanz und der Steuerbilanz abgebaut werden. Dazu wären unternehmensrechtliche Wahlrechte weitgehend abzuschaffen und die unternehmens- und steuerrechtlichen Begriffe zu vereinheitlichen.
Europäische Entwicklungen
Die Reformvorschläge zum Bilanzrecht könnten verfrüht erscheinen, weil auf EU-Ebene am Projekt einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (CCCTB - Common Consolidated Corporate Tax Base) gearbeitet wird, um einen Binnenmarkt ohne unternehmenssteuerliche Hindernisse zu schaffen.
Vereinfacht gesagt müssen bei einer CCCTB folgende drei Fragen beantwortet werden: 1. Wie sollen die Gewinnermittlungsvorschriften der gemeinsamen Bemessungsgrundlage ausgestaltet sein? 2. Wie erfolgt die Konsolidierung? 3. Nach welchen Faktoren erfolgt die Aufteilung des konsolidierten Ergebnisses auf die Mitgliedstaaten? Wie sieht der Aufteilungsschlüssel aus?
Lesen Sie weiter über das Problem Konsolidierung und mögliche Lösungen: "Bilanzrecht und Konzernbesteuerung in Europa" (PDF).
V.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist seit Mai 2009 Professor für Internationales Steuerrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die Langversion seiner Antrittsvorlesung wird in der Schriftenreihe der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Verlag Manz) erscheinen. |