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Universitätsrat beriet über Organisationsplan
UG 2002
Michaela Hafner (Redaktion) am 23. Februar 2004

In der Sitzung des Universitätsrats am Freitag, 20. Februar 2004 konnte eine grundsätzliche Einigung bezüglich des Organisationsplans zwischen Rektorat und Universitätsrat gefunden werden: Die Universität Wien soll künftig 14 Fakultäten haben, Fakultätsbeiräte sichern die Mitsprache aller Universitätsangehörigen.

Der Universitätsrat befasste sich in seiner 10. Sitzung am 20. Februar 2004 neuerlich mit dem Entwurf des Organisationsplans des Rektorats, dem der Senat Mitte Jänner bereits mehrheitlich zugestimmt hat.
Das Rektorat hat dem Universitätsrat neue Vorschläge über die Eckpunkte der Binnenstrukturen der Fakultäten vorgelegt. "Diese Rahmenvorgabe bietet einerseits die allseits gewünschte Offenheit und Flexibilität bei der Gestaltung des inneren Aufbaus der Fakultäten und schafft andererseits ein definiertes Grundgerüst für den künftigen Aufbau der Subeinheiten, gleich ob sie als Institut, Arbeitsgruppe oder Abteilung geschaffen werden", fasst der Vorsitzende des Universitätsrates, Mag. Max Kothbauer, zusammen.

Mitsprache der Universitätsangehörigen

Da in der Universität das Anliegen besteht, die Struktur der Fakultäten universitätseinheitlich zu regeln, schlug das Rektorat vor, auf der Ebene der Fakultäten Beiräte (Fakultätskonferenzen) einzurichten, die sich aus ProfessorInnen, VertreterInnen des akademischen Mittelbaus, der Studierenden und des nicht-wissenschaftlichen Personals zusammensetzen. Deren Aufgabe könnte u.a. die Stellungnahme zur Errichtung und Veränderung der Binnenstruktur und zum Entwicklungsplan der Fakultät sein. Damit wird der vielfach geforderten Mitsprache der Universitätsangehörigen (Findung bzw. Überprüfung von Entscheidungen) Rechnung getragen - zuletzt forderte etwa die "Plattform universitäre Mitbestimmung" (PLUM) die Einrichtung von Diskussionsgremien. Weiters können auf der Ebene der Fakultäten so genannte wissenschaftliche Beiräte eingerichtet werden, die sich verstärkt mit der internationalen Ausrichtung der Fakultät befassen.

Im Organisationsplan sind auf der Ebene der Studienrichtungen bereits Beiräte der Studienprogrammleitungen (Studienkonferenzen) vorgesehen, in denen Studierende und Lehrende zu gleichen Teilen vertreten sein werden. Damit ist die Mitbestimmung und Einbindung der Studierenden in die Qualitätssicherung der Lehre und die Studien- und Lehrorganisation gesichert. Bei der Neugestaltung und Veränderung von Studienplänen sind die Studierenden über die vom Senat eingerichtete Curricularkommission und deren fachspezifische Arbeitsgruppen eingebunden.

Künftig 14 Fakultäten

Da von Seiten des Rektorats bereits Anfang November 2003 im Rahmen der Präsentation des Entwurfs zum Organisationsplan eine Reduktion der Anzahl der Fakultäten in Aussicht gestellt wurde, konnte nun eine Einigung erzielt werden. Bei der neuen Gliederung wurden Kostenaspekte, Gesichtspunkte der akademischen Schlüssigkeit wie auch Fragen der künftigen Führung der Universität Wien durch Rektorat und Dekanate berücksichtigt. Die Universität Wien wird neben zwei Universitätszentren künftig über 14 Fakultäten verfügen: zwei theologische Fakultäten (katholisch und evangelisch), eine rechtswissenschaftliche, eine für Wirtschaftswissenschaften, fünf im Bereich der Naturwissenschaften, zwei geisteswissenschaftliche Fakultäten sowie je eine für Sozialwissenschaften, Informatik und für Philosophie/Pädagogik/
Psychologie. Dazu kommen ein Zentrum für Übersetzen und Dolmetschen und ein Zentrum für Sportwissenschaften. In der Regel sind Fakultäten in Subeinheiten (z.B. Institute oder Arbeitsgruppen) gegliedert. Diese bilden die Binnenstruktur der Fakultät.

Evaluierung

"Der Universitätsrat hat bei seiner Beurteilung der Vorschläge des Rektorats auch weitgehend auf die universitätsinterne Akzeptanz der Vorschläge des Rektorats Rücksicht genommen", erklärte Kothbauer. Gleichzeitig sollen aber insbesondere all jene Bereiche, die große Änderungen erfahren, noch in der Amtsperiode des derzeitigen Rektoratsteams evaluiert werden, hält der Rat fest. Eine Evaluation der neuen Organisationsstrukturen ist vom Rektorat im Entwurf zum Organisationsplan für 2005 festgeschrieben.

Entscheidung für März anvisiert

Aufgrund der Ergebnisse der Diskussion im Universitätsrat wird das Rektorat seinen Vorschlag zum Organisationsplan - nach einer nochmaligen Diskussion im Senat und Gesprächen mit der Vertretung der Studierenden - dem Universitätsrat zur Entscheidung vorgelegen: Dieser kann formal nämlich keine eigenen Vorschläge machen, sondern kann dem vom Rektorat vorgelegten Entwurf lediglich zustimmen oder ablehnen. Eine definitive Entscheidung über die künftige Organisationsstruktur der Universität Wien ist in der nächsten Sitzung des Universitätsrates im März möglich. (mh)

Universitätsrat
Rektorenteam
Senat
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