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Angriff auf die Menschenwürde
Ethik und Biomedizin
Gastbeitrag von Ulrich H. J. Körtner am 21. Januar 2003

Hinter jeder Ethik gibt es weltanschauliche Hintergründe. Die theologische Ethik kann einen wertvollen Beitrag zur bioethischen Debatte liefern. Sie spricht sich in ethischen und theologischen Argumenten gegen jedes Klonen von Menschen aus, da sich therapeutisches und reproduktives Klonen nur hinsichtlich ihrer Ziele, nicht hinsichtlich ihrer Technik unterscheiden.

Es ist schon ein übler Treppenwitz der Geschichte, dass es erst des Medienrummels um die "UFO-Sekte" der Raelinaer und ihrer zweifelhaften Behauptungen über die ersten "Klonbabys" bedurfte, um die internationale Öffentlichkeit und die Politik aufzuscheuchen. Bis dato war es z.B. nicht möglich, sich auf ein Verbot des sogenannten reproduktiven Klonens durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen zu einigen, obwohl die Ächtung des Klonens von Menschen - gemeint ist das "Cloning-for-Making-Babies", wie die Bioethikkommission des US-amerikanischen Präsidenten in ihrem Bericht "Human Cloning an Human Dignity" anschaulich sagt - international und über alle kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Grenzen hinweg Konsens ist.

Human Cloning

Manchen Interessensgruppen und Staaten geht ein Verbot des reproduktiven Klonens jedoch nicht weit genug. Sie wollen auch das sogenannten therapeutische Klonen - besser gesagt das "Cloning-for-Biomedical-Reserach" - verbieten. Da dies aber in verschiedenen Ländern (z.B. in Großbritannien) erlaubt ist, scheint ein Totalverbot sämtlicher Formen der Klonierung menschlichen Lebens, die mit dem Oberbegriff "Human Cloning" bezeichnet werden, international kaum durchsetzbar zu sein. Ob es wünschenswert wäre, steht auf einem anderen Blatt. Eine ethische Bewertung des "Human Clonings" im Allgemeinen wie des reproduktiven Klonens im Besonderen kann sich natürlich nicht von der Macht des Faktischen oder rein pragmatischen Erwägungen leiten lassen. Es ist aber wichtig, zwischen verschiedenen Methoden des Klonens (Embryonensplitting, Zellkerntransfer u.a.) einerseits und unterschiedlichen Zielen bei ihrer Anwendung andererseits zu unterscheiden.

Was heißt Klonen?

Was versteht man nun überhaupt unter einem geklonten Menschen? Das 1. Zusatzprotokoll zur Biomedizinkonvention des Europarates über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen definiert Klone als Individuen, deren genetische Erbinformation im Zellkern mit derjenigen eines anderen Individuums identisch ist. Diese Definition ist für die ethische Diskussion wichtig, weil es Erbinformationen nicht nur im Zellkern, sondern auch im Zellkörper (in den Mitochondrien) gibt. Ein Klon (griechisch: "Zweig, Schößling") ist also schon rein genetisch nie eine hundertprozentige Kopie eines anderen Menschen. Zudem lebt er in einer anderen Zeit und in anderen Verhältnissen als sein Doppelgänger. Berücksichtig man den Einfluss der Sozialisation auf die Entwicklung menschlicher Individualität, wäre der Unterschied zwischen einem Individuum und seinem Klon deutlich größer als zwischen eineiigen Zwillingen.

Ethische Gründe gegen das reproduktive Klonen: Menschenwürde ...

Wenn also die Kopie eines Menschen und seiner Persönlichkeit gar nicht möglich ist, so dass auch ein Klon seine individuelle Identität ausbilden kann, was spricht dann eigentlich aus ethischer Sicht gegen das Klonen als neue Methode der Reproduktionsmedizin? Nach einhelliger Ansicht von EthikerInnen und Ethikkommissionen, die sich in diesem Punkt mit der Haltung der christlichen Kirchen und anderer Religionsgemeinschaften deckt, bleibt das Klonen ein Anschlag auf die Menschenwürde. Es wird nämlich das elementare Recht jedes Menschen auf zweifache biologische Elternschaft verletzt. Dieses Recht ist in der grundlegenden Bestimmung, dass der Mensch geboren wird, impliziert.

... und Geburtlichkeit

Geburtlichkeit (Hannah Arendt) schließt die natürliche Generationenfolge ein. Diese aber wird durch die Technik des Klonens außer Kraft gesetzt. Der "Vater" oder die "Mutter" eines Klons ist biologisch gesehen sein Bruder oder seine Schwester. Die biologischen Eltern des Klons sind, sieht man von dem genetischen Material im Köper der mütterlichen Eizelle ab, seine Großeltern väterlicher- oder mütterlicherseits. Schon immer war es möglich, zwischen biologischer und sozialer Elternschaft zu unterscheiden. Durch die moderne Reproduktionsmedizin ist es möglich, dass die Frau, von welcher die verwendete Eizelle stammt, nicht mit jener, die das Kind zur Welt bringt, identisch sein muss. Im Fall der Leihmutterschaft kann also ein Kind bis zu fünf Elternteile haben. Wird aber ein Mensch geklont, so wird zusätzlich die Generationenfolge übersprungen.

