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Universitätsrat beschließt Organisationsplan: 15 Fakultäten
UG 2002
Redaktion am 12. März 2004

Der Universitätsrat hat in seiner 11. Sitzung vom 11. März 2004 den vom Rektorat vorgelegten und vom Senat in weiten Teilen befürworteten Organisationsplan einstimmig beschlossen. Künftig wird die Universität Wien in 15 Fakultäten und zwei Zentren gegliedert sein. Zahlreiche Beiräte ersetzen, nach den Vorgaben des UG 2002, die bisherige klassische Mitbestimmung der Studierenden und des Mittelbaus.

"Mit dem gestrigen Beschluss wird sowohl die aktive Steuerung der Universität in der Phase der Einführung der Autonomie ermöglicht, als auch eine Mitwirkung aller Angehörigen der Universität im Rahmen der neuen Gesetzeslage sichergestellt", resümierte der Vorsitzende des neunköpfigen Universitätsrates, Mag. Max Kothbauer.
"Mit der Genehmigung des Organisationsplans durch den Universitätsrat wurde ein wichtiger Schritt der Implementierung des Universitätsgesetzes 2002 an der Universität Wien abgeschlossen. Mit dem Organisationsplan wurde die Grundlage geschaffen, dass sich die Universität Wien gut weiterentwickeln und eine starke Position in Zentraleuropa sichern kann", meinte Rektor Georg Winckler in der heutigen Pressekonferenz.

Fakultätsgliederung

Umstritten war in den letzten Wochen die Anzahl der Fakultäten: Die ursprünglichen Pläne Rektor Wincklers sahen im November 2003 die Schaffung von 18 Fakultäten vor, ein weiterer Vorschlag Anfang des Jahres beinhaltete 15 Fakultäten. Der Universitätsrat empfahl in seiner Sitzung am 20. Februar aber einer Reduktion auf 14 Fakultäten, die Psychologie sollte keine eigene Fakultät werden, sondern mit der Philosophie und der Pädagogik die "PPP-Fakultät" bilden.
Nachdem sich nahezu alle VertreterInnen der drei Fachbereiche gegen diese Lösung aussprachen, wurde nunmehr eine Gliederung in 15 Fakultäten beschlossen. Nachdem der Senat letzte Woche in seiner Stellungnahme zum Organisationsplan die Gliederung in 14 Fakultäten ebenfalls abgelehnt hatte und den Vorschlag des Rektorats (15 Fakultäten) unterstützte, stimmte der Universitätsrat gestern der vom Rektorat nunmehr wieder vorgeschlagenen 15. Fakultät zu - "angesichts der Tatsache, dass alternative Organisationsstrukturen argumentierbar sind", so Kothbauer.
Allerdings fordert der Rat eine baldige Evaluierung der "Ein-Fach-Fakultäten" (Chemie, Physik, Mathematik, Psychologie, Informatik) und beauftragte das Rektorat damit. Der Organisationsplan sieht eine Evaluation der neuen Organisationsstrukturen für 2005/06 vor.

Die Fakultätsgliederung im Detail:

1. Katholisch-Theologische Fakultät
2. Evangelisch-Theologische Fakultät
3. Rechtswissenschaftliche Fakultät
4. Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
5. Fakultät für Informatik
6. Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
7. Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
8. Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft
9. Fakultät für Psychologie
10. Fakultät für Sozialwissenschaften
11. Fakultät für Mathematik
12. Fakultät für Physik
13. Fakultät für Chemie
14. Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie
15. Fakultät für Lebenswissenschaften

1. Zentrum für Translationswissenschaft
2. Zentrum für Sportwissenschaft und Universitätssport

Binnenstruktur der Fakultäten (pdf)

Forschungsplattformen, wissenschaftliche Beiräte

Der Organisationsplan schafft über die Möglichkeit der Einrichtung von inter- und intrafakultären Forschungsplattformen die Voraussetzung für neue Formen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit. Innovative, an der Universität Wien noch nicht verankerte Forschungsgebiete erhalten durch die Forschungsplattformen eine organisatorische Grundlage.
Über die wissenschaftlichen Beiräte, die von den Fakultäten eingerichtet werden können, wird die internationale Ausrichtung der Universität Wien gestärkt und der "internationale Blick" auf die Entwicklung der Fakultäten ermöglicht werden, erklärte Winckler. Meinungen und Perspektiven von externen WissenschafterInnen sollen die strategischen Vorstellungen der Mitglieder der Organisationseinheit ergänzen und internationale Exzellenz auch für die Zukunft gewährleisten.

Studium und Lehre

Abgestimmt auf die spezifischen Bedürfnisse der Lehre und des Studienbetriebs übernehmen die StudienprogrammleiterInnen die Erstellung des Lehrprogramms sowie studienrechtliche und studienorganisatorische Agenden und setzen Maßnahmen im Bereich der Qualitätssicherung der Lehre. In Zusammenarbeit mit den Studienkonferenzen, in denen Studierende und Lehrende jeweils die Hälfte der Mitglieder stellen, werden Lösungen zur Verbesserung des Studien- und Lehrbetriebs erarbeitet.

Aufgaben der Fakultätskonferenzen (pdf)
Studien- und Lehrorganisation (pdf)
Studienkonferenzen (pdf)

Mitwirkung

Die Mitsprache von Studierenden und des Mittelbaus ist laut Organisationsplan in zahlreichen Beiräten geregelt. Über die Fakultäts- und Studienkonferenzen sind die Möglichkeiten der Mitwirkung der Universitätsangehörigen, wie sie das Universitätsgesetz 2002 vorgibt, in besonderem Maß gesichert, ist das Rektorat überzeugt.
Die Fakultätskonferenz, die sich aus Studierenden, Mittelbau, ProfessorInnen und allgemeinem Personal zusammensetzt, kann Stellungnahmen bei Organisationsveränderungen der Fakultät abgeben, Änderungen bei Studienplänen anregen und Evaluationen verlangen. In jeder Studienrichtung beraten die Studienkonferenzen (je 50 Prozent Studierende und Lehrende) über die Lehrplanung und Qualitätssicherung.

"Diese Regelung wahrt die Entscheidungs- und Verantwortungskompetenz der Universitätsleitung, des Rektorats wie der Dekane und gewährleistet zugleich, dass Entscheidungen auf Basis ausreichender Information und Beratung getroffen werden", meint Kothbauer. Bis zum Beginn des Wintersemesters soll die Implementierung des Organisationsplans, der gemeinsam mit allen Angehörigen der Universität Wien vorzunehmen ist, abgeschlossen sein.
Die nächste große Aufgabe von Rektorat, Senat, Universitätsrat, den Fakultäten und Zentren wird die Erarbeitung und die Beschlussfassung des Entwicklungsplans der Universität Wien sein. (mh)

Organisationsplan im Volltext (pdf)

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