Redaktion: Sie sind immer für eine Universitätsreform eingetreten. Was sind die Ziele hinter der Reform, warum ist sie aus Ihrer Sicht notwendig? Georg Winckler: Die Reform ist notwendig, um die staatliche Planstellenverwaltung und das kameralistische Verrechnungssystem des Staates mit jährlichen Budgetzuteilungen in verschiedensten Subkategorien zu beenden. Beides behindert eine moderne Universitätsführung. Die Universität von heute braucht mehr Flexibilität in Bezug auf Personal- und Budgetverwaltung, auch eine mehrjährige Investitionsplanung ist notwendig. Ein zweiter wichtiger Punkt ist, dass im Bildungs- und Forschungsbereich zunehmend eine Europäisierung bzw. eine De-Nationalisierung vor sich geht - Stichwort Bologna-Prozess, neue europäische Studienarchitektur -, die sich auch zunehmend auf die Forschungspolitik erstreckt. Bei den derzeitigen Diskussionen der EU zum weitgespannten Thema eines Europas des Wissens ist zu fragen, welche innovatorische Rolle die Universität Wien hier einnehmen soll. Sie muss wissen, welches Profil sie in einer europäischen Wissensgesellschaft haben möchte und mit welchen Stärken sie im europäischen Hochschul- und Forschungsraum wahrgenommen wird. Die Flexibilität im Mitteleinsatz wie die Frage nach dem europäischen Profil verlangen, dass die Universität stärker als autonome Institution, auch gegenüber dem Ministerium, agiert. Sie darf keine fragmentierte Einrichtung sein, die in eine Ansammlung von Instituten zerfällt. Die Universität braucht so etwas wie ein europäisches Profil. Redaktion: Wie könnte aus Ihrer Sicht das "europäische Profil" der Universität Wien aussehen? Winckler: In der Lehre geht es darum, nicht nur Anbieterin von Lehrveranstaltungen zu sein. Die Uni Wien muss sich genau überlegen, welche Bildungskompetenzen sie vermittelt. Auch die Frage des europäischen Forschungsprofils ist zu beantworten. Unter Forschungsprofil sind auch Doktoratsprogramme zu inkludieren, mit denen die Universität Wien über Österreich hinaus Attraktivität besitzen will. Durch den nahen Beitritt von zehn neuen Staaten in die EU müssen wir uns fragen, inwieweit die Universität Wien ein Lehr- und Forschungsstandort werden kann, der eine zentraleuropäische Bedeutung hat. Die Vizepräsidentin des FWF, Juliane Besters-Dilger, drückte das so aus: Wir sind für viele Beitrittsstaaten so etwas wie ein goldener Westen; was müssen wir tun, um für Studierende und junge WissenschafterInnen dieser Staaten tatsächlich ein goldener Westen zu sein? Redaktion: Im Zentrum des Organisationsentwicklungsprozess steht bisweilen die Zusammenarbeit der drei obersten Organe nach UG 2002 - Rektorat, Universitätsrat, Senat. Wie ist aus Ihrer Sicht bisher die Zusammenarbeit mit dem Universitätsrat und dem Senat? Winckler: Die Konsequenzen der Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 und seine Logik müssen erst voll erfasst werden. Viele Bereiche, die bislang autonom gehandhabt wurden, insbesondere in der Lehre sowie im Bereich der Berufungen und Habilitationen, sind weiterhin autonom geregelt. Es wird eine Hauptaufgabe des Senats sein, in diesen Bereichen die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Bisher war die Universität dadurch gekennzeichnet, dass die Frage der Organisation, also welche Fakultäten es gibt, auf gesetzlicher Ebene entschieden worden ist. Die Kompetenzen, die zuvor sehr stark beim Gesetzgeber bzw. beim Ministerium waren - etwa in der Frage der Organisation der Universität -, sind im Universitätsgesetz 2002 letztlich beim Universitätsrat angesiedelt. Dasselbe gilt für die Zielvereinbarungen. Der Universitätsrat ist das wichtigste Organ, um den Inhalt der Leistungsvereinbarung zwischen dem Ministerium und der Universität zu gestalten. Der Rat hat ein Interesse daran, dass diese Leistungsvereinbarungen über das Rektorat mittels einer Kaskade von Zielvereinbarungen in der Universität verbindlich