Recht und Gesetz sind für viele BürgerInnen abstrakte Begriffe und eine eher "trockene Angelegenheit". Dennoch beeinflussen sie unser tägliches Leben maßgeblich. Ewald Wiederin, seit Oktober 2009 Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, möchte in seiner Antrittsvorlesung am Montag, 14. Juni 2010, im Juridicum zeigen, wie faszinierend und wichtig die - wissenschaftliche - Auseinandersetzung mit Recht sein kann. Dabei konzentriert er sich auf das Verhältnis von Gericht, Staatsanwalt und Kriminalpolizei im strafprozessualen Vorverfahren. |
"Die Auseinandersetzung mit Recht kann mitunter ziemlich spröde sein und verlangt viel Sitzfleisch ab", gibt Ewald Wiederin, neuer Professor für Öffentliches Recht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, zu. Einmal in die Materie eingetaucht, erschließen sich jedoch immer neue Aspekte und Zusammenhänge - für den Wissenschafter ist Recht ein spannendes und facettenreiches Fachgebiet: "In den letzten 200 Jahren hat unser Rechtssystem viele Funktionen übernommen, die vorher von anderen Ordnungen erfüllt worden sind", erläutert er: " Menschen brauchen für ihr Zusammenleben fixe Regeln. Wenn wir uns über Religion nicht mehr einig sind, und wenn die ethischen und sozialen Standards erodieren, dann muss das Recht die Lücken schließen."
Das gilt auch für die Verteilung politischer Macht. Damit ein Staat funktioniert, kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Menschen beispielsweise die zehn Gebote einhalten: "Seit jeher ist eine Verfassung dafür da, die notwendigen Grundsätze zu liefern und die Machtverteilung zu regeln."
Hinterfragen, analysieren und neue Ansätze kreieren
Die österreichische Staatsorganisation steht derzeit im Zentrum der Forschungs- und Lehrtätigkeiten des gebürtigen Vorarlbergers, der sich auf das Verfassungs- und Verwaltungsrecht spezialisiert hat: "Rechtsdokumente oder Urteile des Verfassungsgerichtshofs sind für mich jedoch immer nur der Ausgangspunkt meiner Forschungsarbeit", betont er: "Ich analysiere oder hinterfrage sie. In vielen Fällen versuche ich auch, für alte Probleme neue Lösungsvorschläge zu finden."
Generell läge es aber an der Politik, die Vorschläge, die RechtswissenschafterInnen bringen, auch tatsächlich umzusetzen. "Selbstverständlich stehe ich der Politik zur Verfügung, wenn es darum geht, Gesetze, die man politisch durchsetzen will, systemverträglich, vernünftig und sprachlich klar zu formulieren."
Trennung von Justiz und Verwaltung
Wissenschaftlich fasziniert Wiederin auch das Verfahrensrecht. Diesem Bereich ist das Thema entnommen, das er in seiner Antrittsvorlesung am Montag, 14. Juni 2010 behandeln wird. "Unsere Verfassung enthält eine Bestimmung, nach der die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt ist. In Österreich wird diese Vorschrift dermaßen strikt verstanden, dass es auf eine Abschottung hinausläuft. Der Artikel 94 unserer Verfassung wirkt wie eine Mauer, die jede Verbindung der beiden Bereiche unmöglich macht."
Ein solches Trennungsverständnis bringt einige Probleme mit sich. Ein Beispiel dafür ist die Rolle der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei im strafprozessualen Vorverfahren, also in den Ermittlungen vor einem gerichtlichen Strafprozess. Bis 2007 war die Staatsanwaltschaft ein Organ der Verwaltung. Eine Verfassungsänderung 2008 hat ihre Stellung neu geregelt, und seither wird diskutiert, ob sie der Justiz oder der Verwaltung zuzuordnen ist.
"Die Sache übertrieben"
Klar ist hingegen, dass die Kriminalpolizei Teil der Verwaltung geblieben ist, und dass das Gericht Teil der Justiz ist: "Das führt dann zu Problemen, wenn Verwaltungs und Justizbehörden zusammenwirken - etwa wenn die Staatsanwaltschaft der Polizei die Anweisung gibt, einen Verdächtigen festzunehmen, oder wenn das Gericht eine Hausdurchsuchung bewilligt." Die Strafprozessreform 2004 sieht ein solches Zusammenwirken vor und ist daher verfassungsrechtlichen Einwänden ausgesetzt. Grundsätzlich zu Unrecht, meint der Experte: "In meiner Antrittsvorlesung möchte ich zeigen, dass wir die Sache mit den Trennungen übertrieben haben."
Erfahrung an Studierende weitergeben
Für seine Tätigkeiten im Rahmen der neuen Professur nützen dem Rechtswissenschafter vor allem zwei seiner bisherigen beruflichen Stationen: Wiederin war zum einen von 1995 bis 1996 Referent im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts, zum anderen arbeitete er auch im österreichischen Verfassungskonvent mit. "Durch diese Tätigkeiten bin ich über Probleme gestolpert, die man sich als Wissenschafter am Schreibtisch gar nicht ausmalen kann."
Im Laufe seiner außeruniversitären und wissenschaftlichen Laufbahn sei ihm schnell bewusst geworden, was "gute JuristInnen" ausmacht: "Zum einen ist es wichtig, dass man hartnäckig und kreativ ist und eine analytische Ader hat, zum anderen muss man aber auch mit Sprache etwas anfangen können", so Wiederin: "Letzteres ist besonders wichtig, da die juristische Sprache, in der Rechtstexte verfasst sind, im Vergleich zu Deutsch fast schon eine Fremdsprache ist." Seine Erfahrungen möchte der neue Professor auch an die Studierenden weitergeben: "Im Bereich der Lehre liegt es mir zudem besonders am Herzen, Studierende im Doktoratsstudium zu fördern, denn gerade sie brauchen gute Diskussionspartner." (pp)
Die Antrittsvorlesung von Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht zum Thema "In allen Instanzen getrennt: Zum Verhältnis von Justiz und Verwaltung am Beispiel des strafprozessualen Vorverfahrens" findet am Montag, 14. Juni 2010 um 17 Uhr im Dachgeschoß des Juridicums der Universität Wien statt.
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