![]() Drei Juristen hielten am Freitag, 6. Oktober 2006, ihre Antrittsvorlesung: Franz-Stefan Meissel, Helmut Ofner und Thomas Simon (von links). ![]() Dekan Heinz Mayer führte durch die Veranstaltung. ![]() Thomas Simon sprach über "Die Bindung des Richters an das Gesetz". ![]() Großes Interesse im Kleinen Festsaal. Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Porträt über Thomas Simon: "Rechtsgeschichtliche Fragen mit aktuellem Bezug" Lebenslauf und Forschungstätigkeit von Thomas Simon |
Gesetzgebungsstaat und die "Bindung des Richters an das Gesetz" |
| Antrittsvorlesungen |
| Gastbeitrag von Thomas Simon am 9. Oktober 2006 |
Das Problem der "Bindung des Richters an das Gesetz" ist seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert fester Bestandteil des justizpolitischen Diskurses in Deutschland. Im vormodernen Rechtssystem hingegen ist die Bindung der Justiz an die Gesetze kein Thema rechtspolitischer oder methodischer Diskussion. Warum entwickelte sich im 18. Jahrhundert allmählich ein Bewusstsein für das Problem, und ob und wie lässt sich die Urteilstätigkeit der Justiz durch Gesetzgebung hinreichend sicher vorherbestimmen? |
Noch in der Frühen Neuzeit orientierte sich die Urteilstätigkeit der Justiz in erster Linie an einem gewohnheitsrechtlich geltenden, kaum aber an einem mit staatlichem Geltungsbefehl versehenen Normenbestand - das gilt auch für das Gemeine Römische Recht, das natürlich nicht wegen des weit über 1000 Jahre zurückliegenden justinianischen Gesetzgebungsaktes, sondern auf Grund gewohnheitsrechtlicher Rezeption angewendet wurde. Bei einer solchen gewohnheitsrechtlichen Rechtsprechungspraxis produziert die Justiz die von ihr "angewendeten" Normen zum Großteil selbst, ist also gegenüber der Politik und ihrer Gesetzgebung weitgehend autonom. |