werden. Es mag sein, dass das Ministerium in der Vergangenheit seine Dienstgeberfunktion nur in sehr beschränktem Maße wahrgenommen hat. Deswegen ist es für viele in der Universität überraschend, dass jetzt Organe wie der Rat, das Rektorat oder Fakultätsleitungen über die Zielvereinbarungen Dienstgeberfunktionen wahrnehmen möchten, aber das ist eine Konsequenz des Gesetzes. Wichtig wird sein, dass die drei leitenden Organe Universitätsrat, Senat und Rektorat eine klare Kompetenzabgrenzung vornehmen können und zu ihren Rollen finden, die im Gesetz vorgeschrieben sind. Redaktion: Wie sieht diese Rollenverteilung zwischen Universitätsrat, Senat und Rektorat aus? Winckler: Dem Rektorat kommt im neuen Gesetz die Rolle zu, als Vorschlagender aufzutreten. Bei der Satzung der Universität etwa ist das Rektorat das vorschlagende Organ und der Senat beschließt. Bezüglich des Entwicklungs- und des Organisationsplans ist es wiederum das Rektorat, das vorschlägt, die Zustimmung des Senats sucht und - entscheidend - die Genehmigung des Plans durch den Rat erhält. Das heißt das Rektorat hat die Aufgabe, Vorschläge zu unterbreiten, die die Universität weiterentwickeln: Es muss bei diesen Vorschlägen nicht mehr wie ein Bürgermeisteramt agieren, das um Popularität besorgt sein muss, sondern es muss wissen, wohin sich die Universität Wien entwickeln soll. Dementsprechend sind seine Vorschläge zu gestalten. Redaktion: Es gibt Kritik am neuen Universitätsgesetz, etwa von Seiten der HochschülerInnenschaft. Wie entgegnen Sie diesen Vorwürfen? Winckler: Zunächst war es für mich überraschend, dass der Organisationsplan so zum Zentrum der Kritik geworden ist. Der Organisationsplan scheint zum Symbol des UG 2002 geworden zu sein. Liest man die Kritikpunkte der ÖH Wien zum Organisationsplan durch, so stellt man fest, dass allerdings nur ganz wenige Punkte den Organisationsplan im eigentlichen betreffen. Die meisten beziehen sich auf andere Teile des Gesetzes bzw. auch auf Angelegenheiten, die in der Satzung zu regeln sind, etwa den Studienbereich, für den letztlich der Senat zuständig ist. Ich hoffe, dass die weitere Diskussion eine Differenzierung der Argumentation bringen wird. Unbestritten ist, dass das Universitätsgesetz in vielen Bereichen keine Mitbestimmung mehr vorsieht, sondern nur noch eine Mitwirkung, was vielen Studierenden zu wenig ist. Hier sind allerdings zwei Argumente zu beachten: Das eine Argument ist, dass die autonome Universität Entscheidungen trifft, die bisher das Ministerium getroffen hat. Beim Übergang von einer 'ministeriellen Autokratie' zu universitären Entscheidungen können diese Entscheidungen, die früher das Ministerium getroffen hat, nicht so ohne weiteres Mitbestimmungsprozeduren unterworfen werden. Um es etwas überspitzt auszudrücken: Früher war die Universität vor allem eine 'Antragsuniversität', in der es relativ leicht Mitbestimmung geben konnte, weil es sich ja nur um Anträge an das Ministerium gehandelt hat. Aber wenn entschieden wird, brauchen wir klar definierte Verantwortungsbereiche. Die Gremien, die wir bislang hatten, haben sich, wie die Erfahrungen zeigen, für solche Entscheidungen - Ressourcen-, Dienstgeberentscheidungen - nicht geeignet. Das andere Argument besteht darin zu sagen, dass es nicht günstig wäre, die Binnenstruktur in allen Fakultäten in gleicher Weise festzulegen. Die Fakultäten sollen eine Flexibilität in der Wahl der Binnenstruktur und damit auch bei der Ausgestaltung der Mitbestimmungsmöglichkeiten haben. Das Rektorat wird die Prinzipien der Binnenstrukturierung schärfer fassen müssen, eine Aufgabe, die über bis zum Jahresanfang noch genauer diskutiert wird. Wenn Autonomie gegeben wird, warum wollen wir sie gleich wieder mit fixen Regeln zupflastern? (mh)
Lesen Sie hier den zweiten Teil des Interviews mit Rektor Georg Winckler. Rektorat nach UG 2002
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