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Senat: Zustimmung mit Bedenken gegen manche Punkte
UG 2002
Redaktion am 21. Januar 2004

Der Senat der Universität Wien veröffentlichte am Dienstag, 20. Jänner 2004, seine Stellungnahme zum Organisationsplan, der letzten Donnerstag mehrheitlich beschlossen wurde.

Der vorgelegte Entwurf des Organisationsplans in der Fassung vom 9.1.2004 "stellt zusammen mit den relevanten Satzungsteilen betreffend Zielvereinbarungen, Evaluierungen und studienrechtliche Bestimmungen (…) eine annehmbare Grundlage für eine Reform und Neuorganisation der Universität Wien dar", heißt es in der gestern veröffentlichten Stellungnahme des Senats.

Das Gremium hat trotz der Besetzung des Rektorats B und des Senatssitzungssaals durch Studierende in der vergangenen Woche der vom Rektorat geplanten Neuorganisation mehrheitlich - 14 zu vier Stimmen - zugestimmt. Mit Ausnahme von vier der fünf VertreterInnen der Studierenden stimmten alle universitären Gruppen - ProfessorInnen, Mittelbau, das allgemeine Universitätspersonal und ein Vertreter der Studierenden - dem Vorschlag zu. Vier der fünf Studierendenvertreter im Senat haben ihre Ablehnung in einem "votum separatum" dargelegt.  
Der Entwurf des Organisationsplans bedarf nun der Genehmigung durch den Universitätsrat.

In seiner Bewertung hält der Senat den Organisationsplan für eine "annehmbare Grundlage für eine Reform". Allerdings wird gleichzeitig festgehalten, dass der Plan zu "einer Fakultätsgliederung führt, deren Effizienz hinterfragt werden muss und bei der mit zusätzlichen Kosten der Implementierung und des laufenden Betriebs der neuen Organisation zu rechnen ist". Für den Erfolg einer Reform wiederum müssten laut Senat "die Universitätsangehörigen in wesentlich stärkerem Ausmaß als bisher eine aktive, gestaltende Rolle in diesem Reformprozess spielen können".

Vor der Durchführung größerer organisatorischer Änderungen will der Senat, dass "deren Auswirkungen auf den Ressourcenbedarf und die zu erwartenden Verbesserungen einer detaillierten Bewertung unterzogen werden". Und: "Insbesondere bei Neuerungen, bei denen die Universität über keine Erfahrungswerte verfügt, wie beispielsweise bei der Einführung eines Systems von Ziel- und Leistungsvereinbarungen", sei es erforderlich, zunächst mit Hilfe kleinerer Pilotprojekte oder einer zeitlich gestaffelten Implementierung entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Das neue Universitätsgesetz sowie der Entwurf des Organisationsplans ließen einen beträchtlichen Spielraum für die konkrete Gestaltung der Strukturen zu, "und der Senat empfiehlt nachdrücklich, diesen durch die betroffenen Universitätsangehörigen nutzen zu lassen".

Außerdem moniert der Senat nach wie vor "Unklarheiten" bei der Zuordnung von Personen zu den neuen Organisationseinheiten. Vor deren Beseitigung "kann die Reorganisation nicht in Angriff genommen werden, da die Wahl der Dekane die Beteiligung aller Professoren voraussetzt".

Im Senat nach Universitätsgesetz 2002 sind die ProfessorInnen mit einer absoluten Mehrheit von zehn der 18 Sitze ausgestattet - Studierende, Mittelbau sowie allgemeines Personal teilen sich die restlichen acht Mandate. (APA/mh)

Die Stellungnahme im Wortlaut: www.univie.ac.at/senat/sitzung09.html
Entwurf des Organisationsplans

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