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Schulische Integration im europäischen Vergleich
Behinderung/Integration
Michaela Hafner (Redaktion) am 10. April 2003

Die Erziehungswissenschaftlerin Sieglind Ellger-Rüttgardt im Gespräch über den gemeinsamen Schulunterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern in einigen EU-Mitgliedstaaten.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EFTA/EWR-Staaten sind im Bildungsbereich dem Grundsatz der Chancengleichheit für alle SchülerInnen verpflichtet, ungeachtet ihrer Fähigkeiten, ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Herkunft, ungeachtet ihrer Muttersprache, ihrer Ethnie, ihres Geschlechts, ihres Wohnortes und eventueller körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen. Die tatsächliche Umsetzung dieses Grundsatzes ist jedoch eine andere Sache.

Vergleich der schulischen Integration

"Sich mit der internationalen Entwicklung zu beschäftigen ist wichtig, um sein eigenes Land aus der Distanz sehen zu können. Man kann aus der Entwicklung anderer Länder lernen, diese aber keinesfalls unhinterfragt übernehmen, denn jedes Bildungssystem ist eingebettet in einen kulturellen Zusammenhang", erklärt die Berliner Gastprofessorin Sieglind Ellger-Rüttgardt, die kürzlich eine Lehrveranstaltung zur gemeinsamen schulischen Erziehung von Behinderten und Nicht-Behinderten im europäischen Vergleich am Institut für Erziehungswissenschaft hielt. Die EU-Gesetzgebung spielt in diesem Bereich nur eine marginale Rolle, denn Kulturagenden liegen autonom in den Händen der Mitgliedstaaten. Dennoch denkt Ellger-Rüttgardt, dass auch im Bildungssystem - in Anlehnung an die Bologna-Erklärung im Hochschulbereich - eine gewisse Vereinheitlichung anstehen könnte. "Natürlich gibt es Deklarationen, Kongresse und Schlagworte wie ‚Schule für alle' und das Recht auf Bildung, aber wie das realisiert werden soll, da gehen die nationalen Meinungen auseinander," so die Erziehungswissenschaftlerin.

Situation in Österreich

In Österreich liegen die Anfänge der gemeinsamen Erziehung von behinderten und nicht-behinderten Kindern in den 1980er Jahren. Während in Skandinavien und Italien die Integration behinderter Kinder in "normale" Schulen längst selbstverständlich war, startete 1984 erstmals ein Schulversuch aufgrund einer Elterninitiative in Oberwart/Burgenland. Jahrelang kämpften engagierte Eltern und PädagogInnen um "Integration als Recht, nicht als Gnade", bis 1993 die 15. Novelle des Schulorganisationsgesetzes Integration in der Volksschule als Recht brachte. 1996 wurde die Integration behinderter Kinder in der Schule der 10- bis 14-Jährigen ("Sekundarstufe") gesetzlich verankert. Nach wie vor fehlen jedoch die gesetzlichen Bestimmungen bis zur Vollendung der Schulpflicht - für viele SchülerInnen aus integrativen Klassen bedeutet dies, dass sie zur Absolvierung des neunten Schuljahres in die Sonderschule müssen. Zwei Integrationsmodelle kommen in Österreich hauptsächlich zur Anwendung: sozial-integrative Klassen (16 + 4 SchülerInnen) bzw. Einzelintegration mithilfe einer StützlehrerIn.

Skandinavien und Deutschland

Skandinavien gilt als Vorzeigemodell: "Dort hat in den 1950er Jahren schon das Normalisierungsprinzip eingesetzt", erzählt Ellger-Rüttgardt. "Behinderte sollen nicht ‚normal' werden, aber die Lebensverhältnisse sollen so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen ein möglichst normales Leben führen können." So bewundernswert die Entwicklung in Skandinavien sei, könne sie aber doch nicht eins zu eins kopiert werden - die Größe und Besiedelung des Landes ist ganz anders als z.B. in Deutschland. Es gibt eine längere sozialstaatliche Tradition und vor allem ein Gesamtschulsystem. "Man muss es ganz nüchtern sehen: gemeinsamer Unterricht läuft nur im integrierten System. Die schulische Integration Behinderter könnte in Deutschland der Hebel sein für eine Reform des allgemeinen Schulwesens - was vor dem Hintergrund der PISA-Studie die richtige Konsequenz wäre." Ob der politische Wille dafür vorhanden sei, bezweifelt Ellger-Rüttgardt: "Man scheut sich in Deutschland vor der Strukturdebatte." In Deutschland gibt es keine einheitlichen bundesweiten Lehrpläne, da jedes Bundesland Kulturhoheit hat, so dass die Variationsmöglichkeiten an sonderpädagogischen Maßnahmen sehr breit ist. Die österreichische Gesetzgebung ist laut Ellger-Rüttgardt insofern begrüßenswert, da die Chancen, etwas durchsetzen zu können größer seien durch ein einheitliches Bundesgesetz. Dennoch besteht auch in Österreich ein großer Unterschied hinsichtlich des Anteils an SchülerInnen, die an integrativen Maßnahmen teilnehmen: er reicht von 0,3 Prozent in Kärnten bis zu 12,7 Prozent im Burgenland und der Steiermark.

Italien und Frankreich

In Italien wurde die Integration per Gesetz eingeführt und in den 1970er und 80er Jahren wurden (wie auch in Norwegen) alle Sonderschulen geschlossen. "Teilweise läuft die Integration in Italien hervorragend, v.a. in Norditalien, hingegen gibt es auch immer wieder Phänomene der unzureichenden schulischen Versorgung und Förderung", stellt Ellger-Rüttgardt fest. "In Frankreich ist die Debatte um das Sonderschulwesen noch nicht so weit fortgeschritten, dort wird eher Einzelintegration betrieben: es gibt nur Integrationsklassen für eine bestimmte Form von Behinderung, z.B. nur für Blinde oder nur für Gehörlose - anders als in Deutschland oder Österreich, wo Kinder mit verschiedenen Behinderungen in einer Klasse sitzen können", berichtet Ellger-Rüttgardt. Dennoch hat Frankreich sehr gute Chancen bei der Integration, gibt es dort doch eine gute Kindergartenerziehung und ein gesamtschulisches System bis zur zehnten Klasse.

"Solange das allgemeine Schulwesen in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist, wird man auch im Bereich der pädagogischen Forderungen behinderter Schüler keine einheitliche Lösung finden können", resümiert die Erziehungswissenschafterin. (mh)

Prof. Sieglind Ellger-Rüttgardt

Aufsatz "Integres Europa" von Gottfried Wetzel (Universität Salzburg; ehem. EU-Delegierter für Helios II)

Helios II (= Handicapped People in the European Community Living Independently in an Open Society)

Zusatz zu Artikel 7 Absatz 1 der Österreichischen Bundesverfassung ("Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich") 1997: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

Gesetzliche Bestimmungen in anderen Ländern

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