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Martina Rienzner, Projektleiter Walter Schicho und Gabriele Slezak vom Institut für Afrikawissenschaften ...


... suchen nach Ursachen für sprachbezogene Missverständnisse bei Asyl- und Strafverfahren ...


... mit Verfahrensbeteiligten aus afrikanischen Herkunftsländern.


Topsprachen


Forschungsschwerpunkt "Sprachmittlung bei Gericht und Behörden" des Instituts für Afrikawissenschaften und des Projekts"Internationale Entwicklung" an der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät Forschungsplattform "Human Rights in the European Context"        
Kommunikationsprobleme bei Asyl- und Strafverfahren
Forschungsprojekte
Bernadette Ralser (Redaktion) am  6. Juli 2009

"Do you understand English?" oder "Do you understand the interpreter?" werden nicht-deutschsprachige Verfahrensbeteiligte aus afrikanischen Herkunftsländern am Anfang ihres Asyl- oder Strafverfahrens in Österreich gefragt. Die Antwort darauf wirkt sich wesentlich auf das weitere Verfahren aus: Viele Betroffene verpassen in diesem Augenblick die Chance, sprachbezogene Verständnisschwierigkeiten auf den Tisch zu bringen. Der Moment der Sprachwahl bei Asyl- und Strafverfahren steht nun im Zentrum eines Forschungsprojekts am Institut für Afrikawissenschaften.

Afrika ist als gesamter Kontinent von einer besonderen sprachlichen Vielfalt geprägt. Allein in Nigeria - jenem Land, aus dem der Großteil der in Österreich lebenden Menschen mit afrikanischem Migrationshintergrund kommt - werden über 400 verschiedene Sprachen gesprochen. Im Kontext dieser Mehrsprachigkeit fungiert Englisch offiziell als einzige Amtssprache. Trotz dieser bedeutenden Funktion beherrscht ein Großteil der nigerianischen Bevölkerung Englisch nicht. "Ähnliches gilt für die meisten afrikanischen Länder", sagt die Afrikanistin Gabriele Slezak: "Das ist für uns EuropäerInnen, die wir es gewohnt sind, dass die Mehrheit der Landesbevölkerung eine gemeinsame Sprache spricht, natürlich schwer vorstellbar."

Ungewohnt ist auch die Vorstellung, dass zwei Menschen, die zwar beide angeben, dieselbe Sprache zu sprechen, sich nicht in jedem Fall problemlos miteinander verständigen können: "Von einer Sprache gibt es unterschiedliche Varietäten", erklärt Slezak: "Dies kann dazu führen, dass Verfahrensbeteiligte aus afrikanischen Ländern zwar angeben, Englisch zu sprechen, aber tatsächlich eine Varietät des Englischen verwenden, die sich von der Varietät, die der/die engagierte DolmetscherIn verwendet, wesentlich unterscheidet. Da sind Verständnisschwierigkeiten vorprogrammiert."

Genau hier setzt das zweijährige Forschungsprojekt "Sprachwahl in Straf- und Asylverfahren" an, das Gabriele Slezak und ihre Kollegin Martina Rienzner unter der Leitung von Walter Schicho am Institut für Afrikawissenschaften durchführen. Ziel des kürzlich gestarteten Projekts ist es zunächst, den konkreten Prozess der Sprachwahl im Asyl- und Strafverfahren empirisch nachzuzeichnen, die Ursachen für sprachbezogene Missverständnisse zu identifizieren und in weiterer Folge Lösungsvorschläge zu formulieren.

Die Suche nach der richtigen Sprache ...


"Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Aufbereitung von Informationsmaterial für alle an den Verfahren beteiligten AkteurInnen", so Rienzner. Denn oft mangelt es diesen an entsprechendem Hintergrundwissen. Das fängt schon bei dem polizeilichen Erstgespräch an: "Stellen Sie sich vor, jemand antwortet Ihnen auf die Frage nach seiner oder ihrer Muttersprache mit einer Ihnen unbekannten Bezeichnung für eine afrikanischen Sprache, und Sie müssen dann innerhalb kürzester Zeit eine/n passende/n DolmetscherIn finden.", veranschaulicht Rienzner das Problem.

… und dem/der richtigen DolmetscherIn


Im Moment passiert die Auswahl von DolmetscherInnen für "ausgefallene" Sprachen zumeist über mündliche Empfehlungen; einige EntscheidungsträgerInnen führen selbst Listen oder greifen auf institutionsintern gesammelte Daten zurück, die auch Informationen zu nicht zertifizierten DolmetscherInnen in Österreich beinhalten. "Problematisch ist, dass für afrikanische Sprachen in Österreich keine geprüften ExpertInnen zur Verfügung stehen. Den LaiendolmetscherInnen hingegen fehlt eine entsprechende Ausbildung - und damit wichtige Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über das Berufsethos der DolmetscherInnen. Unter Umständen kann dies zu einer Benachteiligung der vernommenen Person im Rahmen des Verfahren führen" sagt Slezak. Hier kann das Institut für Afrikawissenschaften seine Expertise zur Mehrsprachigkeit im afrikanischen Kontext einbringen.

Qualitätssicherung von Dolmetscheinsätzen


Daher liegt einer der Schwerpunkte des Projekts in der Qualitätssicherung des Einsatzes von LaiendolmetscherInnen bei Gericht und Behörden. Parallel zu der vom Österreichischen Verband der Gerichtsdolmetscher geführten Liste geprüfter DolmetscherInnen sollen zukünftig Sprachkundige in einer Datenbank erfasst werden, auf die BeamtInnen und RichterInnen im Ausnahmefall zurückgreifen können. In die Konzeption und Aufbereitung der Daten können die wissenschaftlichen Ergebnisse des Projekts einfließen. "Es ist uns ein besonderes Anliegen, gemeinsam mit den Zuständigen im Straf- und Asylverfahren Lösungsansätze zu entwickeln", betonen die beiden jungen Wissenschafterinnen. Wichtig ist, dass in Zukunft auch LaiendolmetscherInnen eine fundierte Ausbildung zukommt, damit bereits vorhandene Kompetenzen gezielt in den Verfahren eingesetzt werden können sowie insgesamt zu einer Professionalisierung beigetragen werden kann. (br)


Das Projekt "Sprachwahl in Straf- und Asylverfahren mit Verfahrensbeteiligten aus afrikanischen Herkunftsländern" ist im Forschungsschwerpunkt "Sprachmittlung bei Gericht und Behörden" des Instituts für Afrikawissenschaften und des Projekts Internationale Entwicklung angesiedelt. Es wurde gemeinsam mit der Forschungsplattform "Human Rights in the European Context" eingereicht. Es wird von Univ.-Prof. Dr. Walter Schicho (Projektleiter), Mag. Martina Rienzner und Mag. Gabriele Slezak (Projektmitarbeiterinnen) vom Institut für Afrikawissenschaften durchgeführt. Das zweijährige Projekt läuft seit April 2009 und wird vom Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank gefördert.



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