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Rechtswissenschafter Thomas Simon


Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichteder Rechtswissenschaftlichen Fakultät Lebenslauf von Thomas Simon Einladung zur Antrittsvorlesung
Rechtsgeschichtliche Fragen mit aktuellem Bezug
Forschungsprojekte, Porträts Neo-Professuren
Heidrun Huber (Redaktion) am 23. Mai 2006

Deregulierung und Selbststeuerung: Thomas Simon, der seit September 2005 Professor für Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist, geht in drei miteinander verwandten Projekten dem Ursprung und der Entwicklung von Kernideen des liberalen Staatsbildes nach.

Wenn das Slowakische Modell mit seiner 'Flat Tax', einem Einheitssteuersatz, zur Sprache kommt, entstehen zwischen KritikerInnen und BefürworterInnen oft hitzige Auseinandersetzungen. Denn hier geht es um Grundsatzfragen. Um mehr oder weniger Staat beispielsweise. "Wo Sie den Staat verorten oder wie Sie seine Funktion definieren, ist eine der zentralen Debatten der Gegenwart", ist Univ.-Prof. Dr. Thomas Simon vom aktuellen Bezug seines Forschungsbereichs fasziniert. Bei dieser Diskussion geht es um zentrale politische Leitgedanken. Wie sich solche Weltbilder entwickeln und in die Realität umgesetzt werden, will Prof. Simon, der lange als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main tätig war, wissen.

Back to the roots


Am Besten, man fängt vorne an. Im konkreten Fall ist das der Übergang vom absolutistischen zum modernen Staat im 19. Jahrhundert. Der Kern der liberalen Staatskonzeption, nämlich die Vorstellung, dass man die gesellschaftlichen Prozesse vor allem im wirtschaftlichen Bereich stärker sich selbst überlassen soll, wird heute als selbstverständlich erachtet. Das war es aber nicht immer, denn am Anfang stand der Glaube an einen omnipräsenten Monarchen, der von seinem Kabinett aus die Gesellschaft steuern kann. "Die Vorstellung, dass der Staat keine Maschine mit dem Monarchen am Steuer ist, sondern eher ein Organismus, der Teilbereiche hat, die man besser Selbstregulierungsmechanismen überlässt, führte zu tief greifenden Veränderungen im System", so Simon.

Wie setzt man Ideen in die Praxis um?


Die ersten, die diese neue Vorstellung ausformulierten und theoretisch eine neue Staatskonzeption entwarfen, waren Adam Smith und davor die Physiokraten, Vorgänger der ersten liberalen Wirtschaftstheoretiker. Simon will den Ursprüngen dieses Denkens nachgehen, und es geht ihm vor allem darum, wie der Staat im 19. Jahrhundert diese Ideale in die Realität umsetzte. Das Spannende: Neben Prozessen der Deregulierung und Dezentralisierung (beispielsweise Abschaffung des Zunftzwangs oder Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung) gab es auch einen genau gegenläufigen Prozess, weil dem Staat durch Industrialisierung und soziale Probleme neue Aufgaben zukamen. "Wahrscheinlich hätte der Staat neue Steuerungsfunktionen gar nicht übernehmen können, ohne sich vorher Kapazitäten zu schaffen", erklärt Simon. Solche Prozesse sollen in seinem Forschungsprojekt "Deregulierung und Selbststeuerung. Ursprung, Genese und Wirksamkeit einer politischen Leitidee im 19. Jahrhundert" dargestellt werden.

Das Recht ins Licht gerückt


Besonders relevant ist für den Rechtswissenschafter, welche Aufgaben die Justiz in einem derartig definierten staatlichen Selbstverständnis hat. "Die Justiz wurde im 19. Jahrhundert vom Staat ganz bewusst als eine teilautonome Instanz eingesetzt", hält Simon fest. Die Frage ist, welche institutionellen Vorbedingungen gegeben sein mussten, um diese Aufgaben übernehmen zu können. Wieder waren die Verhältnisse, die uns heute selbstverständlich erscheinen, es damals nicht. Beispielsweise, dass Richter die Gesetze, nach denen sie urteilen sollten, auch kannten, weil man die Texte vorher ausreichend verbreitet hatte.

Fokus Südosteuropa


Der Umstand, dass der Staat Gesetze erlässt, die die Justiz dann auch exekutiert, ist also relativ neu. Den institutionellen Vorbedingungen für dieses neue Justizverständnis soll in einem zweiten Forschungsprojekt, das sich im Rahmen des universitären Forschungsschwerpunkts "Europäische Integration und südöstliches Europa" auf südosteuropäische Rechtsordnungen konzentriert, nachgegangen werden. Für die Ungarn, Serbien und Kroatien betreffenden Untersuchungen kann das Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte auf intensive Kontakte zu RechtshistorikerInnen dieser Länder zurückgreifen.

Zusammenarbeit mit der Romanistik


Im dritten Projekt freut sich Simon darauf, mit RomanistInnen zusammenarbeiten zu können. Es geht dabei um die Frage nach dem funktionalen Äquivalent zur staatlichen Gesetzgebung in Gesellschaften, die gar keinen Staat im modernen Sinne kennen, wie etwa die antiken oder mittelalterlichen Gesellschaftsordnungen.

StudentInnen tragen Forschung durch ihre Arbeiten mit


Die Lehre kommt bei aller Forschung nicht zu kurz. Ganz im Gegenteil: "Wenn Sie einen Lehrstuhl übernehmen, dann treten die Projekte erstmals für etwa ein Jahr in den Hintergrund", sagt Simon. Als Professor für Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte hält er die großen Überblicksvorlesungen zu Rechtsgeschichte und die dazugehörigen Pflichtübungen. Außerdem sind Studierende im Grundaufbau der Forschungsprojekte eingeplant, indem sie Teilbereiche in Form von Dissertationen bearbeiten.

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