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Stellungnahme des Senats zum Organisationsplan |
| UG 2002 |
| Redaktion am 5. März 2004 |
Der Senat hat in seiner gestrigen Sitzung am Donnerstag, 4.3.2004 den modifizierten Organisationsplan des Rektorats der Universität beraten und eine Stellungnahme verabschiedet. |
Bis auf die vom Universitätsrat empfohlene Gliederung der Universität Wien in 14 Fakultäten konnten Senat und Rektorat eine Einigung bezüglich des Organisationsplans herstellen. In seiner Stellungnahme, die mit 14 zu vier Stimmen beschlossen wurde, begrüßt der Senat die stärkere Einbeziehung der Studierenden und aller wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in die Handlungsabläufe der Universität Wien. Fakultäts- und Studienkonferenzen begrüßt Der Senat stimmt den Vorschlägen des Rektorats zur Einrichtung von Fakultätskonferenzen und Studienkonferenzen zu. "Die einzurichtenden Fakultäts- und Studienkonferenzen werden wesentliche Informations- und Beratungsorgane der neuen Fakultäten sein und eine stärkere Einbindung aller beteiligten Gruppen in die Fakultätsgeschehnisse ermöglichen", heißt es in einer Aussendung des Senats. Die Fakultätskonferenzen setzen sich aus VertreterInnen der ProfessorInnen, des Mittelbaus, der Studierenden und des Allgemeinen Universitätspersonals zusammen, wobei die Studierenden in den Fakultätskonferenzen ein Viertel der Mitglieder stellen. In den Studienkonferenzen werden die Studierenden wie die Lehrenden die Hälfte der Sitze einnehmen. Fakultätsgliederung: keine Einigung Der Senat lehnt in seiner Stellungnahme aber die vorgeschlagene Fakultätsgliederung ab. Begründung dafür ist, dass Einheiten geschaffen werden, die gegen den ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen erfolgt sind (z.B. Zuordnung der Psychologie zu Philosophie und Pädagogik). Ebenso wenig ist laut Senat nachvollziehbar, wieso gewünschte Zusammenlegungen von Instituten nicht erfolgen, die keine Auswirkung auf die Zahl der Fakultäten haben (z.B. Ernährungswissenschaften). Auch erscheint dem Senat eine Gliederung der Fakultäten, die auf der Zustimmung der Mehrheit der Betroffenen basiert, wichtiger zu sein als die strikte Einhaltung einer vorgegebenen Zahl an Fakultäten oder eines knappen Zeitplanes (Anmerkung: Der Universitätsrat hatte in seiner Sitzung vom 20. Februar eine Reduktion der Fakultätenanzahl auf 14 empfohlen). Das Rektorat wird daher mit den betroffenen Fakultäten in den nächsten Tagen weitere Gespräche führen. Die endgültige Genehmigung des Organisationsplans erfolgt durch den Universitätsrat. (mh) |
