Das Klonen von Menschen, so heißt es, verstoße gegen die Menschenwürde. Doch warum eigentlich? Oder weshalb sollen unterschiedliche Arten des Enhancement, also der Optimierung des menschlichen Körpers oder unserer kognitiven Fähigkeiten durch Medikamente, implantierte Neurochips oder plastische Chirurgie einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellen?
Für die einen ist die Forschung an embryonalen Stammzellen ethisch unbedenklich, weil sie eine befruchtete Eizelle noch nicht als menschliche Person betrachten, für andere verletzt sie die Würde des Menschen und das Verbot seiner Totalinstrumentalisierung, weil mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein neuer Mensch entstanden ist. Für Aufregung sorgen auch Experimente mit Chimären oder Zybriden, also mit Zellen, die aus menschlichem und tierischem Gewebe kombiniert sind.
Menschenrecht ist nicht gleich Menschenwürde
Dass die medizinische Forschung die Menschenrechte zu achten hat, steht außer Streit. Menschenrechte sind klar formuliert und international kodifiziert. Sie werden auch beständig weiterentwickelt. Es gibt sogar eine spezielle Menschenrechtskonvention des Europarats zur Biomedizin - die Österreich bis heute noch nicht ratifiziert hat. Unklar ist aber, in welchem Verhältnis Menschenrechte und Menschenwürde zueinander stehen.
Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) erklärt: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Was unter der Würde des Menschen zu verstehen ist, lässt das Dokument freilich ebenso offen wie Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes. Er lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Diese Formulierung lässt sich vor dem Hintergrund der Nazidiktatur verstehen. Nach ihrer Schreckensherrschaft, nach KZ und Holocaust und 200 Millionen Kriegstoten soll es nie wieder zur Entrechtung und Demütigung von Menschen kommen. Auch der Nürnberger Ärztekodex von 1947 und die Helsinki-Tokio-Deklaration des Weltärztebundes - ein Ethikkodex für die Forschung am Menschen - ziehen die Lehren aus den Verbrechen des Nationalsozialismus.
Verfassungslyrik oder Orientierungsfunktion?
Doch wenn es heute z. B. um die Frage geht, was menschenwürdiges Sterben heißt, ob Tötung auf Verlangen oder der assistierte Suizid weiterhin unter Strafe stehen sollen oder nicht, ob es Grenzen der Autonomie am Lebensende gibt, trägt die Berufung auf die Menschenwürde offenbar unmittelbar wenig aus, weil jeder darunter etwas anderes versteht.
Ist Menschenwürde also nur eine wächserne Nase in der Hand von BioethikerInnen oder bloße Verfassungslyrik von JuristInnen? Oder hat der Begriff trotz seiner Unbestimmtheit eine orientierende Funktion, auf die auch eine pluralistische Gesellschaft nicht verzichten kann?
Gesellschaftliche Diskurse strukturieren
Offenbar dient der Menschenwürdebegriff dazu, gesellschaftliche Diskurse, z.B. auf dem Gebiet von Biomedizin und Bioethik, in bestimmter Weise zu strukturieren. Menschenwürde steht für die Forderung nach Achtung und Anerkennung unabhängig von persönlichen Leistungen oder gesellschaftlichem Nutzen eines Menschen. Sie hat mit Selbstachtung, Autonomie und Freiheit ebenso zu tun wie mit Fragen der Gerechtigkeit und Problemen von Inklusion, Exklusion und Marginalisierung. Die Berufung auf die Menschenwürde macht klar, daß der moderne Staat für den einzelnen Menschen da ist und nicht umgekehrt. Und ebenso könnte man sagen: Menschenwürde in der Medizin bedeutet, daß die Medizin dem Wohl des Einzelnen zu dienen hat und nicht umgekehrt.
Menschenwürdeargumente sind offenbar an Narrative rückgebunden, die unterschiedliche Menschenbilder repräsentieren. In sie fließen philosophische, aber auch religiöse Traditionen ein. Die jüdische und die christliche Tradition begründen die Würde des Menschen mit seiner Gottebenbildlichkeit. Allerdings unterliegen solche Sichtweisen historischen Transformationsprozessen, die durch komplexe Wechselwirkungen zwischen religiösen, philosophischen, juristischen und soziokulturellen Faktoren charakterisiert sind.
Internationale Forschungsgruppe erarbeitet Handbuch
Diesen komplexen Zusammenhängen geht eine internationale Forschungsgruppe aus JuristInnen, MedizinerInnen, PhilosophInnen, SoziologInnen und TheologInnen nach, die seit Oktober 2009 bis September 2010 am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld arbeitet. Die beteiligten WissenschafterInnen arbeiten an einem umfangreichen Handbuch, das nicht nur die allgemeinen Grundlagen der ethischen und rechtlichen Menschenwürde-Diskussion darstellt und normative Grundfragen der Medizin diskutiert, sondern auch auf konkrete Einzelfragen des medizinisch-technischen Forschritts von der modernen Reproduktionsmedizin bis zur Nanotechnologie, medizinischen Gehirninterventionen und der Idee des sogenannten Posthumanismus eingeht.
O. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Körtner ist Vorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin sowie Vorstand des Institut für Systematische Theologie und Religionswissenschaft. Derzeit ist er als Fellow am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld tätig. Eine internationale Forschungsgruppe arbeitet dort zum Thema "Herausforderungen für Menschenbild und Menschenwürde durch neuere Entwicklungen der Medizintechnik".
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