Redaktion: Welche Rolle hat der Senat im Implementierungsprozess des UG 2002? Gerhard Clemenz: Nach dem Wortlaut des Gesetzes eine sehr bescheidene: Beim Organisationsplan hat er ein Zustimmungsrecht, erteilt er keine Zustimmung, dann kann der Universitätsrat trotzdem den Vorschlag des Rektorats annehmen. Die Satzung wird vom Senat auf Vorschlag des Rektorats erlassen. Einen Handlungsspielraum hat der Senat lediglich bei Studienangelegenheiten. Andererseits ist der Senat das einzige oberste Organ der Universität, das durch die direkte Wahl durch alle Universitätsangehörige legimitiert ist. Daraus ergibt sich für mich die Verpflichtung, alle Vorschläge des Rektorats sehr genau zu prüfen und dabei, so weit dies möglich ist, die Interessen der Universitätsangehörigen zu vertreten. Redaktion: Wie wird der weitere Diskussionsprozess im Senat in Bezug auf den Organisationsplan sein? Clemenz: Der Diskussionsprozess ist in vollem Gang, es gibt laufend interne Gespräche sowie zwischen Senatsmitgliedern und Mitgliedern des Rektorats. Die nächste Senatssitzung findet am 4.12.2003 statt. Auf dieser wird ein Bericht über die Position des Senats an den Universitätsrat verabschiedet, den wir nach dem 5.12. wahrscheinlich auch auf unserer Homepage veröffentlichen werden. Dann wird man sehen, ob die von uns eingeforderten Entscheidungsgrundlagen nachgereicht werden, und wenn ja, ob dann eine Entscheidung über die Zustimmung zum Vorschlag des Rektorats möglich ist. Diese könnte in der Sitzung am 18.12.2003 fallen. Redaktion: Welche ergänzenden Informationen zum Organisationsplan wurden nach der Sitzung am 20.11.2003 beantragt? Clemenz: Es gibt keine Angaben über die zu erwartenden Kosten und Nutzen der geplanten organisatorischen Änderungen. Wenn man, zum Beispiel, 18 anstelle von bisher sieben Fakultäten hat, dann muss man eine Vorstellung darüber haben, wie groß die Mindestausstattung jeder Fakultät mit administrativem Personal ist, wie die Ausstattung mit der Fakultätsgröße variiert und woher dieses Personal kommt. Derzeit ist die Zuordnung des wissenschaftlichen wie des nichtwissenschaftlichen Personals zu einzelnen Organisationseinheiten vielfach noch unvollständig. Außerdem kann man den Organisationsplan nicht isoliert betrachten, sondern muss ihn im Zusammenhang mit bestimmten Satzungsteilen sehen. Dazu gehören Richtlinien für Zielvereinbarungen, Richtlinien für Evaluierungen und studienrechtliche Bestimmungen. So lange diese Informationen nicht vorliegen, ist für mich eine Beurteilung des Organisationsplans unmöglich. Redaktion: In welchen Punkten kann der Senat dem Organisationsplan bereits zustimmen? Clemenz: Da der Organisationsplan ohne bestimmte Satzungsteile bzw. ohne eine Reihe anderer Informationen nicht beurteilt werden kann, gilt dies erst recht für einzelne Punkte des Organisationsplans. Eine scheibchenweise Zustimmung - oder Ablehnung - kommt für mich nicht in Frage und ist wohl auch nicht im Sinne des UG 2002, das ja vermutlich nicht rein zufällig die Vorlage von Satzung und Organisationsplan vor dem Ende des Jahres 2003 vorsieht. Redaktion: Welche Punkte werden noch verhandelt? Clemenz: Es gibt keine Verhandlungssituation im formalen Sinn, da nur das Rektorat das Vorschlagsrecht hat. Es gibt Gespräche vor allem in Bezug auf die oben angeführten Satzungsteile, aber der Senat kann nicht mehr tun, als die Punkte zu benennen, die er geklärt haben will und dann zu warten, wie das vom Rektorat umgesetzt wird. Das Rektorat hat in der Vergangenheit sehr deutlich gemacht, dass es sich sein Vorschlagsrecht ohne Abstriche vorbehält und den Senat nicht systematisch in die Erarbeitung von Satzungsteilen oder des Organisationsplans einbinden will. Ob dies eine sehr effiziente Vorgangsweise ist, bleibe dahingestellt, aber sie entspricht jedenfalls der Rechtslage und ist vom Senat zu akzeptieren.
