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Nach der Begrüßung durch Vizerektorin Christa Schnabl...


... sprach Nikolaus Benke, Koordinator der Schwerpunktausbildung Legal Gender Studies.


Sibylle Raasch mit der Public Lecture zum Thema "Außer Spesen nichts gewesen? Die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in deutschen Unternehmen".


Sibylle Raasch, Susanne Stein-Dichtl, Geschäftsführerin des Verlages MANZ, Rudolf Beck, Partner und Kanzleigründer von Beck, Krist, Bubits & Partner Rechtsanwälte


Porträt über Sibylle Raasch
Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Referat Genderforschung  
Außer Spesen nichts gewesen? Die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in deutschen Unternehmen
Antrittsvorlesungen
Gastbeitrag von Sibylle Raasch am 31. März 2009

Die Rechtswissenschafterin Sybille Raasch hat derzeit die Marianne-Beth-Gastprofessur für Legal Gender Studies inne. Am 25. März 2009 hielt sie eine Public Lecture zum Antritt der Gastprofessur, deren Inhalt sie als Gastbeitrag zusammengefasst hat.

Der Titel "Außer Spesen nichts gewesen" in Bezug auf das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verdeutlicht bereits den Konflikt, der in Deutschland um zwei Pole kreist: Hat dieses angeblich so oberbürokratische Gesetz den Unternehmen hohe - geradezu unzumutbare -Anstrengungen abverlangt und dadurch immense zusätzliche vielleicht gar überflüssige Kosten verursacht? Oder aber haben die Unternehmen ganz im Gegenteil faktisch gar nichts getan trotz Gesetz, weil das Gesetz nämlich in Wahrheit wirkungslos ist; ein Papiertiger, der Frauen und andere diskriminierte Gruppen bloß in Sicherheit wiegen soll, es würde jetzt in der deutschen Wirtschaft endlich etwas gegen ihre Diskriminierung getan?

Deutschland rangiert - in trauter Nähe zu Österreich - in den EU-weiten Rankings zum Stand der Gleichstellung von Frau und Mann oft auf den hinteren Plätzen. So soll der Entgeltabstand zwischen Frauen und Männern in Deutschland laut Eurostat 2007 derzeit bei 23,0 Prozent liegen. Das bedeutet Platz 23 im Europa der 27. In Österreich liegt der Entgeltabstand übrigens sogar bei 25,5 Prozent, dass bedeutet Platz 26, der vorletzte Platz, nur noch vor Estland mit 30,3 Prozent Entgeltabstand. Die Statistik signalisiert Handlungsbedarf - nicht nur beim Entgelt, sondern auch bei Frauen auf Führungspositionen oder bei der Integration von MigrantInnen in den Arbeitsmarkt.

In dieser Situation können meine Kollegin Frau Prof. Dr. Daniela Rastetter und ich jetzt eine aktuelle und aussagekräftige Unternehmensbefragung dazu präsentieren, was deutsche Unternehmen zu Umsetzung des AGG tatsächlich getan haben. Beteiligt waren an dieser Studie sieben Studentinnen und Absolventinnen des sozialökonomische Studiengangs der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg. Diese Studentinnen und Examenskandidatinnen haben insbesondere die Interviews durchgeführt und zu den einzelnen Fragen Auswertungen erstellt.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 2006

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz trat in Deutschland am 14. August 2006 in Kraft. Vorausgegangene Entwürfe für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz waren immer wieder an fehlenden politischen Mehrheiten gescheitert. Doch 2006 galt es inzwischen schon insgesamt vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien bzgl. der Beschäftigung und Beruf und teilweise auch schon der Vergabe von Gütern und Dienstleistungen umzusetzen. Im Einzelnen ging es um die Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG gegen Diskriminierung wegen der zugeschriebenen Rasse bzw. ethnischen Herkunft im Erwerbsbereich und bei Gütern und Dienstleitungen, die Rahmenrichtlinie 2000/78/EG gegen Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, wegen des Alters und wegen der sexuellen Ausrichtung begrenzt auf den Erwerbsbereich, die Gender-Richtlinie 2002/73/EG gegen Geschlechtsdiskriminierung im Erwerbsbereich und
die Gender-Richtlinie 2004/113/EG gegen Geschlechtsdiskriminierung bei der Vergabe von Gütern und Dienstleistungen.

Lesen Sie weiter über das gesetzliches Verbot von Geschlechtsdiskriminierung, die Hamburger Befragung und Änderungen in der betrieblichen Personalpolitik: "Außer Spesen nichts gewesen? Die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in deutschen Unternehmen" (PDF)

Prof. Dr.
Sibylle Raasch hat derzeit die Marianne-Beth-Gastprofessur für Legal Gender Studies am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte inne.

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