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Peter Fischer: Langjähriger Gastprofessor in der Slowakei |
| EU-Erweiterung |
| Dieter N. Unrath (Redaktion) am 16. April 2004 |
Univ.-Prof. Dr. Peter Fischer, Vorstand des Instituts für Europarecht am Juridicum, erzählte der Universitaet-online.at über seine langjährige Tätigkeit als Gastprofessor an der Comenius Universität in Bratislava, seine Lehr- und Forschungserfahrung und auch über juristische Probleme, die die EU-Erweiterung bringen wird. |
Redaktion: Welche Erfahrungen haben Sie als Gastprofessor an der Universität in Bratislava gemacht? Peter Fischer: Ich habe im Wintersemester 1992/93 zum erstenmal an der Universität Bratislava gemeinsam mit Kollegen Gerhard Hafner die Grundzüge des Europarechts gelehrt. Schon damals habe ich den Eindruck gewonnen, dass die SlowakInnen sehr europabegeistert sind, aber gleichzeitig auch ihre Eigenständigkeit behalten wollen. Denn die Slowakei stand jahrzehntelang nicht nur im Einflussbereich der Sowjetunion, sondern bekam auch die tschechische Dominanz zu spüren. Die Studierenden gehen mit einer großen Europabegeisterung in die Vorlesungen und haben sehr eifrig dieses neue Fach "Europarecht" studiert. Redaktion: Interessant ist die Tatsache, dass sich das Europarecht so schnell nach der Wende in der Slowakei an den Universitäten etabliert hat. Wie ist das zu erklären? Fischer: Ich habe dieses Phänomen auch in Österreich gesehen. Ich habe an unserer Fakultät als erster Dozent im Jahre 1974 Europarechtsvorlesungen angeboten, und zwar an Samstagen, vormittags. Diese waren immer gut besucht. Dasselbe Phänomen habe ich an der Universität Bratislava beobachten können. Meine Erklärung ist, dass die Studierenden einfach wissen, dass Europa und daher auch das Fach Zukunft hat. Redaktion: Welche gemeinsamen Forschungsprojekte gibt es zwischen dem Institut für Europarecht und der Universität in Bratislava? Fischer: Es werden regelmäßig Symposien über Spezialfragen abgehalten und es wird sehr viel in slowakischen Zeitschriften publiziert. Gemeinsame Forschungsprojekte im eigentlichen Sinn gibt es noch nicht, aber ich gebe manchmal den Anstoß für Schwerpunkte, so z.B. im Bereich des sogenannten öffentlichen Beschaffungswesen, da das öffentliche Auftragswesen, also Regierungskäufe, etc,. einen zentralen Stellenwert im Europarecht einnimmt. Redaktion: Wie funktioniert der WissenschafterInnenaustausch? Gibt es regen Austausch von Gastprofessuren? Fischer: Noch nicht. Es ist ja ein Spezialgebiet, die slowakische Seite braucht sehr lange, sich hier einzuarbeiten. Außerdem hat es bis vor kurzem noch keine Übersetzungen der EU/EG- Verfassungsverträge ins Slowakische gegeben. Es gibt auch nur wenig slowakische Grundsatzliteratur, man muss die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes, die wesentlich für Forschungen ist, erst übersetzen. Anders schaut es z.B. in Ungarn aus. Das Land hat schon sehr früh mit Forschungen im Bereich des Europarechts, bereits in den 1980er Jahren, begonnen. Ungarn war den anderen osteuropäischen Ländern immer schon ein Stück voraus und hatte freieren Zugang zur westlichen Fachliteratur. Ich selbst habe an der Eötvös Lorand-Universität in Budapest gelesen, seit diesem Semester halte ich auch Vorlesungen an der neuen Universität in Györ. Die polnische Forschung ist auch relativ fortgeschritten, so gibt es etwa das Europainstitut in Krakau. Andere Kandidatenländer wie Rumänien und Bulgarien werden noch etwas Zeit brauchen. Redaktion: Welche Probleme gibt es bei der Anpassung des nationalen Rechts an das Europarecht? Fischer: Das war das Hauptanliegen im jahrelangen Beitrittsverfahren, worauf die Kommission sehr streng in den vielen Rechtsbereichen von Umwelt bis Wettbewerb geachtet hat. Probleme hat es insbesondere bei der Verwirklichung der Nichtdiskriminierung gegeben. Es gab bis vor kurzem Diskriminierungen von AusländerInnen, so zahlten z.B. AusländerInnen in Hotels das Doppelte oder noch mehr als ein Inländer. Natürlich ist auch der Schutz und die Durchsetzung der Menschenrechte wichtig. Gleiches gilt auch für die Durchsetzung des EU/EG-Rechts, das nicht mehr vor nationalen Gerichten in letzter Instanz erfolgt, sondern im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Dieses Entscheidungsverfahren ist sicher einer der größten Einschnitte der Justiz in den neuen Mitgliedstaaten, weil der/die Einzelne sich über diesen Weg Zugang zum Europäischen Gerichtshof verschaffen kann. Was auch ein Problem ist, ist die noch vielfach vorhandene Korruption, das man leider nicht von heute auf morgen beseitigen kann. (du) Institut für Europarecht |
