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Vorschlag des Rektorats zum Organisationsplan |
| UG 2002 |
| Redaktion am 5. November 2003 |
Das Rektorat der Universität Wien übermittelte am 4. November 2003 dem Senat nach UG 2002 den Vorschlag zur Gliederung des wissenschaftlichen Bereichs. Damit hat die Universität Wien einen wichtigen Schritt auf dem Weg ihrer Neuorganisation vollzogen. |
Der gestrigen Übergabe des Entwurfs zur Begutachtung durch den Senat liegt eine monatelange Vorarbeit zu Grunde. Im Juli 2003 hat das Rektorat, nach intensiver Diskussion mit dem Senat und dem Universitätsrat, die Eckpunkte des Organisationsplans (auf der Homepage des Rektorats) veröffentlicht. Darin wurden die Rahmenbedingungen für die Reorganisation der Universität Wien definiert, die auf den Stärken-Schwächen-Analysen der letzten Jahre und den Forschungs- und Lehrevaluationen im UOG 93 basieren. Noch im Juli wurden Projektgruppen, unter der Einbindung von internationalen ExpertInnen, eingeladen, Vorschläge zur Gliederung des wissenschaftlichen Bereichs auszuarbeiten. In den letzten Wochen fanden zahlreiche Gespräche und Informationsveranstaltungen mit den Angehörigen der Universität Wien statt. Auf Basis dieser Vorarbeiten erarbeitete das Rektorat den vorliegenden Entwurf des Organisationsplans zur Gliederung des wissenschaftlichen Bereichs. Ab November wird sich der Senat mit den Organisationsvorschlag des Rektorats befassen. Das Rektorat hofft, dem Universitätsrat den Organisationsplan noch im Dezember zur Genehmigung vorlegen zu können. Kriterien zur Neustrukturierung der Universität Wien Erklärtes Ziel der Bemühungen ist es, verbesserte Rahmenbedingungen für eine Platzierung der Universität Wien als eine der führenden Universitäten Europas zu schaffen, führt Rektor Winckler an. Unter Berücksichtigung internationaler Vergleiche und den Erfahrungen im UOG 93 erarbeitete das Rektorat einen Vorschlag für den Organisationsplan. Ziele der Neuorganisation sind: Innovation, Transparenz, Effizienz
18 Fakultäten und 2 Zentren Nach Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Kriterien schlägt das Rektorat eine Gliederung der Universität Wien in 18 Fakultäten und zwei Zentren, davon ein Innovationszentrum, vor. Unverändert sollen nach den vorliegenden Plänen nur die beiden theologischen sowie die rechtswissenschaftliche Fakultät bleiben. Die Förderung von JungwissenschafterInnen und die Einhaltung der Richtlinien des Gender Mainstreaming sind laut Rektorat besonders berücksichtigt. Leitung der Organisationseinheiten Jede Fakultät soll nach den Vorstellungen der Uni-Leitung eine/n LeiterIn mit bis zu zwei StellvertreterInnen haben. Diese tragen die Bezeichnung "Dekan bzw. Dekanin". Im UG 2002 ist geregelt, dass nur UniversitätsprofessorInnen und UniversitätsdozentInnen die Leitung einer Fakultät oder eines Zentrums übernehmen können. Beim Bestellungsmodus der StellvertreterInnen wird vom Rektorat eine erweiterte doppelte Legitimation vorgeschlagen, die auch auf eine Meinungsbildung des qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses Rücksicht nimmt. StudienprogrammleiterInnen Forschung und Lehre sind die zentralen Aufgaben der Universität Wien. Dabei sind die Fakultäten (und Zentren) für Forschung und Lehrinhalte verantwortlich. Die neue Organisationsstruktur der Universität erhält durch die StudienprogrammleiterInnen spezifische Funktionsträger, die als "ManagerInnen der Studienorganisation und des Studienbetriebs" auf der Ebene der Organisationseinheiten fungieren. Gemeinsam mit entsprechendem administrativen Support übernehmen sie folgende Aufgaben:
Bei all diesen Aufgaben kann ein Beirat für Studienfragen eingerichtet werden, in dem insbesondere die Studierenden mitwirken sollen. Scientific Advisory Board Nach dem Vorschlag des Rektorats kann jede Fakultät im Rahmen der Entwicklungsplanung ein Scientific Advisory Board einrichten und von diesem beraten werden. Meinungen und Perspektiven von externen WissenschafterInnen, die nicht Mitglied der Organisationseinheit sind, sollen daher die strategischen Vorstellungen der Mitglieder der Organisationseinheit ergänzen und internationale Anschlussfähigkeit auch für die Zukunft gewährleisten, erklärt Georg Winckler. Scientific Board des Rektorats Zur Beratung bezüglich der Entwicklungsplanung der Universität Wien schlägt das Rektorat die Einrichtung eines Scientific Boards vor. Dieses sichert die Einbindung einer externen Perspektive in die Entwicklungsplanung, analysiert und beobachtet die Universität Wien im Kontext der internationalen Wissenschaftslandschaft. Es soll aus sieben unabhängigen und international ausgewiesenen WissenschafterInnen bestehen, die sich insbesondere durch ihre Kenntnis der Universität Wien auszeichnen, wünscht sich der Rektor. Diskussionsforum Universitätsgesetz 2002 |