Recht auf ein neues Genom

Zudem wird der neue Mensch im Akt seiner Zeugung eines Rechtes beraubt, das alle übrigen Menschen haben, nämlich des Rechtes auf ein gegenüber demjenigen seiner Eltern neues Genom. Das unterscheidet den Klon vom eineiigen Zwilling. Dieser besitzt zwar dasselbe Genom wie sein Geschwister. Beide aber habe ein Genom, das sich von demjenigen ihrer gemeinsamen Eltern unterscheidet. Die Rekombination der Gene im Prozess der Fertilisation ist nicht nur von Gesamtnutzen für den Genpool der Menschheit, sondern muss auch als potentieller Nutzen für das Individuum gesehen werden, auch wenn die Möglichkeit von Gen- und Chromosomendefekten nicht auszuschließen ist. Da beim Klonieren keine Rekombination genetischen Materials stattfindet, lässt sich argumentieren, dass damit ein elementares Recht des neuen Menschen verletzt wird. Man wird darin eine Verletzung seiner körperlichen Unversehrtheit sehen müssen, wodurch nicht nur sein Recht auf Leben, sondern auch seine Menschenwürde verletzt wird.

Gefahren für Mutter und Klon

Dieser Punkt wurde deshalb so ausführlich dargestellt, weil es keineswegs nur Vorbehalte gegenüber dem Stand der Technik sind, welche aus ethischer Sicht zur Ablehnung des reproduktiven Klonens führen. Es gibt ja durchaus die Position, das Klonen "zum gegenwärtigen Zeitpunkt" oder "bis auf weiteres" abzulehnen, weil die Technik noch nicht genügend ausgereift und daher sowohl für die Mütter als auch die Kinder mit einem hohen Gesundheitsrisiko belastet sei. Frauen müssten mit einem erhöhten Krebsrisiko (Gebärmutterkrebs) rechnen. Die Klone könnten vorzeitig altern oder an noch nicht erforschten Krankheiten und Behinderungen leiden.

Recht auf Fortpflanzung

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass das Grundrecht auf Fortpflanzung, welches die Befürworter des Klonens im Sinne einer libertären "reproduktiven Autonomie" für sich in Anspruch nehmen, auch dem Klon zusteht. Dessen Fortpflanzungsfähigkeit könnte aber beeinträchtigt sein. Schädigungen seines Genoms - immerhin stammt dieses von einer adulten Körperzelle, deren genetische Qualität gegenüber Keimbahnzellen tendentiell schlechter ist - werden in der nächsten Generation weitervererbt. Noch wichtiger ist der Einwand, dass selbst dann, wenn die Techniken des Klonens im Tiermodell besser ausgereift wären als derzeit, ihre Erprobung am Menschen als ein unzulässiger Menschenversuch anzusehen ist, der mit den fundamentalen Grundsätzen der Medizin- und Forschungsethik im Widerspruch steht. Solche Versuche wären unter keinen Umständen als Heilversuche zu rechtfertigen. Die ungeborenen Kinder scheiden als Subjekt derartiger Experimente aus. Die potentiellen Eltern aber ebenfalls, weil allenfalls der Grund einer vorhandenen Infertilität angeführt werden könnte, für deren Behandlung aber auch andere Möglichkeiten offenstehen.

Reproduktive Autonomie

In diesem Zusammenhang muss auch das Recht auf Fortpflanzung bzw. der in der bioethischen Diskussion verwendete Begriff der "reproduktiven Autonomie" präzisiert werden. Das Recht auf Fortpflanzung ist zunächst ein Abwehrrecht. Im Grundsatz darf kein Mensch an der freien Partnerwahl und an der Zeugung von Nachkommen gehindert werden. Daraus ist aber nicht positiv ein Anspruchsrecht auf eigene Kinder, geschweige denn auf "gesunde" Kinder abzuleiten. So gesehen gibt es wohl den berechtigen Wunsch nach eigenen Kindern, nicht aber ein Recht auf sie.

Ziele des reproduktiven Klonens

Abgesehen von solchen grundsätzlichen Erwägungen wären die Gründe bzw. die Ziele des reproduktiven Klonens ethisch zu überprüfen. Die Menschenwürde des Klons würde in jedem Fall verletzt, wenn er nicht um seiner selbst willen, sondern um außerhalb seiner Existenz liegender Zwecke erzeugt und geboren würde. Das wäre z.B. der Fall, wenn Vater oder Mutter des Klons durch eine Kopie ihrer selbst potentielle Unsterblichkeit erlangen wollten, sei es wie bei den Raelianern aus weltanschaulichen Gründen oder sei es, um den Klon als "Ersatzteillager" für Organe und Gewebe zu verwenden. Die Menschenwürde des Klons wäre auch verletzt, wenn durch ihn ein verstorbener Angehöriger ersetzt werden sollte. Es ist also nicht ein einzelnes Argument, sondern eine ganze Reihe von ethischen Gründen, die gegen das Klonen von Menschen sprechen. Zusammengefasst bedeutet das reproduktive Klonen eine Verletzung der Menschenwürde, und zwar nicht nur des Klons, sondern auch der in derartige Experimente eingezogenen Frauen.