Redaktion: Wo sehen Sie Gegensätze zwischen Rektorat und Senat? Clemenz: Den größten Gegensatz sehe ich in der Auffassung über die angemessene Vorgangsweise sowohl bei der Konzipierung als auch bei der Implementierung der Reform. Grundsätzlich hätte es der Senat vorgezogen, mit einer genauen Problemdiagnose zu beginnen, alternative Lösungsvorschläge zu erarbeiten und zwischen diesen in nachvollziehbarer Weise zu wählen. Dies hätte vorausgesetzt, dass alle von uns jetzt monierten Entscheidungsgrundlagen bereits vorliegen. Das Rektorat hat es vorgezogen, scheibchenweise Vorschläge einzubringen, und es ist daher schwer zu beurteilen, wohin die Reise wirklich gehen soll. Der Senat wird jedenfalls darauf drängen, dass ein Gesamtpaket vorgelegt wird und zu Einzelteilen keine Beschlüsse fassen, es sei denn es handelt sich um Satzungsteile, die nicht wirklich zentral sind, wie der über akademische Feiern. Redaktion: Der Senat hat drei Arbeitsgruppen eingerichtet, die "für potentielle Problemfelder eines zukünftigen Organisationsplanes fundierte Grundlagen fürProblemlösungen und Bewertungen erstellen werden": Können Sie die Arbeit und Themen der Arbeitsgruppen bitte näher beschreiben? Clemenz: Zum einen haben wir Stellungnahmen der Institute über die Restrukturierung der Fakultäten eingeholt, um in Problemfällen die Anliegen der Betroffenen vertreten zu können. Wir haben dem Rektorat aber nur dann Vorschläge gemacht, wenn alle Betroffenen einer Meinung waren. Zum anderen haben wir Überlegungen zu verschiedenen organisatorischen und strukturellen Fragen angestellt, die wir dann an das Rektorat herangetragen haben. Die Diskussion war ja nicht auf die Senatssitzung am 20.11.2003 beschränkt, sondern ist schon davor gelaufen und hat sich u.a. in einem Brief an das Rektorat niedergeschlagen, in dem wir die oben angeführten offenen Fragen übermittelt haben. Das Rektorat hat darauf auch reagiert und manches geklärt, leider aber nicht die wirklich großen Fragen.
Redaktion: Der Senat hat nach dem neuen UG in studienrechtlichen Angelegenheitendas letzte Wort. Wie begegnen Sie dem Unmut der Studierenden, die Mitbestimmungsrechte im Curricularbereich verloren haben bzw. allgemein in die Entscheidungsfindung an der Universität zu wenig eingebunden sind? Clemenz: Die Mitbestimmungsrechte im Curricularbereich bestehen ja weiterhin, und wir haben Lösungen erarbeitet, die auch die Zustimmung der studentischen Kurie gefunden haben. Es gibt keine permanenten Studienkommissionen mehr, weil die einen Großteil ihrer bisherigen Kompetenzen von Gesetzes wegen verloren haben. Bei Studienplanänderungen oder völlig neuen Studienplänen können aber jederzeit Arbeitsgruppen mit entsprechender studentischer Beteiligung eingerichtet werden. Nur haben die nichts mehr zu tun, sobald der neue Studienplan steht, und es wäre sinnlos, sie pro forma am Leben zu erhalten. Die Mitbestimmungsrechte der Studierenden sind durch das UG 2002 in vielen anderen Bereichen verloren gegangen - sie wurden auch für die anderen Kurien eingeschränkt - und es ist sicherlich zu überlegen, in manchen Bereichen Anhörungsrechte vorzusehen, aber ein Zustand wie vor dem UG 2002 ist nur durch dessen Abschaffung möglich, und das liegt nicht in der Kompetenz der Universitäten. Redaktion: Wie weit sind die Arbeiten an der Satzung der Universität Wien vorangeschritten? Clemenz: Einige wenige Satzungsteile konnten bereits erlassen werden, von den wirklich wichtigen ist uns bis zum 28.11.2003 nur der über das Studienrecht vom Rektorat übermittelt worden, wobei wir nach erster Durchsicht erheblichen Änderungsbedarf orten. Wann wir weitere Satzungsteile bekommen, müssen Sie das Rektorat fragen. (mh) Senat Universitätsgesetz 2002 Rektorat nach UG 2002
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