![]() Gebärdendolmetscherin Mag. Häfile übersetzte die Antrittsvorlesung simultan. Fotos: Öffentlichkeitsarbeit ![]() Prof. Ines Maria Breinbauer, Vizedekanin der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft. ![]() Großes Interesse im Kleinen Festsaal. In der ersten Reihe: Dekan Kampits, Rektor Winckler, Prof. Biewer. ![]() Das Ehepaar Gottfried und Irene Biewer. Biewer ist seit 1. September 2004 Professor für Sonder- und Heilpädagogik. Lebenslauf und Forschungstätigkeit von Gottfried Biewer Homepage Gottfried Biewer Institut für Bildungswissenschaft |
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Aufgaben der Heilpädagogik (2) |
| Antrittsvorlesungen |
| Gastbeitrag von Gottfried Biewer am 12. Januar 2005 |
Neue Ansätze wie die Frage nach geeigneten pädagogischen Methoden für heterogene Gruppen und die Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen spielen aktuell eine große Rolle in der Heilpädagogik. Lesen Sie hier den zweiten Teil der Zusammenfassung der Antrittsvorlesung von Univ.-Prof. Dr. Gottfried Biewer vom 11. Jänner 2005. |
"Normalisierung" und schulische Integration Eine Gegenbewegung zum Leben in Sondereinrichtungen entstand erst still und vom deutschen Sprachraum anfangs unbeachtet in den skandinavischen Ländern. Der Schwede Bengt Nirje stellte in den 1960er Jahren Institutionen infrage, die Rundumversorgungen bei Bildung, Wohnen und Arbeit für Menschen mit geistiger Behinderung bereithielten. Unter dem Stichwort ?Normalisierung? forderte er etwa die Trennung von Wohnstätte und Arbeitsplatz und weiters Lebensbedingungen, die denjenigen der Durchschnittsbevölkerung entsprechen. Mit der Weiterentwicklung dieses Prinzips durch den Amerikaner Wolf Wolfensberger in den 1970er Jahren und der Übernahme dieser Positionen in Europa fand ein Prozess der Umgestaltung der pädagogischen Einrichtungen für behinderte Menschen statt. Die Propagierung eines möglichst normalen Lebens und die Hebung der sozialen Rolle behinderter Menschen legte den Grundstein für weitere Veränderungen. Die Bezugnahme auf die Rechte der betroffenen Menschen war in der Debatte über Normalisierung bereits vorhanden, wenngleich sie noch keine zentrale Argumentationsfigur darstellte. Die Forderung nach Integration von Kindern mit Behinderungen in die reguläre Schule seit den 1970er Jahren war eine Fortführung der Debatte über Normalisierung, die gemeinsam mit analogen Debatten in der Medizin nachfolgend zu Umgestaltungen im Bildungswesen führte. So schaffte Italien als erstes europäisches Land seine Sonderschulen ab und integrierte Kinder mit Behinderungen in die Regelschulen. Inclusion ? über die Verschiedenheit der Voraussetzungen Ein pädagogischer Diskurs, in dem die Argumentation mit den Rechten von behinderten sowie von sozial und kulturell benachteiligten Kindern eine zentrale Rolle spielt, stammt aus den angelsächsischen Ländern. Ausgehend von dem Recht auf Teilnahme am Leben der Gemeinschaft propagiert der Ansatz der "Inclusive Education" die Öffnung der Regelschule für Kinder mit Behinderungen. Während diese Position in der schulischen Integration nur die additive Aufnahme behinderter Kinder in ansonsten weitgehend unverändert arbeitende Regeleinrichtungen sieht, propagiert das Konzept Inclusion grundlegende institutionelle Veränderung, um der Verschiedenheit der Vorrausetzungen der NutzerInnen gerecht zu werden. Die Position der "Inclusive Education" übernahm auch die UNESCO mit der Erklärung von Salamanca im Jahre 1994. Weiters proklamierte sie das Recht von Kindern auf den Besuch der Regelschule unter Verzicht auf Sonderbeschulungen. Eine Heilpädagogik, die die Teilnahme des behinderten Kindes am Unterricht der Regelschule mit dem Recht auf Partizipation begründet, verändert auch tradierte fachliche Sichtweisen. Nicht die Frage des bestmöglichen Förderortes leitet heilpädagogisches Denken, sondern eher die Frage nach geeigneten pädagogischen Methoden für heterogene Gruppen. Der inklusive Ansatz entstand zwar im schulischen Bereich, beansprucht aber, ein Konzept für alle Altersgruppen und viele Lebensbereiche zu sein. Als pädagogischer Ansatz steht er im Einklang mit der Forderung, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken. Er impliziert gegenwärtig einen fachlichen Entwicklungsbedarf und stellt nicht zuletzt auch eine Herausforderung für die heilpädagogische Forschung dar. Vergleicht man gegenwärtig diskutierte Positionen in der Sonder- und Heilpädagogik mit denen, die noch vor zehn Jahren üblich waren, dann stellt man fest, dass die Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen für die Theorieentwicklung des Faches inzwischen eine große Rolle spielt, aber auch eine ganze Reihe von Folgeproblemen mit sich bringt. Die Berücksichtigung von Freiheitsrechten, wie etwa das Recht auf Selbstbestimmung, verändert gegenwärtig die Positionen einer Pädagogik für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung ähnlich grundlegend, wie das Normalisierungsprinzip vor 20 Jahren den Grundstein für die Umgestaltung von Wohn- und Arbeitsstätten legte. Gleichzeitig führt es in der Folge zu neuen ungelösten Aufgabenstellungen. Die Berücksichtigung der Rechte behinderter Menschen in heilpädagogischen Kontexten zeigt sich auch in einem veränderten Umgang mit den AdressatInnen. Während die Heilpädagogik noch vor wenigen Jahren ganz selbstverständlich im Interesse behinderter Menschen zu handeln glaubte, wird heute das Gespräch mit denjenigen gesucht, die von neuen Entwicklungen betroffen sind. Die Qualität rehabilitativer Angebote wird nicht mehr nur für, sondern auch mit behinderten Menschen weiterentwickelt. Die Antrittsvorlesung "Die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Aufgaben der Heilpädagogik" fand am Dienstag, 11. Jänner 2005 um 17 Uhr im Kleinen Festsaal der Universität Wien statt. Lesen Sie hier den ersten Teil des Artikels. |




