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Drittmittel (1): Personalverwaltung
UG 2002
Michaela Hafner (Redaktion) am 20. Januar 2004

Während die Budgetverwaltung sowie die Lohnverrechnung im Drittmittelbereich bisher durch die ProjektleiterInnen bzw. durch Lohnbüros erledigt wurden, erfolgt dies nun durch die Universität, konkret durch die Quästur und die Personalabteilung. DieUniversitaet-online.at fasst die wichtigsten Änderungen im Drittmittelbereich seit 1.1.2004 zusammen.

Die Personalabteilung der Universität Wien ist seit dem In-Kraft-Treten des Universitätsgesetzes 2002 verantwortlich für die Anstellung - nicht für die Auswahl - von ProjektmitarbeiterInnen, die Personalverwaltung sowie die Lohnverrechnung.
Für die ProjektmitarbeiterInnen selbst ändert sich wenig: die ProjektleiterInnen haben nach wie vor die Fach- und Dienstaufsicht, neue ProjektmitarbeiterInnen gemäß § 26 UG 2002 sowie alle ProjektmitarbeiterInnen gemäß § 27 UG 2002 sind zeitlich befristet bis zur Beendigung des Projekts Angestellte der Universität Wien.

Die wichtigsten Neuerungen im Personalbereich im Detail:

Ad personam angestelltes Drittmittelpersonal (§ 20 Abs. 6 UOG '93)
"Alte Projekte" gemäß § 26 UG 2002
("Forschungsförderung und Auftragsforschung")

MitarbeiterInnen an Projekten gemäß § 26 UG 2002, die vor dem 1.1.2004 begonnen wurden und noch nicht abgeschlossen sind, bleiben bis zum Ablauf ihres Dienstverhältnisses ArbeitnehmerInnen des jeweiligen Projektleiters (und werden nicht in ein Dienstverhältnis zur Universität Wien übernommen). Zum 31.12.2003 war daher für laufende Projekte keine Meldung der MitarbeiterInnen in der Personalabteilung erforderlich.

Für neue Verträge ab 1.1.2004 gilt: ProjektmitarbeiterInnen in ad personam übernommenen Drittmittel/Forschungsprojekten - also Projekte, die aus Zuwendungen Dritter (öffentliche oder private Forschungsaufträge, -förderung wie z.B. FWF) finanziert werden - sind zeitlich befristete Angestellte der Universität (Kranken- und Unfallversicherung bei der BVA).
Die Aufgaben der Personalverwaltung werden nun von der Universität wahrgenommen. Forschungsaufträge gemäß § 26 UG 2002 werden vom/von der ProjektleiterIn weiterhin in seinem eigenen Namen durchgeführt - im Gegensatz zu Projekten gemäß § 27 UG 2002 (s.u.), die ab 1.1.2004 im Namen der Universität (vertreten durch den/die ProjektleiterIn) durchgeführt werden.
Für die Inanspruchnahme von Ressourcen der Universität (z.B. Räume, Geräte, Material) muss ein Kostenersatz geleistet werden, die Personalkosten der MitarbeiterInnen sind aus Projektgeldern zu decken.

Überleitung der Angestellten im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit (§ 37 UOG '93)
"Alte Projekte" gemäß  27 UG 2002
("Vollmachten")

MitarbeiterInnen an Projekten gemäß § 27 UG 2002, die vor dem 1.1.2004 begonnen wurden und noch nicht abgeschlossen sind, wurden ab dem 1.1.2004 automatisch mit allen Rechten und Pflichten in ein Arbeitsverhältnis mit der Universität Wien übernommen. Da sich an den jeweiligen Dienstverhältnissen nichts ändert, müssen keine neuen Dienstverträge ausgestellt werden, die vereinbarten Befristungen bleiben aufrecht. Es ändert sich lediglich der Dienstgeber: Als Dienstgeberin tritt anstelle des jeweiligen Instituts im Rahmen seiner Teilrechtsfähigkeit die Universität Wien in den Dienstvertrag ein.
Neuanstellungen erfolgen - nach einer dreiwöchigen Ausschreibung durch die Personalabteilung - auf Vorschlag der/des ProjektleiterIn formal durch den Rektor.
LeiterInnen von Organisationseinheiten sowie vom Rektorat gemäß § 28 bevollmächtigte ArbeitnehmerInnen können in diesem Rahmen Rechtsgeschäfte im Namen der Universität tätigen, z.B. Erwerb von Vermögen, Entgegennahme von Förderungen, Abschluss von Verträgen.

Seit 1.1.2004 sorgt die Personalabteilung für die Anmeldung der übergeleiteten Drittmittelbediensteten zur Kranken- und Unfallversicherung bei der BVA nach B-KUVG (Pensionsversicherung weiterhin nach ASVG). "Inhaltlich ändert sich nichts für die Mitarbeiter, sie haben bloß einen neuen Dienstgeber, die Universität Wien", fasst der Leiter der Personalabteilung, Mag. Christian Albert, zusammen. "Und die Projektleiter haben nach wie vor die Tätigkeiten und Rechte, die sie bis jetzt hatten, also Dienst- und Fachaufsicht", ergänzt Eveline Hurych, Referentin in der Personalabteilung.
Für die Personalabteilung ändert sich aber einiges: Was früher Lohnbüros erledigten, machen nun Mitarbeiterinnen der Personalabteilung, rund 300 Drittmittelbedienstete sind bisher gemeldet. (mh)

Lesen Sie hier den zweiten Teil zum Rechnungswesen im Drittmittelbereich.

Personalabteilung
Finanzwesen und Controlling (Quästur)
Abwicklung von FWF-Projekten
Broschüre "Informationen und Richtlinien fürs Rechnungswesen UG 2002" (pdf)

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