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Ergebnis der Abstimmung über die Zweckwidmung der Studienbeiträge
Forschungspolitik, UG 2002
Redaktion am  8. Juli 2004

Vom 7. bis 28. Juni 2004 konnten die Studierenden der Universität Wien im Rahmen der Zweckwidmung der Studienbeiträge zwischen drei vom Senat festgelegten Kategorien auswählen.

Insgesamt beteiligte sich nur ein geringer Teil der Studierenden an der Zweckwidmung der Studienbeiträge: 5,76 % aller Studierenden bzw. nur jede/r Fünfte, die/der an der letzten ÖH-Wahl teilgenommen hatte. Die HochschülerInnenschaft an der Universität Wien hatte bereits im Vorfeld zum Boykott der Abstimmung über die Zweckwidmung aufgerufen. Mehrheitlich für Kategorie Nr. 3 Die Studierenden an der Universität Wien entschieden sich mehrheitlich für Kategorie drei. Diese legt fest, dass 60 % der zweckgewidmeten Studienbeiträge in die Lehre, jeweils 15 % in die Forschung und die Ausstattung sowie jeweils 5 % in Soziales und Internationales fließen. Die Auswahl erfolgte elektronisch, in besonderen Fällen war es auch möglich, die Auswahl schriftlich bekannt zu geben, z.B. konnten Studierende mit Behinderung von der schriftlichen Stimmabgabe Gebrauch machen. Die Universität Wien sieht es als ihre Aufgabe, für die Studierenden den Zusammenhang zwischen Studienbeitrag und Leistungen der Universität transparent zu machen. Das Rektorat wird eine eigene Verwendungsrechnung für die Studienbeiträge erstellen.  

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