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Uni-Reform: Rektoren zufrieden mit VfGH-Erkenntnis |
| UG 2002 |
| Redaktion am 27. Januar 2004 |
Bei einer Sitzung gestern Montag, 26.1.2004, in Salzburg zeigte sich die Rektorenkonferenz zufrieden mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zum Universitätsgesetz 2002. Rektor Georg Winckler lud die StudierendenvertreterInnen an der Universität Wien erneut zu Gesprächen ein. |
Die Höchstrichter hatten am Freitag die neue Universitätsorganisation für verfassungskonform erklärt, Teile des § 13 UG 2002, die Bestimmungen über die Leistungsvereinbarungen mit dem Bund wegen fehlender Rechtsschutzinstrumentarien hingegen aufgehoben. Die Bestimmungen des § 13 UG 2002 wurden seitens der Rektorenkonferenz schon anlässlich der Gesetzwerdung kritisiert. Die Rektorenkonferenz hat ein großes Interesse daran, dass die Leistungsvereinbarungen auch einen rechtlich-verbindlichen Charakter haben. Die Form des Rechtsschutzes, ob über einen Bescheid oder eine andere Lösung, wird zu klären sein. Rolle der Universitäten in der Gesellschaft Die Rektorenkonferenz hat das VfGH-Erkenntnis zum Anlass genommen, bei der Sitzung in Salzburg die Rolle der Universitäten in der Gesellschaft allgemein zu diskutieren und nicht nur Detailpunkte daraus. Dass der VfGH die Reform größtenteils bestätigt hat, wird von der Rektorenkonferenz begrüßt - die Rektorenkonferenz verwies auch auf eine frühere Erklärung, in der man festgehalten habe, dass die Universitäten nicht zum "Objekt von Reform oder Gegenreform" werden dürfe. Wichtig sei eine kontinuierliche Weiterentwicklung. Aufforderung zu weiteren Gesprächen Mittlerweile liegt der Vorschlag des Rektorats für einen neuen Organisationsplan beim Universitätsrat, der diesem zustimmen muss. Die nächste Sitzung des Universitätsrates findet am Freitag, den 30. Jänner 2004 statt. Der Universitätsrat hat unter anderem auch die Studierendenvertretung zu Gesprächen eingeladen. (APA/mh) Österreichische Rektorenkonferenz |
