Logo der Uni Wien
Logo der Uni Wien

Archiv der Online-Zeitung

Archiv der Online-Zeitung der Universität Wien
  •   Home
  •   Forschung
  •   Wissenschaft &     Gesellschaft
  •   Studium & Lehre
  •   Professuren
  •   Personalia
  •   Service
  •   Dossiers
    • Tiere & Forschung
    • Schiffsmeldungen
    • Hinter den Talaren
    • KinderuniWien 2010
    • Jahr der Biodiversität 2010
    • Südafrika
    • Botanischer Garten
    • Osteuropa 1989-2009
    • KinderuniWien 2009
    • Darwin-Jahr 2009
    • Astronomiejahr 2009
    • E-Ressourcen
    • KinderuniWien 2008
    • 10 Jahre Campus
    • Fokus Mathematik
    • 1968
    • EURO 2008
    • Notizen aus den Tropen
    • Doktoratsprogramme
    • Notizen aus der Arktis
    • KinderuniWien 2007
    • China
    • Vienna m@iling to ?
    • Universitäre Forschungs- schwerpunkte
    • Vielfältiger Uni-Alltag
    • Forschungsplattformen
    • Hertha-Firnberg-Programm
    • Elise-Richter-Programm
    • Kinderuni 2006
    • Schöne neue Arbeitswelt
    • 150. Geburtstag Freuds
    • Mozart-Jahr 2006
    • Joint-Degree-Studien an der Universität Wien
    • EU und Universität Wien
    • Sprache/Kommunikation
    • Sammlungen an der Universität Wien
    • Freizeit ? Urlaub ? Reisen
    • Kinderuni 2005
    • Liebe
    • Alte/r/n
    • 1945-55
    • Jahr der Physik
    • Lieben-Projekt
    • UB
    • Corporate Design
    • Reisen und Wissenschaft
    • Kinderuni 2004
    • DLE-LeiterInnen
    • EU-Erweiterung
    • UG 2002
    • 250 Jahre Botanischer Garten
    • Internat. Frauentag
    • eLearning
    • Orte der Uni-Wien
    • Kinderuni 2003
    • Wissenschaft und NS
    • Behinderung/Integration
    • JungwissenschafterInnen
    • Ethik und Biomedizin
  •   UniBlicke

UG 2002 - was bringt es den JungwissenschafterInnen? (2)
JungwissenschafterInnen
Daniela Schuster (Redaktion) am 11. März 2003

Im zweiten Teil des Interviews mit ao. Univ.-Prof. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer, ausgewiesene Expertin für öffentliches Dienstrecht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien, lesen Sie, wie sich das UG 2002 auf die Förderung und damit Attraktivität wissenschaftlicher Karrieren auswirken kann.

DieUniversitaet.at: Das UG ist am Gedanken der Verwirklichung des Leistungsprinzips ausgerichtet. Was bedeutet das für die JungwissenschafterInnen?

Gabriele Kucsko-Stadlmayer: Die deutliche Ausrichtung des UG am Gedanken der Verwirklichung des Leistungsprinzips zwingt zum Aufbau eines Führungskonzeptes, das Leistungen anerkennt und fördert. Formale Qualifikationen werden eine wesentlich geringere Rolle als bisher spielen. Zwar gibt es weiterhin die Berufung zum/zur UniversitätsprofessorIn und die Habilitation. An den Erwerb dieser Qualifikationen sind aber wenig unmittelbare Berechtigungen geknüpft. Im Gegenteil gilt für alle WissenschafterInnen: Sie sind regelmäßig, zumindest alle fünf Jahre zu evaluieren. Der Senat hat die Umsetzung der Evaluation zu regeln und Konsequenzen an sie zu knüpfen, wie etwa dienstrechtliche Maßnahmen oder universitätsinterne Ressourcenzuteilung. Dies bedeutet auch die Schaffung von Leistungsanreizen. Der Leistungsmotivation dienen auch Zielvereinbarungen, die von den LeiterInnen der einzelnen Organisationseinheiten mit den ihr zugeordneten Universitätsangehörigen über die von ihnen zu erbringende Leistung abzuschließen sind. Zweck dieser Vereinbarung ist es, dass die Pflichten der Universitätsangehörigen klarer und ihre Leistungen überdies messbar und damit bewertbar werden. Nach dem Prinzip der "steigenden Selbstständigkeit nach Maßgabe der Qualifikation" besteht auch eine Verpflichtung, in solchen Vereinbarungen Freiräume für eigene wissenschaftliche Forschung vorzusehen. Parallel dazu bleiben gegenüber AssistentInnen regelmäßige Karrieregespräche im Zweijahresrhythmus verpflichtend.

DieUniversitaet.at: Wie werden junge WissenschafterInnen durch das UG 2002 noch gefördert?

