Klinischer Psychologe ist nicht gleich Klinischer Psychologe: EU-weit existieren in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen, unter welchen Voraussetzungen man sich Klinische/r und Gesundheitspsychologe/in nennen darf. MAPS-C, ein gemeinsames Curriculum für ein Masterstudium in Klinischer Psychologie, ist ein Pilotprojekt auf dem Weg dazu, weitere Vorhaben in der Standardisierung gesetzlicher und professioneller Regelungen für alle europäischen Länder zu überlegen und zu initiieren.
Rechtspluralismus in der Ausbildung
O. Univ.-Prof. Dr. Ilse Kryspin-Exner, Leiterin des Instituts für Klinische, Biologische und Differentielle Psychologie, ist die Koordinatorin des Joint-Master-Programms, das zwischen 2000 und 2004 gemeinsam mit fünf Partneruniversitäten in Athen, Landau, Luxemburg, Dublin und (seit 2003) Larnaca entwickelt wurde. Mit Athen besteht bereits ein Austausch, weitere Joint-Programme sollen im Wintersemester 2008/09 starten, abhängig von der Einführung der Ausbildung nach den Bologna-Kriterien sowie gesetzlichen Regelungen in verschiedenen Ländern.
Bei der Ausbildung zum/r Klinischen und Gesundheitspsychologen/in sind EU-weit drei Kategorien der Handhabung dieser Regelungen zu beobachten: "In manchen Ländern wie in Österreich ist die Ausbildung relativ strikt gesetzlich geregelt, in anderen Ländern gibt es keine gesetzlichen Regelungen, aber Berufsverbände schreiben Codices vor, in dritten wiederum existieren weder rechtliche Grundlagen noch Richtlinien seitens der Berufsverbände." Umso wichtiger, hohe Standards bei der Ausbildung von Klinischen PsychologInnen in Europa zu etablieren.
MAPS-C legt Mindeststandards fest
MAPS-C hat sich zum Ziel gesetzt, Mindeststandards für die Ausbildung in Klinischer Psychologie zu definieren und einen allgemein anerkannten Studienplan aufzubauen. "Das Curriculum besteht aus vier Semestern Studium und zwei Semestern Praxis mit begleitenden Reflexionsseminaren", schildert Ilse Kryspin-Exner. "Inhalte sind Pathopsychologie und Psychopathologie, Klassifikation - das heißt die Ordnung psychischer Störungen -, Diagnostik, Intervention, Basic Skills wie zum Beispiel Gesprächsführung und Forschungsmethoden." Den Abschluss bildet eine Masterthese.
Ausbildungssituation in Österreich
Mit dem Master kann man nach derzeitiger Gesetzeslage in Österreich noch nicht als Klinischer Psychologe oder Klinische Psychologin tätig werden: Das am 1.1.1991 in Kraft getretene Psychologengesetz sieht einen Titelschutz für Klinische und GesundheitspsychologInnen vor, der durch die Eintragung in die vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geführte "Psychologenliste" erworben werden kann. Voraussetzung ist der Nachweis des Erwerbs von 160 Stunden theoretischer und 1480 Stunden praktischer fachlicher Kompetenz. Das bedeutet ein Jahr postgraduale und kostenpflichtige Ausbildung, wie sie etwa an der Universität Wien im Rahmen des Universitätslehrgangs zum Klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen angeboten wird, sowie - leider meist unbezahlter - Praxiserwerb.
Zukunft liegt in der Prävention
"Die Frage ist, ob der Masterstudiengang Teile der postgradualen Ausbildung ersetzen kann", so Prof. Kryspin-Exner. Studierende von MAPS-C werden ihrer Meinung nach jedenfalls von dem Programm profitieren: "Sie erwerben eine Spezialexpertise in einem Teilgebiet der Psychologie und sind damit hoffentlich besser im Wettbewerb positioniert." Der Tätigkeitsbereich von Klinischen PsychologInnen ist vielfältig. "Es geht nicht allein darum, Störungen zu behandeln, sondern zunehmend um Prävention. Damit sind weite Felder eröffnet", sagt die Psychologin - etwa im Bereich der Gerontopsychologie.
Nächstes Ziel: Joint Master in Psychotherapie
Ziel ist, dass das Master-Studium von allen Ländern der Europäischen Union anerkannt und zugelassen wird. Nicht zuletzt lässt sich das Modell auch auf andere Teilgebiete der Psychologie anwenden: beispielsweise als MAPS-PT (Psychotherapie) - wobei eine nicht minder pluralistische Rechtssituation zu bewältigen wäre. (sk) |