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Österreichische HochschülerInnenschaft
ÖH Universität Wien
Alles neu macht der Mai: ÖH-Wahlen 31. Mai bis 2. Juni 2005
Entwurf des neuen ÖH-Gesetzes
Forschungspolitik
Redaktion am 12. November 2004

Die rund 200.000 österreichischen Studierenden sollen die Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH), das bundesweite Studentenparlament, künftig nicht mehr direkt wählen. Das sieht ein Entwurf für eine Novelle des ÖH-Gesetzes vor, den die Regierungskoalition Mittwochabend als Initiativantrag im Nationalrat einbrachte. Die ÖH-Bundesvertretung und die Opposition kritisieren den Vorschlag heftig und sprechen von einer Entmachtung der Studierendenvertretung.

Derzeit umfasst das StudentInnenparlament 45 Sitze, verteilt wie folgt: GRAS (14 Mandate), AG (14), VSStÖ (10), FLÖ (3), Kommunistischer StudentInnenverband (2), LSF (1), RFS (1).  Folgende Änderungen beinhaltet der von den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ vorgelegte Entwurf zum neuen HochschülerInnenschaftsgesetz. Abkehr von Direktwahl der Bundesvertretung Schon bei der nächsten ÖH-Wahl 2005 sollen Studierende ihre VertreterInnen nicht mehr wie bisher auf vier Ebenen direkt wählen (Studienrichtungsvertretung, Fakultätsvertretung, Universitätsvertretung, Bundesvertretung). Nur noch zwei Kreuzerln sollen wahlwillige Studierende nach Vorschlag der schwarz-blauen Regierung machen dürfen: für die Studienvertretung und für die Universitätsvertretung. Ihre BV hingegen sollen Studierende, wie es seit 1946 möglich war, nicht mehr direkt wählen können, stattdessen entsenden die Universitätsvertretungen (UV) gemäß der Mandatsstärke der Fraktionen Delegierte in das österreichweite Studentenparlament. Dadurch würden sich die Mehrheitsverhältnisse im StudentInnenparlament ändern: Der neue Wahlmodus würde nach dem derzeitigen Stimmverhältnissen die derzeit knappen Mehrheiten in der Bundesvertretung, in der VSStÖ und GRAS die Exekutive bilden, "umdrehen". Würde man das neue Modell auf die Stimmenverteilung der letzten ÖH-Wahl 2003 umlegen, dann wären die Gewinner (auf Grund ihrer stärkeren Verankerung an den einzelnen Hochschulen) nach Einschätzung von Experten die ÖVP-nahe AktionsGemeinschaft (AG) und die Fachschaftslisten (FLÖ) sowie - von der Vertretungsstärke her - die größeren Universitäten. AG und FLÖ würden - bei keinen größeren Stimmenverschiebungen - die derzeitige linke Exekutive ablösen. Verlierer dieses Modells sind aller Wahrscheinlichkeit nach, so ExpertInnen, kleine Fraktionen wie das Liberale Studentenforum (LSF) und der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS), die in der künftigen Bundesvertretung nicht mehr repräsentiert sein dürften. Weniger Geld für Bundesvertretung Die ÖH-Bundesvertretung wird künftig weniger Geld erhalten. Bisher lautete der Verteilungsschlüssel des der ÖH zur Verfügung stehenden Geldes 70 (Universitätsvertretung) zu 30 (Bundesvertretung), real wurden allerdings 72 Prozent an die UVs verteilt, erklärte Patrice Fuchs. Nun soll 85 Prozent des ÖH-Budgets an die Universitätsvertretungen gehen, der BV verbleibt mit 15 Prozent etwas mehr als die Hälfte der bisherigen finanziellen Mittel. Einige Leistungen der Bundesvertretung müssten dadurch reduziert werden, erklärten Patrice Fuchs (VSStÖ) und Barbara Wittinger (GRAS) vom Vorsitzendenteam der ÖH Bundesvertretung: Broschüren, juristische Beratung, Kampagnen, Informationsbereitstellung wären nicht mehr in diesem Ausmaß anzubieten, aber auch Initiativen wie die österreichweite MaturantInnenberatung oder die Mitwirkung in der nationalen Bologna-follow-up-Gruppe würden wahrscheinlich den Kürzungen zum Opfer fallen. Zwar erhielten die Universitätsvertretungen mehr Geld als bisher, diese könnten die Arbeit der BV aber nicht gänzlich übernehmen, etwa die Koordination bundesweiter Broschüren. Die Universitätsvertretungen profitieren derzeit von der Arbeit der Bundesvertretung, etwa wenn sich kleinere Universitäten keine eigene juristische Beratung leisten könnten. Fakultätsvertretung optional Nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben im Entwurf zum neuen HSG ist die bisherige Ebene "Fakultätsvertretung". Frei gestellt wird den Uni-Vertretungen die Einrichtung einer Zwischenebene, etwa Fakultäts- oder Departments-Vertretung. Beschickt werden solche Gremien von der Studienvertretung. Eine weitere Neuerung sieht einen Leistungsbericht vor, den die ÖH jährlich zu erbringen hat. Unverändert bleiben die Pflichtmitgliedschaft, die Wahlberechtigung und das politische Mandat der ÖH. Aktionen Da sich die grün-roten StudierendenvertreterInnen "mundtot" gemacht fühlen, wollen sie eine gleichnamige Kampagne starten. Dafür sollen 120.000 Euro an Rücklagen aufgelöst werden. Diesen Plan und weitere Maßnahmen will man bei einer außerordentlichen Bundesvertretungssitzung am kommenden Freitag (19. November) beschließen, kündigten Patrice Fuchs und Barbara Wittinger vom Vorsitzendenteam der ÖH-Bundesvertetung bei einer Pressekonferenz an. (APA/mh)

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