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Vorschlag des Rektorats zum Organisationsplan
UG 2002
Redaktion am  5. November 2003

Das Rektorat der Universität Wien übermittelte am 4. November 2003 dem Senat nach UG 2002 den Vorschlag zur Gliederung des wissenschaftlichen Bereichs. Damit hat die Universität Wien einen wichtigen Schritt auf dem Weg ihrer Neuorganisation vollzogen.

Der gestrigen Übergabe des Entwurfs zur Begutachtung durch den Senat liegt eine monatelange Vorarbeit zu Grunde. Im Juli 2003 hat das Rektorat, nach intensiver Diskussion mit dem Senat und dem Universitätsrat, die Eckpunkte des Organisationsplans (auf der Homepage des Rektorats) veröffentlicht. Darin wurden die Rahmenbedingungen für die Reorganisation der Universität Wien definiert, die auf den Stärken-Schwächen-Analysen der letzten Jahre und den Forschungs- und Lehrevaluationen im UOG 93 basieren. Noch im Juli wurden Projektgruppen, unter der Einbindung von internationalen ExpertInnen, eingeladen, Vorschläge zur Gliederung des wissenschaftlichen Bereichs auszuarbeiten. In den letzten Wochen fanden zahlreiche Gespräche und Informationsveranstaltungen mit den Angehörigen der Universität Wien statt. Auf Basis dieser Vorarbeiten erarbeitete das Rektorat den vorliegenden Entwurf des Organisationsplans zur Gliederung des wissenschaftlichen Bereichs. Ab November wird sich der Senat mit den Organisationsvorschlag des Rektorats befassen. Das Rektorat hofft, dem Universitätsrat den Organisationsplan noch im Dezember zur Genehmigung vorlegen zu können.

Kriterien zur Neustrukturierung der Universität Wien

Erklärtes Ziel der Bemühungen ist es, verbesserte Rahmenbedingungen für eine Platzierung der Universität Wien als eine der führenden Universitäten Europas zu schaffen, führt Rektor Winckler an. Unter Berücksichtigung internationaler Vergleiche und den Erfahrungen im UOG 93 erarbeitete das Rektorat einen Vorschlag für den Organisationsplan.

Ziele der Neuorganisation sind: Innovation, Transparenz, Effizienz

  • Schaffung autonomer Strukturen mit hoher Flexibilität und Eigenverantwortung
  • Verbesserung der Leistungs- und Kostentransparenz der Universität: Voraussetzung dafür ist die Umsetzung einer Zwei-Ebenen-Struktur mit Organisationseinheiten in ähnlicher Größe, welche die Strategie- und Innovationsfähigkeit sichern.
  • Nur über ein Zwei-Ebenen-Modell können die Voraussetzungen geschaffen werden, um in Zukunft das Funktionieren einer "Zielvereinbarungskultur" zu sichern, welche die Leistungen der einzelnen WissenschafterInnen bzw. von einzelnen Arbeitsgruppen berücksichtigt.
  • Bessere Studienorganisation, Internationale Ausrichtung des Studienangebots, Verbesserung der administrativen Rahmenbedingungen für Studierende.

18 Fakultäten und 2 Zentren

Nach Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Kriterien schlägt das Rektorat eine Gliederung der Universität Wien in 18 Fakultäten und zwei Zentren, davon ein Innovationszentrum, vor. Unverändert sollen nach den vorliegenden Plänen nur die beiden theologischen sowie die rechtswissenschaftliche Fakultät bleiben. Die Förderung von JungwissenschafterInnen und die Einhaltung der Richtlinien des Gender Mainstreaming sind laut Rektorat besonders berücksichtigt.
Die Wahl der Bezeichnung "Fakultät" für die Organisationseinheiten knüpft laut Winckler an die Geschichte der Universität Wien an und ist Ergebnis der universitätsinternen Diskussion. Diese Bezeichnung ist international etabliert und akzeptiert. Zentren sind in Hinkunft Organisationseinheiten der Universität, die überwiegend entweder der Lehre oder der Forschung dienen.

