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Institut für Zeitgeschichte
Forschungsstelle Nachkriegsjustiz
Tagung zu Kriegsverbrecherprozessen in Österreich
1945-55
Eszter Bokor (Redaktion) am  7. Februar 2005

Im Rahmen des vom FWF geförderten Forschungsprojekts "Justiz und NS-Gewaltverbrechen" widmen sich zahlreiche wissenschaftliche Einrichtungen gemeinsam der strafrechtlichen Ahndung von NS-Gewaltverbrechen durch die österreichische Nachkriegsjustiz. Am Donnerstag, 10. Februar 2005, werden im Rahmen einer Tagung am Institut für Zeitgeschichte neue Ergebnisse der Forschungsarbeit präsentiert.

Im Rahmen der Veranstaltung "Österreich ist frei ... von Verantwortung? 60 Jahre Kriegsende ? 50 Jahre Staatsvertrag ? 30 Jahre letzter Kriegsverbrecherprozess" präsentieren WissenschafterInnen der Institute für Zeitgeschichte der Universität Wien und der Universität Innsbruck, des Instituts für Österreichische Rechtsgeschichte, der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz und des Instituts für Europäische Rechtsentwicklungen der Universität Graz ihre Forschungsergebnisse eines gemeinsames Projekts zu den KriegsverbrecherInnenprozessen der Zweiten Republik. Von der Verfolgung zur Verdrängung Der Umgang der österreichischen Gesellschaft mit der NS-Vergangenheit stand zumeist in einem engen Zusammenhang mit Begriffen wie "Verdrängen", "Vergessen" oder "Tabuisierung". Unmittelbar nach Kriegsende vollbrachten zwar österreichische Gerichte eine im internationalen Vergleich beachtliche Leistung zur Ausforschung und Aburteilung von NS-TäterInnen. In den 1960er Jahren ließen die Anstrengungen jedoch nach. In den Jahren 1945 bis 1955 wurden eigene Schöffengerichte, sog. Volksgerichte, eingerichtet, um NS-Verbrechen zu ahnden. Mit Hilfe des 1947 erlassenen Kriegsverbrechergesetzes (KVG) konnten TäterInnen, die gegen die "natürlichen Anforderungen der Menschlichkeit und den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts oder des Kriegsrechts" verstoßen hatten, mit schweren Kerkerstrafen belangt werden. Im Zuge dieser Verhandlungen wurden 23.477 Urteile gefällt, davon 13.607 Schuldsprüche. Etwa 2000 Personen wurden wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen verurteilt, davon erhielten 341 Personen Strafen im "oberen Bereich", darunter auch 43 Todesurteile. Doch seit den Nationalratswahlen von 1949, als alle Parteien um die Gunst der ehemaligen NationalsozialistInnen buhlten, und der NS-Amnestie von 1957 verschwand dieses frühe Engagement fast völlig aus dem öffentlichen Diskurs. Damit waren nicht nur die Verbrechen selbst, sondern auch das, was in den ersten Nachkriegsjahren zu ihrer Ahndung unternommen worden war, kein Gegenstand öffentlicher Diskussion mehr. Von den Auschwitzprozessen bis zu Heinrich Gross In den 1960er Jahren kam es zu zahlreichen Freisprüchen von ÖsterreicherInnen, denen Verbrechen in der NS-Zeit angelastet wurden. Wenige Tage nach dem 60. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz stellt sich erneut die Frage nach dem juristischen Umgang mit österreichischen TäterInnen. Das erste und einzige große Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit dem Vernichtungslager Auschwitz ? gegen insgesamt 51 österreichische Angehörige der Lager-SS ? wurde erst 1960 eingeleitet. Die gerichtlichen Untersuchungen zogen sich über ein Jahrzehnt hin, nur gegen vier Beschuldigte wurde schließlich Anklage erhoben. Der Prozess endete 1972 ? trotz teilweise erdrückender Beweislast ? mit einem Freispruch aller vier Personen. Eine Auseinandersetzung der Rolle von ÖsterreicherInnen im Vernichtungslager Auschwitz erfolgte hierzulande nicht. In den 1970er Jahren kam es schließlich zum Abbruch der juristischen Verfolgung von NS-Verbrechen. Erst im Zuge der "Waldheim-Diskussion" Mitte der 1980er Jahre folgte eine breitere Auseinandersetzung mit der Beteiligung von ÖsterreicherInnen an den NS-Verbrechen. Das Thema stand in den 1990er Jahren erneut im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit, als sich die Gerichte den Verbrechen, die der hoch dekorierte Arzt Dr. Heinrich Gross in der Euthanasie-Klinik Am Spiegelgrund verübt hatte, zuwandten. Kriegsverbrechen an verschiedenen Opfergruppen wie Juden/Jüdinnen, Roma und Sinti, politisch Verfolgten, ZwangsarbeiterInnen und Kriegsgefangenen, Euthanasieopfern oder Homosexuellen wurden in Österreich mit unterschiedlicher Intensität juristisch verfolgt. So fanden nur einige wenige Verfahren wegen Verbrechen an Roma statt, wegen Verbrechen gegen homosexuelle Opfer der NS-Verfolgung wurde bis Dato kein einziger Prozess eingeleitet. Die Tagung, organisiert vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien und der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, widmet sich auch jenen Fällen, die von der Nachkriegsjustiz nicht oder nicht ausreichend geahndet wurden.   "Österreich ist frei ... von Verantwortung? 60 Jahre Kriegsende ? 50 Jahre Staatsvertrag ? 30 Jahre letzter Kriegsverbrecherprozess" 10. Februar 2005, 17–9.30 Uhr Institut für Zeitgeschichte, Seminarraum 1, 2. Stock Uni-Campus Hof 1, Spitalgasse 2?4, 1090 Wien Impulsreferate: Mag. Susanne Uslu-Pauer: "Kriegsende in Österreich ? Todesmärsche und ihre gerichtliche Ahndung" Mag. Martin Achrainer: "Volksgerichte in den Bundesländern ? Die Reichskristallnachtprozesse des Volksgerichts Innsbruck" Mag. Gabriele Pöschl: "Der halbierte Prozess ? Die Einstellung eines Teils des Strafverfahrens gegen Franz Murer im Jahr 1955" Univ.-Doz. Dr. Bertrand Perz: "Die Massenmorde der Aktion Reinhard und das Scheitern ihrer Aufarbeitung in Österreich" Mag. Dr. Claudia Kuretsidis-Haider / Mag. Sabine Loitfellner: "Was blieb von den beiden Wiener Auschwitz-Prozessen der siebziger Jahre?"

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