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Uni-Reform: Rektoren zufrieden mit VfGH-Erkenntnis
UG 2002
Redaktion am 27. Januar 2004

Bei einer Sitzung gestern Montag, 26.1.2004, in Salzburg zeigte sich die Rektorenkonferenz zufrieden mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zum Universitätsgesetz 2002. Rektor Georg Winckler lud die StudierendenvertreterInnen an der Universität Wien erneut zu Gesprächen ein.

Die Höchstrichter hatten am Freitag die neue Universitätsorganisation für verfassungskonform erklärt, Teile des § 13 UG 2002, die Bestimmungen über die Leistungsvereinbarungen mit dem Bund wegen fehlender Rechtsschutzinstrumentarien hingegen aufgehoben. Die Bestimmungen des § 13 UG 2002 wurden seitens der Rektorenkonferenz schon anlässlich der Gesetzwerdung kritisiert. Die Rektorenkonferenz hat ein großes Interesse daran, dass die Leistungsvereinbarungen auch einen rechtlich-verbindlichen Charakter haben. Die Form des Rechtsschutzes, ob über einen Bescheid oder eine andere Lösung, wird zu klären sein.

Rolle der Universitäten in der Gesellschaft

Die Rektorenkonferenz hat das VfGH-Erkenntnis zum Anlass genommen, bei der Sitzung in Salzburg die Rolle der Universitäten in der Gesellschaft allgemein zu diskutieren und nicht nur Detailpunkte daraus. Dass der VfGH die Reform größtenteils bestätigt hat, wird von der Rektorenkonferenz begrüßt - die Rektorenkonferenz verwies auch auf eine frühere Erklärung, in der man festgehalten habe, dass die Universitäten nicht zum "Objekt von Reform oder Gegenreform" werden dürfe. Wichtig sei eine kontinuierliche Weiterentwicklung.

Aufforderung zu weiteren Gesprächen

Im Konflikt an der Universität Wien um den neuen Organisationsplan hätten die Studierenden ihm gegenüber eine "Eiszeit" ausgerufen, meinte Winckler. "Eiszeit ist zwar besser als Aktionismus, aber konstruktive Gespräche sind besser als Eiszeit", forderte Rektor Georg Winckler die StudierendenvertreterInnen zur Rückkehr an den Verhandlungstisch auf. Er sei dafür nach wie vor bereit. Dabei könne es durchaus noch zu Abänderung in einzelnen Punkten kommen. Ein völliges Zurückziehen des Plans vom Rektorat wird aber nicht gehen, da der Senat dem Entwurf auch mehrheitlich zugestimmt hat - außer der Universitätsrat macht von seinem Recht Gebrauch, den Organisationsplan abzulehnen.

Mittlerweile liegt der Vorschlag des Rektorats für einen neuen Organisationsplan beim Universitätsrat, der diesem zustimmen muss. Die nächste Sitzung des Universitätsrates findet am Freitag, den 30. Jänner 2004 statt. Der Universitätsrat hat unter anderem auch die Studierendenvertretung zu Gesprächen eingeladen. (APA/mh)

Österreichische Rektorenkonferenz
Universitätsgesetz 2002
Uni-Reform hält großteils vor VfGH

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