Leitung der Organisationseinheiten

Jede Fakultät soll nach den Vorstellungen der Uni-Leitung eine/n LeiterIn mit bis zu zwei StellvertreterInnen haben. Diese tragen die Bezeichnung "Dekan bzw. Dekanin". Im UG 2002 ist geregelt, dass nur UniversitätsprofessorInnen und UniversitätsdozentInnen die Leitung einer Fakultät oder eines Zentrums übernehmen können. Beim Bestellungsmodus der StellvertreterInnen wird vom Rektorat eine erweiterte doppelte Legitimation vorgeschlagen, die auch auf eine Meinungsbildung des qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses Rücksicht nimmt.

StudienprogrammleiterInnen

Forschung und Lehre sind die zentralen Aufgaben der Universität Wien. Dabei sind die Fakultäten (und Zentren) für Forschung und Lehrinhalte verantwortlich. Die neue Organisationsstruktur der Universität erhält durch die StudienprogrammleiterInnen spezifische Funktionsträger, die als "ManagerInnen der Studienorganisation und des Studienbetriebs" auf der Ebene der Organisationseinheiten fungieren.
Die StudienprogrammleiterInnen sind analog zum Bestellungsverfahren für die DekanInnen doppelt legitimiert. Die LeiterInnen der Organisationseinheit/en, die Lehraufgaben im Rahmen der betreuten Studienrichtungen wahrnehmen, schlagen geeignete Personen vor. Die Ernennung erfolgt durch das Rektorat unter Anhörung des Senats (Sicherstellung der Mitwirkung der Studierenden).

Gemeinsam mit entsprechendem administrativen Support übernehmen sie folgende Aufgaben:

  • zentrale Drehscheibe und Verbindungsinstanz zwischen Forschungs- und Studienorganisation,
  • die bedarfsgesteuerte Planung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes in Abstimmung mit den Organisationseinheiten (Fakultäten, Zentren),
  • die Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung,
  • Beratungs- und Informationstätigkeit für Studierende (gemeinsam mit der ÖH und den Beratungseinrichtungen der Universität Wien).

Bei all diesen Aufgaben kann ein Beirat für Studienfragen eingerichtet werden, in dem insbesondere die Studierenden mitwirken sollen.

Scientific Advisory Board

Nach dem Vorschlag des Rektorats kann jede Fakultät im Rahmen der Entwicklungsplanung ein Scientific Advisory Board einrichten und von diesem beraten werden. Meinungen und Perspektiven von externen WissenschafterInnen, die nicht Mitglied der Organisationseinheit sind, sollen daher die strategischen Vorstellungen der Mitglieder der Organisationseinheit ergänzen und internationale Anschlussfähigkeit auch für die Zukunft gewährleisten, erklärt Georg Winckler.

Scientific Board des Rektorats

Zur Beratung bezüglich der Entwicklungsplanung der Universität Wien schlägt das Rektorat die Einrichtung eines Scientific Boards vor. Dieses sichert die Einbindung einer externen Perspektive in die Entwicklungsplanung, analysiert und beobachtet die Universität Wien im Kontext der internationalen Wissenschaftslandschaft. Es soll aus sieben unabhängigen und international ausgewiesenen WissenschafterInnen bestehen, die sich insbesondere durch ihre Kenntnis der Universität Wien auszeichnen, wünscht sich der Rektor.
Winckler hofft auf eine Zustimmung des Senats zum Organisationsplan bereits im November, um diesen schon im Dezember dem Universitätsrat zur Genehmigung vorlegen zu können, damit der Organisationsplan mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten kann. Der Senat hat zwei Monate Zeit, dem Organisationsplan des Rektorats zu zustimmen, nach Ablauf der Frist ist nach UG 2002 der Entwurf dem Universitätsrat dennoch zuzuleiten. Kritik wurde von Seiten der Hochschülerschaft an der Universität Wien laut: "Der ÖH wird nur eine beratende Rolle zu gestanden und damit die Entdemokratisierung der Universität fortgesetzt", so die Vorsitzende Maria Letter.

Diskussionsforum Universitätsgesetz 2002
Rektorat
Künftige Gliederung der Universität Wien (pdf)

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