Die Größe des Senats der Universität Wien wurde vom Gründungskonvent in seiner Sitzung am 18. Dezember 2002 mit 18 VertreterInnen festgelegt. Der Universitätsrat bestimmte die Zusammensetzung des Senats in der Sitzung vom 11. April 2003 wie folgt: - 10 VertreterInnen der UniversitätsprofessorInnen (und max. 30 Ersatzmitglieder)
- 2 VertreterInnen der UniversitätsdozentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (und max. 6 Ersatzmitglieder)
- 1 VertreterIn des Allgemeinen Universitätspersonals (und max. 3 Ersatzmitglieder)
- 5 VertreterInnen der Studierenden (und max. 15 Ersatzmitglieder)
Die VertreterInnen für den Senat werden in gleicher, geheimer und persönlicher Wahl ermittelt. Am Mittwoch, den 14. Mai 2003, sind alle Kurien aufgefordert, in der Zeit von 8 bis 17 Uhr ihre Stimme abzugeben. Noch bis Mittwoch, 7. Mai 2003, 16 Uhr liegt das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme für die Wahlberechtigten in der Abteilung für Rechtsangelegenheiten und Organisationsfragen auf. Wahlvorschläge für Senatsmitglieder müssen bis spätestens Dienstag, 6. Mai 2003, 16 Uhr schriftlich beim Rektor eingelangt sein. Aufgaben des Senats Der Senat ist nach Universitätsgesetz 2002 eines der vier obersten Organe der Universität Wien - neben Universitätsrat, Rektorat und Rektor. Zu den Aufgaben des Senats zählen unter anderem Erlassung und Änderung der Satzung, Zustimmung zum Entwurf des Entwicklungs- sowie des Organisationsplanes des Rektorats, Mitwirkung an Habilitations- und Berufungsverfahren, Erlassung der Studienpläne und Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen. Die Funktionsperiode des Senats beträgt drei Jahre. (mh) Genaue Informationen zur Senatswahl im UG 2002-Mitteilungsblatt vom 23. April 2003 (pdf) Senat nach UG 2002 Universitätsgesetz 2002 Für Rückfragen zur Senatswahl steht das Wahlbüro gerne zur Verfügung: Dr. Nicola Roehlich (nicola.roehlich@univie.ac.at, Tel.: 4277-129 21) Claudia Fritz-Larott (claudia.fritz-larott@univie.ac.at, Tel.: 4277-129 06) |