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Am Donnerstag, 5. November 2009, hält Gunther Mayr seine Antrittsvorlesung zum Thema "Bilanzrecht und Konzernbesteuerung in Europa".


CV Gunter Mayr Einladung zur Antrittsvorlesung (PDF) Institut für FinanzrechtRechtswissenschaftliche Fakultät
Gunter Mayr: Praxisorientiertes Lehren
Porträts Neo-Professuren, Professuren
Marion Wittfeld (Redaktion) am 29. Oktober 2009

Seit Mai 2009 ist Gunter Mayr Vertragsprofessor für Internationales Steuerrecht am Institut für Finanzrecht. Daneben ist er als Abteilungsleiter "Einkommen-/Körperschaftsteuer" im Bundesministerium für Finanzen (BMF) tätig. Am Donnerstag, 5. November 2009, hält der gebürtige Innsbrucker seine Antrittsvorlesung zum Thema "Bilanzrecht und Konzernbesteuerung in Europa". "dieUniversitaet-online" sprach mit ihm über die neue Professur, Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte und bekam die Antwort auf die Frage, ob man als Finanzbeamter gerne seine Steuererklärung macht.

Redaktion: Seit Mai 2009 sind Sie als Lehrender am Institut für Finanzrecht tätig. Was bedeutet die Vertragsprofessur für Sie?
Gunter Mayr: Für mich bedeutet es eine Rückkehr an die Universität. Ich war sechs Jahre an der Universität Innsbruck als Assistent tätig, danach habe ich eine Zeit lang ausschließlich im Bundesministerium für Finanzen gearbeitet. Das Lehren hat mir immer sehr viel Spaß bereitet, deshalb freue ich mich, bald wieder mit Studierenden diskutieren zu können.

Redaktion: Sie haben ursprünglich Rechtswissenschaften und Sozial- und Wirtschaftswissenschaften studiert. Wie sind Sie beim Steuerrecht gelandet?
Mayr: Ich wollte eigentlich immer Rechtsanwalt werden. An der Universität Innsbruck habe ich dann ein Seminar bei Werner Doralt, der hier Institutsvorstand ist, zum Thema Steuerrecht besucht. Das Gebiet hat mich sofort begeistert - und ich wurde Assistent in Innsbruck.

Redaktion: Wo liegen ihre Forschungs- bzw. Arbeitsschwerpunkte?
Mayr: Meine Schwerpunkte liegen in der Unternehmensbesteuerung, sprich der Einkommens- und Körperschaftssteuer, im europäischen Steuerrecht, in der Konzernbesteuerung und in internationalen Umstrukturierungen. Letztere Bereiche gewinnen durch die Globalisierung immer mehr an Bedeutung.

Redaktion: Was erwartet die StudentInnen, die eine Vorlesung bzw. ein Seminar bei Ihnen besuchen?
Mayr: Durch meine Tätigkeit im Finanzministerium sitze ich gewissermaßen an der "Quelle" und nehme viel praktische Erfahrung in die Lehrveranstaltungen mit. Es ist für die StudentInnen sicherlich interessant, wie in der Praxis die Gesetzwerdung stattfindet. In den Lehrveranstaltungen können wir über Bestimmungen diskutieren, für die ich im Vorprozess mitverantwortlich war - und viel Hintergrundwissen habe.  

Redaktion: ... und was möchten Sie am Institut für Finanzrecht einfließen lassen?
Mayr: Mir ist es ein Anliegen, dass das Finanz- und Steuerrechtrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät noch praxisorientierter wird - und eventuell auch AbsolventInnen zur Fortbildung zurück ans Juridicum kommen..
Zudem möchte ich einen inhaltlichen Schwerpunkt auf das europäische Steuerrecht legen. In den letzten Jahren sind Kenntnisse dazu immer wichtiger geworden. Zwar ist die Unternehmensbesteuerung grundsätzlich nicht harmonisiert, es gibt aber zunehmend gemeinschaftliche Initiativen wie z.B. bei der "Gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage".

Redaktion: Bei ihrem Tätigkeitsfeld  "drängt "sich eine Frage auf – machen Sie gerne Ihre Steuererklärung?
Mayr: Gerne wäre übertrieben. Ich mache meine Steuererklärung immer online, was die ganze Sache vereinfacht. Österreich ist hier im internationalen Vergleich Vorreiter. Wenn Leute mir sagen, dass sie trotzdem nicht gerne Steuern zahlen, weise ich sie darauf hin, dass der Staat mit all seinen Leistungen auch zu finanzieren ist und dazu jeder etwas beitragen muss. Diese Bewusstseinsbildung gehört in Österreich noch verstärkt.

Redaktion: Werden Sie denn häufiger in ihrem Bekanntenkreis oder an der Universität auf legale Steuertricks angesprochen?
Mayr: Der Begriff Steuertrick ist schwierig, denn er suggeriert Handlungen, die zwar noch legal sind aber bereits in gewisse Grauzonen tendieren. Das Gesetz kennt natürlich bestimmte Begünstigungen, die jede Steuerzahlerin und jeder Steuerzahler ganz legal nutzen kann. Werden sie nicht von allen genutzt, liegt das oft daran, dass die Bestimmungen zu kompliziert sind. Komplizierte Bestimmungen sind so gesehen nicht "gerecht". Wir arbeiten im Finanzministerium aber daran, das gesamte Steuersystem zu vereinfachen.  (mw)

Die Antrittsvorlesung von MMag. DDr. Gunter Mayr mit dem Titel "Bilanzrecht und Konzernbesteuerung in Europa" findet am Donnerstag, 5. November 2009 um 18.00 Uhr im Dachgeschoss des Juridcums statt.


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