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Student Pointder Universität Wien
Uni-Zugang: Übergangslösung bis zur Studienplatzfinanzierung
Studium/Lehre
Redaktion am 19. Januar 2011

Am 18. Jänner 2011 verabschiedete die Bundesregierung einen Vorschlag zur Neugestaltung der Zugangsregelungen für die Universitäten. Der Zugang wird weiterhin nicht zahlenmäßig beschränkt. Vielmehr wird verpflichtend eine einsemestrige Studieneingangsphase vorgeschrieben. Diese hat mindestens zwei Prüfungen zu umfassen. Die Studieneingangsphase muss positiv absolviert werden, um weiter studieren zu dürfen.

Die vorgesehene verpflichtende Anmeldung zum Studium, jeweils bis zum Ende des Vorsemesters, soll die Planbarkeit für die jeweilige Universität verbessern. Vor der Inskription müssen die Studierenden verpflichtend eine Studienwahlberatung besuchen. Unverändert aufrecht bleiben die derzeit bestehenden Platzbeschränkungen in der Psychologie und die Beschränkungsmöglichkeiten in Studien wie Publizistik- und Kommunikationswissenschaft.

Das Bundesgesetz selbst ist noch nicht beschlossen, der Gesetzesentwurf somit noch nicht rechtsgültig. Daher kann die Universität Wien derzeit nicht im Detail zu den Neuerungen zur Zulassung im Wintersemester 2010/11 bzw. zur Studienwahlberatung informieren. Laufend aktualisierte Informationen werden auf der Website der Universität Wien abrufbar sein.

Die nun geplante Regelung lässt die Frage nach den Kapazitätsgrenzen der einzelnen Universitäten offen. Auch der Ausbau der Kapazitäten der Universitäten wird nicht angesprochen. Zu ihrer ausreichenden Budgetierung fordert die Universität Wien dringend die Umsetzung eines differenzierten Systems der Studienplatzfinanzierung.

Die vorgeschlagene Regelung der Bundesregierung ist erneut eine Übergangslösung. Derzeit ist eine Befristung bis 30. September 2014 geplant. Allerdings sollen bis April 2011 Eckpunkte eines Modells der Studienplatzfinanzierung erarbeitet werden. Nach dessen Ausarbeitung und Implementierung, die stufenweise erfolgen wird, soll das Modell in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode, also noch vor Auslaufen der neuen Regelung, in Kraft treten.

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