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Ausschreibung der Funktion der Rektorin / des Rektors (PDF) Wahlordnung für die Mitglieder des Rektorats (PDF)


Lesen Sie auch:
Artikel "RektorInnenwahl 2011: Findungskommission erarbeitet Dreiervorschlag" Artikel "Funktion der Rektorin/des Rektors ab 1. Oktober 2011 ausgeschrieben"
Vorschlag der Findungskommission für die Funktion der Rektorin oder des Rektors
Forschungspolitik, Service
Redaktion am  3. Januar 2011

Die Findungskommission der Universität Wien hat dem Senat heute drei Personen für die Besetzung der Funktion des Rektors für die Funktionsperiode von 2011 bis 2015 vorgeschlagen.

Die Findungskommission der Universität Wien hat dem Senat heute folgende drei Personen gemäß § 23a Abs. 2 Z 3 Universitätsgesetz 2002 für die Besetzung der Funktion des Rektors für die Funktionsperiode von 1.10.2011 bis 30.9.2015 vorgeschlagen (in alphabetischer Reihenfolge):

-    O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Heinz W. Engl
-    Prof. Dr. Steffen Huck
-    O.Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolf Rauch

Nach § 23a Universitätsgesetz 2002 wird bei der Neuwahl der Rektorin oder des Rektors eine Findungskommission tätig, die aus dem Vorsitzenden des Senats, O. Univ.-Prof. Dr. Helmut Fuchs, und dem Vorsitzenden des Universitätsrats, Mag. Max Kothbauer, besteht.

Die Findungskommission hatte die Aufgabe, die auf Grund der Ausschreibung vom Oktober 2010 eingelangten 15 Bewerbungen für die Funktion der Rektorin oder des Rektors zu überprüfen, aktiv nach Kandidatinnen und Kandidaten zu suchen und einen Vorschlag an den Senat zu erstellen, der die drei für die Besetzung der Funktion am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten enthält.

Die Findungskommission bedauert, dass sich keine geeigneten Kandidatinnen bereiterklärt haben, für diese Funktion zur Verfügung zu stehen.

Der Senat hat jetzt innerhalb von vier Wochen unter Berücksichtigung des Vorschlags der Findungskommission einen Dreiervorschlag an den Universitätsrat zu erstatten, wobei er an den Vorschlag der Findungskommission nicht gebunden ist. (cb)

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