Ethische Probleme des "therapeutischen Klonens"

Welche ethische Fragen das sogenannte therapeutische Klonen aufwirft, kann hier nur angedeutet werden. Ziel ist die Züchtung von Stammzellen, von Gewebe und vielleicht sogar irgendwann einmal ganzer neuer Organe, die keine Abstoßungsreaktionen auslösen wie Fremdorgane. Wer beispielsweise eine fremde Niere implantiert bekommt, muss sein Leben lang sogenannte Immunsuppressiva einnehmen, die erhebliche Nebenwirkungen haben. Ethisch umstritten ist die Anwendung des therapeutischen Klonens auf den Menschen deshalb, weil auch hierbei zunächst menschliches Leben reproduziert wird. Auch das therapeutische Klonen ist also ein reproduktives Klonen. Therapeutisches und reproduktives Klonen unterscheiden sich also nicht hinsichtlich ihrer Technik, sondern lediglich hinsichtlich ihrer Ziele.

Was ist ein Embryo?

Umstritten ist, ob es sich bei dem dabei neu entstehenden menschlichen Leben auch um Embryonen handelt, weil sie dasselbe Entwicklungspotential besitzen wie Embryonen, die durch Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entstehen. Nur letztere gelten zum Beispiel nach britischem Recht als Embryonen. Klone, die zu therapeutischen Zwecken hergestellt werden, nimmt der Gesetzgeber durch eine Legaldefinition von den menschlichen Embryonen aus. Wenn aber das reproduktive Klonen, also das "Cloning-for-Making-Babies", möglich sein sollte, erscheint die britische Legaldefinition als willkürlich. Letztlich handelt es sich dann nämlich um die Herstellung und das Verbrauchen von Embryonen zu Forschungszwecken. Es stellen sich dieselben ethischen Probleme, welche die Diskussion über verbrauchende Embryonenforschung und die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen beherrschen. Hierzu gehört vor allem der Streit um den ontologischen, moralischen und rechtlichen Status von Embryonen.

Gottebenbildlichkeit des Menschen

Die Würde des Menschen wird in der jüdisch-christlichen Tradition mit der Gottebenbildlichkeit des Menschen begründet. Auch wenn unsere moderne Gesellschaft weltanschaulich und religiös pluralistisch ist, lässt sich doch der jüdisch-christliche Hintergrund der modernen Menschenrechtstradition nicht bestreiten. Darauf hinzuweisen, ist eine der Aufgaben christlicher Theologie - gleich welcher Konfession - im bioethischen Diskurs. Anhänger eines Reinkarnationsglaubens werden das Personkonzept, welches hinter der neuzeitlichen Idee der Menschenwürde steht, und damit auch die gegen das Klonen vorgebrachten prinzipiellen Argumente nicht teilen. Wer das reproduktive Klonen nicht nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt, sondern prinzipiell für ethisch verwerflich hält, wird daher nicht umhin können, sein Verhältnis zum christlich-jüdischen Hintergrund abendländischer Grundwerte zu klären.

Die weltanschaulichen Hintergründe jeder Ethik

Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass der von manchen philosophischen Ethikern geforderte Ausschluss religiöser Positionen aus dem öffentlichen Ethikdiskurs auf einem Trugschluss beruht. Ethische Urteile, so lautet die Begründung, dürfen im weltanschaulich neutralen Staat nur auf verallgemeinerungsfähigen Prinzipien und Normen basieren. Das gilt jedoch allenfalls für die Plausibilität von Verfahrensregeln der Urteilsbildung. Selbst deren Akzeptanz ist jedoch werthaltig. Jede ethische Theorie aber hat einen weltanschaulichen Hintergrund. Und da es keine ethische Universaltheorie gibt, sondern eine Pluralität von Moralen und Ethiken, ist es für den ethischen Diskurs in der pluralistischen Gesellschaft gerade unabdingbar, die jeweiligen weltanschaulichen und religiösen Grundüberzeugungen oder Hintergrundannahmen bewußt zu machen, statt sie auszuschließen. Es sind nämlich solche außermoralischen Gründe, durch welche Phänomen unsere Lebenswelt allererst moralisch relevant werden. Sie entscheiden, worauf wir unsere moralische Aufmerksamkeit richten. Soweit es um den christlichen Hintergrund geht, können theologische Ethik und Ethosforschung zur bioethischen Debatte einen wertvollen Beitrag leisten.

Univ.-Prof. Dr. Ulrich H. J. Körtner ist Vorstand des Instituts für Systematische Theologie und des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin.

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