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Dekan Heinz Mayer führte durch den Nachmittag im Kleinen Festsaal, an dem ...


... drei Juristen ihre Antrittsvorlesung hielten: Franz-Stefan Meissel, Helmut Ofner und Thomas Simon (von links).


Franz-Stefan Meissel sprach über den Professor für Römisches Recht, Stephan Brassloff, der 1943 in Theresienstadt starb.




Juristen (fast) unter sich: Helmut Ofner, Heinz Mayer, Vizerektorin Martha Sebök, Universitätsrats-Vorsitzender Max Kothbauer und Franz-Stefan Meissel.


Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichteder Rechtswissenschaftlichen Fakultät Lebenslauf und Forschungstätigkeit von Franz-Stefan Meissel
Römisches Recht und Erinnerungskultur. Zum Gedenken an Stephan Brassloff (1875-1943)
Antrittsvorlesungen
Gastbeitrag von Franz-Stefan Meissel am  9. Oktober 2006

Die Rückbesinnung auf die Geschichte des Römischen Rechts ist nicht nur ein Blick zurück auf Glanz und Glorie, sie führt auch zurück zu Zeiten der Anfeindung und gar zu mancher Tragödie. Daher soll die Gelegenheit genutzt werden für einen Akt der Erinnerung an einen Professor für Römisches Recht, der solchen dunklen Tagen im wahrsten Sinne zum Opfer gefallen ist: Stephan Brassloff, der außerordentlicher Professor für Römisches Recht an der Universität Wien war und 1943 im KZ Theresienstadt umkam.

Zwar werden in der romanistischen Fachwelt Stephan Brassloffs Arbeiten nach wie vor zitiert, kaum einer verbindet damit aber eine Vorstellung vom biographischen Hintergrund des Gelehrten, der als Person aus dem kollektiven Gedächtnis verschwunden ist.

Brassloffs Kindheit führt zurück in das Wien des Fin de Siècle. Sein Sohn Fritz wird später im Rückblick feststellen, dass die Familie "aus der Freud-Schnitzler-Landschaft" stammte: Döblinger "Cottage", Bildungsbürgertum. Nach der Matura studiert der 1875 Geborene Rechtswissenschaften, Alte Geschichte, Klassische Archäologie sowie Klassische Philologie. Besonders fasziniert ihn die Epigraphik. Im Römischen Recht ist er Schüler von Ludwig Mitteis (1859–1921). In dessen Tradition stehend nutzt er verstärkt die Quellen außerhalb des justinianischen corpus iuris civilis: nichtjuristische Literatur, Inschriften, Papyri und andere Zeugnisse der antiken Alltagswelt, aber auch die "orientalischen Rechtsquellen".

Vielfalt an Themen

1902 erscheint Stephan Brassloffs Buch "Zur Kenntnis des Volksrechts in den romanisi(e)rten Ostprovinzen des römischen Kaiserreiches", mit dem er für Rechtsgeschichte des Altertums habilitiert wird. Textkritisch, aber zurückhaltend geht Brassloff mit den Quellen um, sodass viele seiner Arbeiten auch heute noch Bestand haben. Sowohl in rechtshistorischer Hinsicht als auch im Bereich des geltenden Rechts beeindruckt die schiere Vielfalt der Themen, mit denen sich Brassloff höchst sachkundig beschäftigt: Das Spektrum reicht vom römischen Staatsrecht bis zu philologischen Arbeiten zum Sprachstil der römischen Juristen, von epigraphisch-archäologischen Beiträgen bis zur Völkerrechtsgeschichte, von ehe- und familienrechtlichen Beiträgen bis hin zu einer Gesamtdeutung der römischen Rechtsgeschichte unter dem Gesichtspunkt "sozialpolitischer Motive in der Gesetzgebung".

Antisemitismus


Eine Zäsur in der Universitätskarriere bildet das gegen ihn 1925 geführte Disziplinarverfahren, welches als Folge einer von der deutschnationalen Studentenschaft geführten antisemitischen Hetzkampagne mit einer "Rüge" des Universitätslehrers endet. Vorgeworfen werden ihm angeblich "anzügliche Bemerkungen" in seinen Vorlesungen. Hinter der vorgeblichen Sorge um die akademische Würde steht aber der Versuch, die Berufung eines Juden (noch dazu eines zwar liberalen, aber deutlich sozialkritischen) zum Ordinarius zu hintertreiben.

In den 1920er Jahren widmet sich Brassloff dann verstärkt geltendrechtlichen Themen, in denen er auch zahlreiche Reformvorschläge auf dem Gebiet des Privatrechts und des Prozessrechts einbringt. Darin erweist er sich als konsequenter Vorkämpfer für eine Gleichberechtigung der Frauen, aber auch als Pionier des Mediationsgedankens. Den Schutz sozial Schwacher verwirklicht Brassloff, der sich selbst als Vertreter einer "sozialen Jurisprudenz" im Sinne Anton Mengers, Franz Kleins oder Julius Ofners versteht, aber auch in einer mehr als 20-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit als Rechtsberater in der Rechtsfürsorgestelle der Gemeinde Wien für Bedürftige.

Neue Quellen herangezogen


Für diese Antrittsvorlesung konnten bislang unberücksichtigte Materialien verwertet werden: die Akten der Disziplinaruntersuchung, die im Universitätsarchiv lagern, sowie ein im Institut für die Geschichte der Juden in Österreich (St. Pölten) dokumentiertes ausführliches Interview mit Friedrich Lothar Brassloff, dem 1907 geborenen und 1985 verstorbenen Sohn Stephan Brassloffs, der in der Emigration in Großbritannien die NS-Zeit überlebte und nach dem Krieg ein maßgeblicher Proponent des jüdisch-christlichen Dialogs in Österreich war.


Franz-Stefan Meissel ist seit September 2005 Professor für Römisches Recht/Privatrechtsentwicklung im Rechtsvergleich. Die Antrittsvorlesung "Römisches Recht und Erinnerungskultur. Zum Gedenken an Stephan Brassloff (1875–1943)" fand am Freitag, 6. Oktober 2006, um 14 Uhr im Kleinen Festsaal der Universität Wien statt - gemeinsam mit seinen Kollegen Thomas Simon und Helmut Ofner.

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