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Die Zivilrechtlerin Christiane Wendehorst hält am Donnerstag, 30. Oktober 2008, gemeinsam mit ihrer Kollegin Brigitta Jud, ihre Antrittsvorlesung.


Zum Nachlesen: Thesen der Antrittsvorlesung von Christiane Wendehorst (PDF) CV Christiane Wendehorst CV Brigitta Jud Einladung zur Antrittsvorlesung von Brigitta Jud und Christiane Wendehorst (PDF) Institut für Zivilrechtder Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Christiane Wendehorst: Österreichisches Recht und Europa
Professuren, Porträts Neo-Professuren
Petra Schiefer (Redaktion) am 23. Oktober 2008

Seit März 2008 ist Christiane Wendehorst Professorin am Institut für Zivilrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, wo sie vor allem das "anregende Forschungsumfeld" genießt. Am 30. Oktober 2008 hält sie ihre Antrittsvorlesung zum Thema "1811 and all that - das ABGB im Prozess europäischer Rechtsentwicklung".

Welchen Beitrag das österreichische Zivilrecht zur Rechtsvereinheitlichung in Europa liefern kann und wie umgekehrt die gemeineuropäische Rechtsentwicklung die österreichische Diskussion befruchten kann, sind zwei der Kernfragen, denen Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. (Cantab.), im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit an der Universität Wien nachgeht. Dabei wäre es ihr ein großes Anliegen, verstärkt auf die Rolle des österreichischen Rechts hinzuweisen, da dessen Einfluss auf europäischer Ebene derzeit "sehr gering" ist, wie sie meint.

Forschungsumfeld Wien

Nach einem einjährigen Forschungsaufenthalt in Cambridge habilitierte sich Christiane Wendehorst 1998 an der LMU München. 1998/99 vertrat sie die Gerd-Bucerius-Stiftungsprofessur an der Universität Greifswald, von 1999 bis 2008 war sie an der Exzellenz-Universität Göttingen Ordentliche Professorin für Bürgerliches Recht, Medizinrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung.

Neben familiären Aspekten waren für die bald vierfache Mutter in erster Linie forschungsrelevante Gründe ausschlaggebend für den Wechsel in die österreichische Hauptstadt. "Wien bietet aufgrund der Vielzahl von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, vor allem im Bereich des europäischen Privatrechts und der internationalen Rechtsentwicklung, für mich ein deutlich besseres Arbeitsumfeld als Göttingen" meint Christiane Wendehorst.

Vielfältigkeit in der Forschung

In der Forschung liegen ihre Schwerpunkte, abgesehen von der Europäisierung des Privatrechts, vor allem im Obligationenrecht, im Verbraucherprivatrecht, im Internationalen Privatrecht und in der Rechtsvergleichung. Daneben befasst sie sich mit dem chinesischen Recht - Christiane Wendehorst ist u.a. Vorstandsvorsitzende der European China Law Studies Association (ECLS), nachdem sie acht Jahre lang das Deutsch-Chinesische Institut für Rechtswissenschaft geleitet hatte - sowie mit dem Medizinrecht, insbesondere dem Recht der Reproduktionsmedizin.

Reform des Verbraucherschutzrechts

Die Frau, die "gerne alles hinterfragt und sehr neugierig an die Dinge herangeht", hat bereits eine Reihe an Projekten geplant, mit denen sie sich in das neue Forschungsumfeld des Instituts einbringen möchte. Zum einen will sie zu einer möglichen Reform des österreichischen Verbraucherschutzrechts forschen und plant zu diesem Thema, zusammen mit ihrer Kollegin Brigitta Jud, die ebenfalls am 30. Oktober ihre Antrittsvorlesung halten wird, für Jänner 2009 eine Tagung.
Das Verbraucherschutzrecht und insbesondere das Verbrauchervertragsrecht sollte, so Wendehorst, "transparenter, verbraucherfreundlicher und anwenderfreundlicher" gemacht werden, wobei die Vorgaben aus Brüssel und Straßburg als Anstoß für eine solche Reform gesehen und genützt werden sollten.

Reform des ABGB und Einbindung in europäische Netzwerke

Im Zusammenhang mit der Reform des ABGB - einem Projekt, das sehr stark von ihren Institutskollegen Constanze Fischer-Czermak und Martin Schauer getragen wird - sollen die Erträge gesamteuropäischer Rechtsentwicklung für die nationale Entwicklung fruchtbar gemacht, umgekehrt aber auch dem österreichischen Recht innerhalb von europäischen Netzwerken verstärkt eine Stimme verliehen werden. Laut Christiane Wendehorst gäbe es diesbezüglich vor allem im Bereich des Zivilrechts noch viel Aufholbedarf, weil die konzeptionellen Stärken des ABGB, die aus dessen naturrechtlicher Herkunft wurzeln, seit über einem Jahrhundert von pandektistischer Dogmatik verdeckt und daher unterschätzt werden.

Spaß am Querdenken


Für Wendehorst hat Wissenschaft immer etwas mit Erkenntnis und vor allem mit Neugierde zu tun. Sie bezeichnet sich selbst als "neugierigen Menschen".
Ihre "Art zu denken weicht in der Regel vom Mainstream ab", sagt sie, und sie geht offen an vermeintlich abgeschlossene Fragen heran, hinterfragt diese und kann somit oft jedem nach außen hin noch so unspektakulärem Thema etwas Interessantes abgewinnen. Genau dies macht für sie den Reiz als Wissenschafterin aus. (ps)


Die Antrittsvorlesung von Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst mit dem Titel "1811 and all that - das ABGB im Prozess europäischer Rechtsentwicklung" findet am Donnerstag, 30. Oktober 2008 um 17 Uhr im Kleinen Festsaal der Universität Wien statt, gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Brigitta Jud (seit Dezember 2007 Professorin für Zivilrecht), die zur "Zukunft des Kreditvertrages" spricht.

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