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Wortlaut des Urteils des Gerichtshofes (Zweite Kammer), 7. Juli 2005 (Aktenzeichen: C147/03)
Nachlese: Pressemitteilung zum EuGH-Urteil (pdf)
Informationen zur Zulassung eines Studiums an der Universität Wien
STUDENT POINT  
EuGH: Uni-Zugangsregeln für ausländische Studierende EU-widrig
Forschungspolitik
Redaktion am  7. Juli 2005

Die Zugangsbeschränkungen für ausländische StudentInnen zu österreichischen Universitäten stellen eine Diskriminierung Studienwilliger aus anderen EU-Ländern dar und verstoßen damit gegen EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg heute Donnerstag wie erwartet.

Der EuGH entschied heute über die Klage der EU-Kommission gegen die Zugangsregelung für MaturantInnen aus EU-Ländern an den österreichischen Universitäten. Derzeit müssen sie einen Studienplatz in ihrem Heimatland nachweisen, um auch in Österreich studieren zu können. Österreichische Studierende hingegen müssen nur ein Maturazeugnis vorweisen. In seinem Schlussantrag am 20. Jänner hatte der Generalanwalt, dessen Stellungnahme in vier von fünf Fällen die Entscheidung vorwegnimmt, die österreichischen Bestimmungen als diskriminierend bezeichnet. Der EuGH schloss sich diesem Urteil an: "Die Regelung über den Zugang zu österreichischen Universitäten ist gemeinschaftsrechtswidrig" stellte der EuGH fest, sie bewirke eine Diskriminierung für Studierende, die ihre Zugangsberechtigung in anderen EU-Ländern erworben hätten. Vorgangsweise der Universität Wien Die heutige Entscheidung des EuGH hat natürlich auch Auswirkungen auf die größte Universität des Landes. Die Universität Wien wird wöchtenlich die Entwicklung der Zulassungszahlen mit einem Frühwarnsystem genau beobachten, heißt es aus dem Rektorat. Dort hat man sich gegen das 'First come, first serve'-Verfahren entschieden und auch gegen Verfahren, die eine Auswahl vor der Zulassung zum Studium vorsehen. Die Universität Wien geht davon aus, dass die Novelle zum UG 2002 diese Entscheidung ermöglicht. In den Studien Psychologie, Pharmazie, Biologie und voraussichtlich Betriebswirtschaftslehre wird die Universität Wien die Neugestaltung der Studieneingangsphasen diskutieren. EuGH: "Nicht-diskriminierende Maßnahmen" wie Aufnahmeprüfung oder Mindestnoten möglich Den österreichischen Einwänden gaben die Luxemburger EU-Richter nicht Recht. "Österreich hat nicht dargetan, dass ohne die derzeitige Regelung der Bestand des österreichischen Bildungssystems im Allgemeinen und die Einheitlichkeit der Hochschulausbildung im Besonderen gefährdet wären", betonte der EuGH. Einer überhöhten Nachfrage nach bestimmten Fächern könnte durch "nicht diskriminierende Maßnahmen" wie Aufnahmeprüfungen oder dem Erfordernis einer Mindestnote begegnet werden. Keine objektiven Gründe für Diskriminierung "Diese Diskriminierung könnte nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruhte und in einem angemessenen Verhältnis zu einem legitimen Zweck stünde, der mit den nationalen Rechtsvorschriften verfolgt wird", so der EuGH weiter. Das Verfahren gegen Österreich wurde 2003 von der EU-Kommission angestrengt. Im Laufe der vergangenen Jahre hat es immer wieder Beschwerden, primär von deutschen Studierenden gegeben, die von der EU-Kommission aufgegriffen wurden Universitäten entscheiden über Aufnahme Nun, da der EuGH die derzeitige Regelung aufgehoben hat, wird befürchtet, dass eine große Zahl deutscher Studien-Interessenten, die auf Grund des Numerus Clausus (NC) keinen Studienplatz in ihrer Heimat haben, nach Österreich kommt. Dies betrifft vor allem die Fächer Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, Biologie, Psychologie und Pharmazie. Der NC in Betriebswirtschaftslehre wurde außerdem erst heuer aufgehoben. Im Bildungsministerium geht man von insgesamt mehr als 80.000 potenziellen "NC-Flüchtlingen" aus, von denen voraussichtlich aber nur ein kleiner Anteil tatsächlich nach Österreich kommen würde. Das Bildungsministerium plant daher, den Universitäten befristet die Festlegung von Kapazitätsgrenzen zu erlauben. Per Gesetz soll den Rektoraten für zwei Jahre das Recht übertragen werden, voraussichtlich in den Fächern Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Biologie, Psychologie, Pharmazie und Betriebswirtschaftslehre Schranken festzusetzen. Kostenlose Hotline für Erstsemestrige Bei Fragen bzw. für weitere Informationen steht an der Universität Wien die Serviceeinrichtung "Student Point" allen StudienanfängerInnen zur Verfügung. Das Bildungsministerium und die Studierendenanwaltschaft haben eine kostenfreie Hotline für Erstsemestrige eingerichtet. Ab sofort werden unter 0800 311650 wochentags von 9 bis 16 Uhr Uhr Fragen zum Urteil beantwortet. Zusätzlich sind auf der Homepage des Bildungsministeriums (http://www.bmbwk.gv.at) die wichtigsten FAQs (Frequently asked questions) veröffentlicht, die in direktem oder indirektem Bezug zum EuGH-Urteil stehen. "Die FAQ-Liste wird laufend ergänzt, damit ein bestmögliches Service für alle Erstsemestrigen geboten werden kann", so Bildungsministerin Elisabeth Gehrer in einer Aussendung. (red/APA)  

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