Online-Zeitung der Universität Wien
Institut für Philosophie der
Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft
Institut für Zeitgeschichte der Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Department of Philosophy New York University
Fritz-Bauer-Institut
Gerichtliche Ahndung von NS-Verbrechen in Österreich:
In Österreich wurden NS-Verbrechen unmittelbar nach 1945 in Prozessen der Alliierten, von 1945 bis 1955 von sogenannten Volksgerichten und nach Abzug der Alliierten nur mehr in Geschworenenprozessen justiziell geahndet. Mitte der 1970er-Jahre wurden die Verfahren für lange Zeit eingestellt. Die zeitgeschichtliche Forschung erklärt das Scheitern der Prozesse in den 1960er- und 1970er-Jahren u.a. durch folgende Faktoren: Zum einen verschlechterte die ordentliche Gesetzgebung im Vergleich zur vorangegangenen Sondergesetzgebung die Möglichkeit der Verurteilung von NS-TäterInnen: So war es fast unmöglich, ideologisch "unverdächtige" Personen als RichterInnen oder als Geschworene zu finden. Zum anderen stand nach Abzug der Alliierten bei vielen Menschen der Wunsch nach "Normalität" im Vordergrund.
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Normativität des Bösen oder das "Scheitern" österreichischer Prozesse zu NS-Verbrechen |
| Forschungsprojekte |
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| Marion Wittfeld (Redaktion) am 19. Juni 2009 |
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"Ich habe doch nur Befehle ausgeführt" oder "Ich war stets ein prinzipientreuer Mensch" - diese Äußerungen wurden wohl am häufigsten von NS-TäterInnen vor Gericht gehört. In einem im Juli 2008 begonnenen Projekt gehen die Philosophin Herlinde Pauer-Studer und die Historikerin Christina Kleiser der "Normativität des Bösen" anhand von Urteilen österreichischer Geschworenengerichte zu sogenannten "Schreibtischverbrechen mit Todesfolge" nach. |
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In ihrem Projekt "Der Holocaust und die Normativität des Bösen - Österreichische NS-Prozesse als Quelle eines philosophisch-historischen Projekts" untersuchen Herlinde Pauer-Studer vom Institut für Philosophie und Christina Kleiser vom Institut für Zeitgeschichte die Transformationen normativer Ordnung am Beispiel österreichischer Geschworenengerichtsprozesse. Das vom Zukunftsfonds der Republik Österreich geförderte Projekt gliedert sich in einen philosophischen und einen geschichtswissenschaftlichen Teil. "Diese Art der philosophisch-historischen Zusammenarbeit ist neu. Gerade die Thematik des Nationalsozialismus eignet sich jedoch besonders zur interdisziplinären Zusammenarbeit", erklärt Projektleiterin Herlinde Pauer-Studer.
Moralische Argumentationen im Nationalsozialismus
In dem philosophischen Teil des Projekts untersucht Herlinde Pauer-Studer politisches Handeln und Konzeptionen der Legitimität unter nicht-demokratischen Bedingungen: "Das Nazi-System war eine spezifische Form der Verzerrung und letztlich eine Pervertierung moralischer Grundsätze, da klassische Konzeptionen der Normativität formal nachgeahmt, inhaltlich aber verschoben wurden. Ein Ziel des Projekts ist es, diese Transformationen der normativen Ordnung im Detail nachzuzeichnen und aus der Perspektive zeitgenössischer Diskussionen um politische und moralische Legitimität aufzuarbeiten."
So gab beispielsweise Adolf Eichmann im Polizeiverhör in Jerusalem an, stets ein norm- und prinzipiengebundener Mensch gewesen zu sein, der den kantischen Normvorstellungen gefolgt wäre. Eichmann oblag im "Dritten Reich" - als Leiter der "Reichszentrale für jüdische Auswanderung" und später des Referats "Auswanderung und Räumung" des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) - die gesamte Organisation der Deportation von über vier Millionen Juden aus Deutschland und den besetzten europäischen Ländern in die Ghettos und Konzentrationslager.
