| |
Universitätsrat beschließt Organisationsplan: 15 Fakultäten |
| UG 2002 |
| Redaktion am 12. März 2004 |
Der Universitätsrat hat in seiner 11. Sitzung vom 11. März 2004 den vom Rektorat vorgelegten und vom Senat in weiten Teilen befürworteten Organisationsplan einstimmig beschlossen. Künftig wird die Universität Wien in 15 Fakultäten und zwei Zentren gegliedert sein. Zahlreiche Beiräte ersetzen, nach den Vorgaben des UG 2002, die bisherige klassische Mitbestimmung der Studierenden und des Mittelbaus. |
"Mit dem gestrigen Beschluss wird sowohl die aktive Steuerung der Universität in der Phase der Einführung der Autonomie ermöglicht, als auch eine Mitwirkung aller Angehörigen der Universität im Rahmen der neuen Gesetzeslage sichergestellt", resümierte der Vorsitzende des neunköpfigen Universitätsrates, Mag. Max Kothbauer. Fakultätsgliederung Umstritten war in den letzten Wochen die Anzahl der Fakultäten: Die ursprünglichen Pläne Rektor Wincklers sahen im November 2003 die Schaffung von 18 Fakultäten vor, ein weiterer Vorschlag Anfang des Jahres beinhaltete 15 Fakultäten. Der Universitätsrat empfahl in seiner Sitzung am 20. Februar aber einer Reduktion auf 14 Fakultäten, die Psychologie sollte keine eigene Fakultät werden, sondern mit der Philosophie und der Pädagogik die "PPP-Fakultät" bilden. Die Fakultätsgliederung im Detail: 1. Katholisch-Theologische Fakultät 1. Zentrum für Translationswissenschaft Binnenstruktur der Fakultäten (pdf) Forschungsplattformen, wissenschaftliche Beiräte Der Organisationsplan schafft über die Möglichkeit der Einrichtung von inter- und intrafakultären Forschungsplattformen die Voraussetzung für neue Formen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit. Innovative, an der Universität Wien noch nicht verankerte Forschungsgebiete erhalten durch die Forschungsplattformen eine organisatorische Grundlage. Studium und Lehre Abgestimmt auf die spezifischen Bedürfnisse der Lehre und des Studienbetriebs übernehmen die StudienprogrammleiterInnen die Erstellung des Lehrprogramms sowie studienrechtliche und studienorganisatorische Agenden und setzen Maßnahmen im Bereich der Qualitätssicherung der Lehre. In Zusammenarbeit mit den Studienkonferenzen, in denen Studierende und Lehrende jeweils die Hälfte der Mitglieder stellen, werden Lösungen zur Verbesserung des Studien- und Lehrbetriebs erarbeitet. Aufgaben der Fakultätskonferenzen (pdf) Mitwirkung Die Mitsprache von Studierenden und des Mittelbaus ist laut Organisationsplan in zahlreichen Beiräten geregelt. Über die Fakultäts- und Studienkonferenzen sind die Möglichkeiten der Mitwirkung der Universitätsangehörigen, wie sie das Universitätsgesetz 2002 vorgibt, in besonderem Maß gesichert, ist das Rektorat überzeugt. "Diese Regelung wahrt die Entscheidungs- und Verantwortungskompetenz der Universitätsleitung, des Rektorats wie der Dekane und gewährleistet zugleich, dass Entscheidungen auf Basis ausreichender Information und Beratung getroffen werden", meint Kothbauer. Bis zum Beginn des Wintersemesters soll die Implementierung des Organisationsplans, der gemeinsam mit allen Angehörigen der Universität Wien vorzunehmen ist, abgeschlossen sein. |
