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Österreichische Universitätenkonferenz "Maßnahmen für stark belastete Studien" (3. März 2010)  
Rektor Winckler: "Die Regeln müssen für alle gleich sein"
Forschungspolitik
Redaktion am  5. März 2010

Der "Notfallsparagraph" 124 b im Universitätsgesetz ist für den Vorsitzenden der Universitätenkonferenz (uniko), Hans Sünkel, "nicht der Weisheit letzter Schluss". Die dort ermöglichten Zugangsbeschränkungen in einzelnen Fächern führten zu "Verdrängungseffekten" in thematisch verwandte Gegenstände, so Sünkel bei einer Pressekonferenz am Freitag, 5. März. Solche befürchtet man auch an der Universität Wien, sollte dem Antrag der Wirtschaftsuniversität (WU) auf Platzbeschränkungen stattgegeben werden.

Laut dem Notfallsparagrafen sind Beschränkungen in einem Fach nur erlaubt, wenn alle Universitäten, die es anbieten, gemeinsam einen Antrag an das Wissenschaftsministerium stellen und die Regierung diesen genehmigt. Die WU hat für ihre Bachelor-Studien allein eingereicht und dies damit begründet, diese in Österreich exklusiv anzubieten. Georg Winckler, Rektor der Universität Wien, machte bei der Pressekonferenz klar, dass es "nicht geht, wenn eine Universität nach den Spielregeln A spielt und die andere nach den Spielregeln B". Die Regeln müssten für alle gleich sein. Dies sicherzustellen, sei aber nicht Aufgabe der Universitäten, sondern der Regierung.

Am Rande der Pressekonferenz kündigte Winckler für den Fall, dass der WU-Antrag von der Regierung genehmigt wird, ein eigenes Ansuchen der Universität Wien in den betroffenen Wirtschaftsstudien an. Wenn die Politik den "Notfallsparagraphen" so interpretiere, werde man von ihr zu diesem Vorgehen gezwungen.

"Wirklich radikale Konsequenzen in den Sozialwissenschaften" hätte es laut Winckler, wenn sich die Regierung wie im WU-Antrag vorgesehen bei der Mindestgrenze der zuzulassenden StudienanfängerInnen an der Zahl der "Prüfungsaktiven" orientiere. Im eigenen Antrag für die Publizistik habe die Universität Wien die Zahl der insgesamt zugelassenen StudentInnen als Mindestgrenze angegeben. Im Gesetz heiße es, dass sich die Mindestzahl an Studienplätzen an der durchschnittlichen Zahl der Studierenden der letzten drei Jahre zu orientieren habe, von "prüfungsaktiven" Studierenden sei nicht die Rede, so Winckler. Für Diskussionen sorgen werde dagegen die Frage, ob das laufende Studienjahr bei der Bemessung mitgerechnet werde oder nicht - in der Publizistik hätte das größere Auswirkungen. (APA)

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