| |
Drittmittel (1): Personalverwaltung |
| UG 2002 |
| Michaela Hafner (Redaktion) am 20. Januar 2004 |
Während die Budgetverwaltung sowie die Lohnverrechnung im Drittmittelbereich bisher durch die ProjektleiterInnen bzw. durch Lohnbüros erledigt wurden, erfolgt dies nun durch die Universität, konkret durch die Quästur und die Personalabteilung. DieUniversitaet-online.at fasst die wichtigsten Änderungen im Drittmittelbereich seit 1.1.2004 zusammen. |
Die Personalabteilung der Universität Wien ist seit dem In-Kraft-Treten des Universitätsgesetzes 2002 verantwortlich für die Anstellung - nicht für die Auswahl - von ProjektmitarbeiterInnen, die Personalverwaltung sowie die Lohnverrechnung. Die wichtigsten Neuerungen im Personalbereich im Detail: Ad personam angestelltes Drittmittelpersonal (§ 20 Abs. 6 UOG '93) MitarbeiterInnen an Projekten gemäß § 26 UG 2002, die vor dem 1.1.2004 begonnen wurden und noch nicht abgeschlossen sind, bleiben bis zum Ablauf ihres Dienstverhältnisses ArbeitnehmerInnen des jeweiligen Projektleiters (und werden nicht in ein Dienstverhältnis zur Universität Wien übernommen). Zum 31.12.2003 war daher für laufende Projekte keine Meldung der MitarbeiterInnen in der Personalabteilung erforderlich. Für neue Verträge ab 1.1.2004 gilt: ProjektmitarbeiterInnen in ad personam übernommenen Drittmittel/Forschungsprojekten - also Projekte, die aus Zuwendungen Dritter (öffentliche oder private Forschungsaufträge, -förderung wie z.B. FWF) finanziert werden - sind zeitlich befristete Angestellte der Universität (Kranken- und Unfallversicherung bei der BVA). Überleitung der Angestellten im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit (§ 37 UOG '93) MitarbeiterInnen an Projekten gemäß § 27 UG 2002, die vor dem 1.1.2004 begonnen wurden und noch nicht abgeschlossen sind, wurden ab dem 1.1.2004 automatisch mit allen Rechten und Pflichten in ein Arbeitsverhältnis mit der Universität Wien übernommen. Da sich an den jeweiligen Dienstverhältnissen nichts ändert, müssen keine neuen Dienstverträge ausgestellt werden, die vereinbarten Befristungen bleiben aufrecht. Es ändert sich lediglich der Dienstgeber: Als Dienstgeberin tritt anstelle des jeweiligen Instituts im Rahmen seiner Teilrechtsfähigkeit die Universität Wien in den Dienstvertrag ein. Seit 1.1.2004 sorgt die Personalabteilung für die Anmeldung der übergeleiteten Drittmittelbediensteten zur Kranken- und Unfallversicherung bei der BVA nach B-KUVG (Pensionsversicherung weiterhin nach ASVG). "Inhaltlich ändert sich nichts für die Mitarbeiter, sie haben bloß einen neuen Dienstgeber, die Universität Wien", fasst der Leiter der Personalabteilung, Mag. Christian Albert, zusammen. "Und die Projektleiter haben nach wie vor die Tätigkeiten und Rechte, die sie bis jetzt hatten, also Dienst- und Fachaufsicht", ergänzt Eveline Hurych, Referentin in der Personalabteilung. Lesen Sie hier den zweiten Teil zum Rechnungswesen im Drittmittelbereich. Personalabteilung |
