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"Reproduktives" vs. "therapeutisches Klonen"
Ethik und Biomedizin
Gastbeitrag von Matthias Beck am 24. Januar 2003

Für die Würde des Embryos, gegen das "therapeutische Klonen" und warum aus menschlichem Samen und Eizelle kein Hamster wird - eine Betrachtung aus theologisch-philosophischer Sicht.

Irreführende Unterscheidung

Der Bericht von der Geburt eines angeblich geklonten Babys hat die Diskussion um das Klonen neu entfacht. Man unterscheidet in der Debatte das sogenannte "reproduktive" und das "therapeutische" Klonen. Bei ersterem geht es darum, einen ganzen Menschen herzustellen, beim zweiten stellt man mit derselben Methode ebenfalls einen Menschen her, beendet aber dessen Embryonalentwicklung nach einigen Tagen, um embryonale Stammzellen zu gewinnen. Insofern ist der Begriff "therapeutisches Klonen" irreführend. Es gibt kein therapeutisches Klonen, sondern nur das Klonen eines Menschen (dabei gibt es verschiedene Methoden), der entweder - wenn möglich - zu einem Erwachsenen heranreift ("reproduktives Klonen") oder nach drei bis vier Tagen getötet wird, um embryonale Stammzellen zu gewinnen ("therapeutisches Klonen").

Tiefgefrorene Embryonen

Diese embryonale Stammzellen kann man auch aus sogenannten überzähligen Embryonen gewinnen. Dies sind jene, die bei der In-vitro-Fertilisation übriggeblieben sind. Solche überzähligen Embryonen sollte es nach der Intention des Österreichischen Gesetzgebers nicht geben, da nur so viele Embryonen hergestellt werden dürfen, wie nach dem Stand der Wissenschaften sinnvoll ist, und diese müssen dann auch implantiert werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Mutter z.B. im Zeitraum zwischen der Befruchtung im Reagenzglas und der Implantation des Embryos in die Gebärmutter erkrankt (oder einen Unfall hat), können die hergestellten Embryonen eingefroren und derzeit bis zu einem Jahr aufbewahrt werden. Diese Frist soll verlängert werden. Allerdings gibt es weltweit eine große Zahl an tiefgefrorenen Embryonen, bei denen sich die Frage stellt, was mit ihnen zu tun sei. Ein Großteil der gegenwärtigen Bioethikdebatte hat sich an der Frage entzündet, ob man diese Embryonen vernichten solle oder ob man sie nicht - da sie nun schon einmal da sind - nutzbringend einsetzen kann. Hier beginnen die ethischen Fragen über den Status des Embryo. Ist er von Anfang an ein Mensch oder wird er erst zum Menschen? Hat er von Anfang an eine Würde oder tritt diese Würde stufenweise zu seinem Leben hinzu? Hier liegen die Meinungen weit auseinander.

Würde des Embryos

Es gibt mehrere Argumente, die dafür sprechen, dass der Embryo von Anbeginn ein Mensch ist. Biologisch ist weithin Konsens, dass das Leben mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle beginnt. Aus einem menschlichen Samen und einer menschlichen Eizelle entsteht immer ein Mensch, nie ein Hamster. Es läuft von der Verschmelzung von Samen und Eizelle ein kontinuierlicher Prozess ab ohne eindeutige Zäsuren und Einschnitte. Dieser Prozess ist ein individueller Prozess, der bereits auf naturwissenschaftlicher Ebene dazu führt, dass jeder Mensch einen individuellen Chromosomensatz hat, eine ganz individuelle Genausstattung und im späteren Leben eine ganz individuelles Immunsystems. Wenn der Embryo ein Mensch ist, kommt ihm nach dem Urteil des deutschen Bundsverfassungsgerichtes auch Würde zu. Wenn ihm Würde zukommt, hat dies Konsequenzen: Vor allem darf er nicht total verzweckt werden, er darf nicht hergestellt werden, um daraus z.B. embryonale Stammzellen herzustellen. Unabhängig von der Methode der Herstellung des Embryos (In-vitro-Fertilisation oder Klonen) widerspricht es seiner Würde, ihn nicht um seiner selbst willen zu achten, sondern ihn zu anderen Zwecken zu gebrauchen.

Status des Embryos

Ob ein geklonter Embryo denselben ontologischen und moralischen Status hat wie ein durch In-vitro-Fertilisation hergestellter (oder ein natürlich gezeugter), wird immer wieder diskutiert. Hier kann man zunächst nur indirekt aus dem Dolly-Versuch schließen, das auch aus einem geklonten Menschen ein (ausgewachsener) Mensch werden kann. Selbst wenn dies nicht möglich wäre, so wären doch eine menschliche weibliche Eizelle mit einem menschlichen Zellkern zusammengebracht worden, auch daraus wird kein Hamster. Es ergibt sich als Konsequenz, dass Embryonen, die durch In-vitro-Fertilisation oder durch Klonen hergestellt wurden, als Menschen in frühesten Stadien zu betrachten sind, denen Würde zukommt. Um diese Würde nicht zu verletzen, darf mit ihnen weder geforscht noch dürfen aus ihnen embryonale Stammzellen gewonnen werden. Auch die sogenannten überzähligen Embryonen sind menschliche Embryonen und unterliegen dem Verbot der Verzweckung.