Österreichische Geschworenenprozesse zu NS-Verbrechen
Im geschichtswissenschaftlichen Teil geht es um die Frage des Fortwirkens von normativem NS-Gedankengut in der österreichischen Gesellschaft nach 1945. Die Historikerin Christina Kleiser untersucht in diesem Zusammenhang österreichische Geschworenenprozesse zu sogenannten "Schreibtischverbrechen mit Todesfolge".
Der Fall "Rajakowitsch/Raja"
Der Jurist und ehemalige SS-Obersturmführer Erich Rajakowitsch (später: Erich Raja) war ein enger Mitarbeiter und Vertrauter Adolf Eichmanns. Während des Zweiten Weltkriegs war er als Referent des Reichssicherheitshauptamts (RSHA) bzw. diverser Unterorganisationen in den besetzten niederländischen Gebieten maßgeblich an der Deportation der niederländischen Jüdinnen und Juden in die Konzentrationslager "im Osten" beteiligt.
Aufgrund des von Rajakowitsch im August 1942 schriftlich gegebenen Anstoßes zur Deportation niederländischer Jüdinnen und Juden in das Konzentrationslager Auschwitz wurde er 1964 in Wien wegen Mordes in 82 beweisbaren Fällen angeklagt. 1965 wurde Raja von einem Geschworenengericht dann allerdings "nur" wegen des "Verbrechen[s] der öffentlichen Gewalttätigkeit durch boshafte Handlungen" zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Mordanklage wurde fallengelassen.
Durch eine genaue Rekonstruktion des Verfahrens zum Fall "Rajakowitsch / Raja" und einer insbesondere sprachbezogenen Analyse zentraler Quellen aus dem Gerichtsakt untersucht Christina Kleiser, wie das milde Urteil zustande kommen konnte und welche Rechtsvorstellungen und moralischen Werte darin zum Tragen kamen: "Es zeigt sich, dass herkömmliche Erklärungen für das geringe Strafmaß - wie z.B. die geänderte Gesetzeslage oder die Geschworenenproblematik - hier zu kurz greifen. Die Analyse der staatsanwaltschaftlichen Position belegt, dass bereits die Anklage gravierende Schwächen hatte, die für die Verurteilung von Erich Raja zu lediglich zweieinhalb Jahren Haft mitverantwortlich waren. Die - bislang durchwegs positiv beurteilte - Staatsanwaltschaft hätte in aller Klarheit aufzeigen und unmissverständlich vermitteln müssen, dass die einzelne Tat in einem verbrecherischen Gesamtzusammenhang steht, der letztlich zur Ermordung von Millionen von Menschen führte. Dies ist nicht geschehen. Der mithilfe der juristischen Figur der 'Befehlskette' äußerst mühsam zu führende Schuldnachweis war gerade für sogenannte 'Schreibtischtäter' unheimlich günstig. Sie konnten sich auf die ihnen angeordnete Bürotätigkeit zurückziehen, die nichts mit den Massenmorden in den Konzentrationslagern zu tun gehabt hätte."
Auch Erich Raja betonte während des Verfahrens, dass er nur Befehle ausgeführt habe. Bis knapp vor seinem Tod 1988 bemühte er sich - von seiner Unschuld überzeugt - um eine Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens. Dies gelang ihm nicht. (mw)
Das Projekt "Der Holocaust und die Normativität des Bösen - Österreichische NS-Prozesse als Quelle eines philosophisch-historischen Projekts" läuft vom 15.Juli 2008 bis zum 15. Juli 2010 und wird vom Zukunftsfonds der Republik Österreich gefördert. Projektleiterin ist Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Herlinde Pauer-Studer, Projektmitarbeiterin Mag. Christina Kleiser. Internationale Kooperationen bestehen im philosophischen Teilprojekt mit dem Department of Philosophy der New York University und im geschichtswissenschaftlichen Teilprojekt mit dem Fritz-Bauer-Institut in Frankfurt.
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