In Österreich kommen jährlich etwa zwanzig Kinder auf die Welt, deren Geschlechtszugehörigkeit uneindeutig ist. Ihre äußeren bzw. inneren Geschlechtsmerkmale sind weder "eindeutig männlich" noch "eindeutig weiblich", die Medizin bezeichnet dieses Phänomen mit dem Begriff Intersexualität oder (veraltet) Hermaphroditismus. Diese Begriffe beschreiben "Störungen der Geschlechtsdifferenzierung", die in uneindeutigen äußeren Genitalien in Erscheinung treten können. Ein Beitrag anlässlich des "Intersex Solidarity Day" am 8. November. |
Neugeborene mit uneindeutigen Genitalien werden seit den 1950er Jahren innerhalb ihrer ersten Lebensmonate einem Geschlecht zugewiesen mit dem Ziel, eine eindeutige Geschlechtsidentität zu schaffen und die Entwicklung eines eindeutigen, zum Körper passenden Geschlechts zu fördern. Diese Zuweisung erfolgt je nach bestehenden Geschlechtsorganen etwa durch die Verkürzung oder Amputation der Klitoris, die Konstruktion einer Vagina oder die Entfernung von Gonaden.
Es gibt auch lebensbedrohliche medizinische Probleme, für deren Vorliegen uneindeutige Genitalien ein Indiz sein können. So kann zum Beispiel bei weiblichen Neugeborenen, die mit vermännlichten äußeren Genitalien zur Welt kommen, die Ursache dieser "Vermännlichung" in einem rezessiv vererbten Defekt der Kortisolbiosynthese liegen (Androgenitales Syndrom in seiner schwersten Form "mit Salzverlust"). Bei diesem wird durch mangelnde Kortisolproduktion die Nebenniere verstärkt stimuliert, was zu einer erhöhten Androgenausschüttung und zu einer "vermännlichten" Entwicklung der äußeren Genitalien führt. Diese Erkrankung muss sofort (medikamentös) behandelt werden.
Die uneindeutigen Genitalien als solche, also zum Beispiel eine "zu große Klitoris" oder ein "zu kleiner Penis", stellen keine Lebensgefahr dar. Trotzdem wird die Geburt eines Kindes, das nicht sofort der einen oder der anderen Kategorie zugeordnet werden kann, als (psychosozialer) Notfall gehandhabt, der Eingriffe zur chirurgischen Modifikation uneindeutiger Genitalien so schnell wie möglich "notwendig" macht. Durch die operative Geschlechtszuweisung werden die Genitalien dem "normalen" Aussehen von männlichen respektive weiblichen Genitalien angepasst ("'normalizing' surgery").
Traumatisierende Eingriffe
Zusammenschlüsse von Intersexuellen machen seit Mitte der 1990er Jahre darauf aufmerksam, dass die an "Betroffenen" im Rahmen von Geschlechtszuweisungen durchgeführten genitalchirurgischen Eingriffe keineswegs als heilend empfunden wurden, sondern für diese missbrauchsähnlich, verstümmelnd und traumatisierend waren. Sie fordern ein sofortiges Abgehen von Genitalkorrekturen und verlangen einem patientenorientierten Behandlungsmodell folgend den offenen, tabulosen Umgang mit intersexuellen Menschen und dem Thema Intersexualität. Den Kindern soll ein Geschlecht "zugewiesen" werden, in dem sie aufwachsen; irreversible Eingriffe sollen aber jedenfalls aufgeschoben werden, bis das Kind selbst zustimmen kann.
Paradigmenwechsel
Auch in der medizinischen Fachliteratur lässt sich ein Paradigmenwechsel erkennen, der ethische Fragen aufwirft und die gängigen Behandlungsmethoden insbesondere in Bezug auf fehlende Langzeitergebnisse in Frage stellt.
Auf juristischer Ebene steht die wissenschaftliche und praktische Auseinandersetzung mit dem Thema Intersexualität jedoch noch am Anfang. Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof (Corte constitutional) hat sich bis dato als einziges Gericht mit der Problematik geschlechtszuweisender Operationen auseinandergesetzt und eine strenge Position vertreten. Im Ergebnis hat er ausgesprochen, dass Geschlechtszuweisungen, die ohne Zustimmung der betroffenen Kinder durchgeführt werden, diese in ihren fundamentalen Rechten auf persönliche und sexuelle Identität ('derecho a la identidad personal', 'derecho a la identidad sexual') und Menschenwürde ('dignidad humana en la identidad sexual') verletzen. Die "San Francisco Human Rights Commission" hat im April 2005 einen Bericht veröffentlicht, in dem die medizinische Normalisierung intersexueller Personen als Menschenrechtsverletzung qualifiziert wurden.
Ausblick
Geschlechtszuweisende Eingriffe sind sowohl hinsichtlich fehlender Langzeitergebnisse als auch hinsichtlich ihrer Ziele mit erheblichen Unsicherheiten belastet. Rechtspolitische Überlegungen sollten sich auch hierzulande der Frage widmen, wie die Rechte intersexueller Menschen auf körperliche Integrität und Selbstbestimmung so weit wie möglich gewahrt werden können und wie etwa ein "Recht auf eine offene Zukunft" rechtlichen Niederschlag finden kann.
Am 8. November findet anlässlich des "Intersex Solidarity Day" eine Vorführung des österreichischen Dokumentarfilms "Tintenfischalarm" von Elisabeth Scharang statt, danach gibt es die Möglichkeit, mit Alex Jürgen, Protagonist des Films und Gründer der Plattform www.intersex.at, zu diskutieren. Filmabend "Tintenfischalarm" 8. November 2006, 20 Uhr im Ernst-Kirchweger-Haus (EKH), Wielandgasse 2-4, 1100 Wien
Mag. Eva Matt ist Juristin in Wien und arbeitet bei Ass.-Prof. Mag. Dr. Elisabeth Holzleithner (Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht) an einer Dissertation zum Thema "Intersexualität aus rechtlicher Perspektive". In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Juridikum. Zeitschrift im Rechtsstaat" 03/2006 findet sich ein weiterführender Artikel von Eva Matt: "Das Recht auf eine offene Zukunft ? Überlegungen zur medizinischen Normalisierung intersexueller Kinder". |