Kusko-Stadlmayer: Das UG 2002 nimmt die Universitäten ausdrücklich in die Pflicht, die Qualifikation und damit die Karriere der einzelnen jungen WissenschafterInnen zu fördern (§ 100 Abs. 2). Dies bedeutet, die Universität muss Angebote zur beruflichen Weiterbildung der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen konzipieren und finanzieren, außeruniversitäre Tätigkeit oder auch Auslandsaufenthalten ermöglichen.

DieUniversitaet.at: Wird durch die Abschaffung des Beamtendienstverhältnisses bei neu eintretendem Personal ein größeres Mobilitätspotenzial zwischen den Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bzw. der Wirtschaft entstehen?

Kucsko-Stadlmayer: Rein rechtlich war schon bisher ein Mobilitätspotenzial vorhanden. Beim Wechsel aus der Privatwirtschaft an die Universitäten könnte es durch die Abkehr vom öffentlichen Dienstrecht durchaus weitere Verbesserungen geben. In der Praxis wird diese Mobilität aber eher durch das unterschiedliche Besoldungsniveau zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst beeinträchtigt.

DieUniversitaet.at: Hat durch das neue UG eine wissenschaftliche Karriere für junge AkademikerInnen an Attraktivität verloren?

Kucsko-Stadlmayer: Das ist differenziert zu beantworten. Das UG selbst hat die Karrieremöglichkeiten innerhalb der Universität nicht unmittelbar beeinflusst, sondern nur eine gewisse rechtliche Flexibilisierung und größere Durchlässigkeit geschaffen. Auch in Zukunft wird die Attraktivität einer wissenschaftlichen Karriere von vielen Faktoren abhängen, wie persönlichen Interessen oder dem außeruniversitären Arbeitsmarkt. Attraktiv ist eine wissenschaftliche Karriere insofern, als sie hochrangiges Expertenwissen vermittelt, das in der heutigen Wissensgesellschaft zu einer gefragten Ressource geworden ist. Sehr fraglich ist allerdings, ob die staatlichen Universitäten in der Lage sein werden, im Wettbewerb mit anderen postsekundären Bildungseinrichtungen eine "marktgerechte" Besoldung anzubieten. Gerade die Abschaffung der beamtenrechtlichen Laufbahn wird in Zukunft einen erheblichen Druck auf die Erhöhung der Entgelte für UniversitätslehrerInnen erzeugen. Gelingt eine solche Erhöhung nicht, könnte die wissenschaftliche Karriere auf Dauer an Attraktivität verlieren. DieUniversitaet.at: Wie schätzen Sie persönlich das UG 2002 ein hinsichtlich der dringend geforderten Förderung von JungwissenschafterInnen?

Kucsko-Stadlmayer: Rechtliche Ansätze für eine Förderung von Leistung und Motivation des wissenschaftlichen Nachwuchses finden sich im UG bei den Instrumenten zur Verwirklichung des inneruniversitären Leistungswettbewerbs, den Zielvereinbarungen mit den Universitätsangehörigen, der Pflicht des Arbeitgebers zur Qualifikationsförderung. Die Universitäten haben die Gelegenheit, durch Umsetzung dieser Bestimmungen die nötigen Voraussetzungen für eine Förderung junger AkademikerInnen zu schaffen. Viele strukturelle Probleme werden allerdings durch die Reform nicht gelöst: wie etwa der Mangel an freien ProfessorInnenstellen, die finanzielle Attraktivität der vorhandenen Stellen, das Fehlen einer universitären "Laufbahn" und die noch immer mangelhafte Gleichstellung von Frauen bei akademischen Karrieren. Notwendig wird vor allem eine Profilbildung und Schwerpunktsetzung im Angebot der Universitäten sein, mit der Redundanzen im Studienangebot beseitigt sowie Budgetmittel innerhalb der Universität besser verteilt und umgeschichtet werden können. Letztlich wird die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auch von der Bereitschaft der Bundesregierung abhängen, der Bedeutung autonomer Universitäten für die moderne Wissensgesellschaft durch deren nachhaltige und angemessene Finanzierung aus öffentlichen Mitteln Rechnung zu tragen. (dan)

Lesen Sie hier den ersten Teil des Interviews.

Ao. Univ.-Prof. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer arbeitet und lehrt am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien. Sie ist ausgewiesene Expertin für öffentliches Dienstrecht.

Literaturtipp: Gabriele Kucsko-Stadlmayer: Universitätslehrer-Dienstrecht 2001. Manz 2001. EUR 58,-. ISBN 3-214-00426-3

<< zurück zur Übersicht
 
Impressum Druckversion
Universitat Wien | Dr.-Karl-Lueger-Ring 1 | 1010 Wien | T +43-1-4277-0