Argumente gegen das reproduktive Klonen

Angesichts des möglichen ersten Klonbabys geht ein Aufschrei der Empörung durch die Welt. Sieht man einmal von den zu erwartenden Schäden eines geklonten Embryos ab (diese könnten sich möglicherweise mit verbesserten Klontechniken mit der Zeit reduzieren lassen), ist die ethische Argumentation gegen das reproduktive Klonen nicht so leicht zu führen. Gerade wenn man sagt, der Mensch sei nicht auf seine Gene reduzierbar und mehr als die Summe seiner Gene, dann ist die genetische Identität des Kindes mit seinem "Genlieferanten" (soll man hier noch von Vater oder Mutter sprechen, wenn nur ein einliniges Genom vorliegt und der Vater des Kindes dessen genetischer Bruder ist?) noch kein hinreichender Grund gegen das Klonen. Denn der Mensch wird eine eigenständige Biographie in einer anderen Zeit mit anderen Umständen haben. Die genetische Ausstattung ist nur ein Teil des Ganzen.

Biologischer Schaden und Schäden

Also geht die Kritik am Klonen auch zunächst auf die naturwissenschaftlichen Fragen ein. Es werden die auftretenden Schäden beim Heranwachsenden genannt oder die evolutionsbiologische Sicht, dass sexuelle Fortpflanzung ein Forschritt und die Rückkehr zum Klonen ein Rückschritt in der Evolution sei. Nur niedere Lebewesen vermehren sich durch Klonen (sie können sich dadurch schneller vermehren), der "Sinn" der sexuellen Fortpflanzung ist auf dieser naturwissenschaftlichen Ebene die genetische Vielfalt und Flexibilität des Genoms zu garantieren. Dadurch kann der Organismus besser auf neue Umweltsituationen "reagieren" und hat viele andere Vorteile. Diese Fähigkeit wird durch das Klonen möglicherweise geringer, ganz zu schweigen vom vorgerückten Alterungsprozess der geklonten Menschen (Telomere) oder den vielen behinderten Embryonen (bei Dolly waren es über 270), die auf dem Weg zum ersten Klonkind hergestellt würden oder bereits hergestellt wurden. Hier besteht ein entscheidendes ethisches Argument gegen das Klonen von Menschen darin, dass die medizinischen und biologischen Versuche, die zur Herstellung eines Menschen nötig wären, mit den Grundsätzen der Medizin- und Forschungsethik im Widerspruch stehen: Sie haben eine Totalinstrumentalisierung des Menschenlebens zur Voraussetzung.

Psychosoziale Folgen

Auch die psychologischen Folgen der genetischen Nähe eines geklonten Menschen zu einem "Elternpaar" oder der Verlust der psychologischen und sozialen Polarität von Vater/Mutter (der bereits auf der genetischen Ebene besteht) werden genannt. Die Frage des Kindes könnte sein, warum habt ihr mich so gemacht und dieses genetische Material von Vater oder Mutter ausgesucht. Es wird angesprochen, dass die Generationenfolge gestört ist, die "Eltern" (also entweder "Vater" oder "Mutter") genetische Geschwister sind und erst die Großeltern die Generationenfolge fortsetzen. Das "reproduktive Klonen" müsse daher wegen seiner biologischen und psychosozialen Folgen abgelehnt werden. Hier wird weithin von den Folgen her argumentiert.

Recht auf eigenes Genom

Das Argument der Verzweckung des Embryos (das für das "therapeutische Klonen" zutrifft) oder jenes des Verlustes der Individualität muss nicht unbedingt zutreffen, da das Kind trotz der genetischen Ähnlichkeit (es gibt noch genetisches Material in den Mitochondrien) eine eigene Biographie hat. Es muss auch nicht in jedem Fall durch die Interessen der Eltern verzweckt werden, es kann allein der Wunsch nach einem Kind sein, der anders nicht zu verwirklichen ist. Ethisch relevanter ist das Argument, dass der bewusste Eingriff in die genetische Ausstattung, die gegenüber der Zufallsverteilung und der Durchmischung der Gene von Vater und Mutter geradezu ein Stück "Freiheitsberaubung" darstellt und dass der "neue Mensch" ein Recht auf ein neues und einzigartiges Genom hat, das aufgrund der Genkombination von Vater und Mutter dem Einzelgenom gegenüber grundsätzlich anders ist.

Alle diese Argumente zusammen genommen - das ist wohl auch weltweiter Konsens - zeigen, dass das reproduktive Klonen abzulehnen ist, aus anderen Gründen aber auch das "therapeutische" - dies ist nicht Konsens. Ein und derselben Methode muss wegen der Unterschiedlichkeit der Zielrichtung auch mit unterschiedlichen Argumenten begegnet werden.

V.-Ass. DDr. Matthias Beck studierte Pharmazie, Medizin, Philosophie und Theologie in Deutschland und arbeitet am Institut für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien.

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